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  #1  
Alt 21.06.2012, 08:37
Sascha A. Sascha A. ist offline
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Standard Ist Knie-Tep Kennzeichen G berechtigt?

Hallo

Ich habe eine Frage.

Nach meiner Erkrankung an einem Osteosarkom habe ich eine Knieendoprothese bekommen, auch ein Teil des Oberschenkelknochens wurde entfernt.

Das ganze ist etwas über 1 Jahr her. Ich nutze immer noch bei längeren Wegstrecken (Vom Bahnhof zum Bus z. B.) meine Gehilfen da ich Schmerzen habe und unsicher gehe.

Ich habe nun auf meinen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung die Antwort bekommen, dass man mir einen Wert von 80 zuspricht, nicht aber das Kennzeichen G.

Ich würde nun gerne wissen ob das korrekt ist und was erfüllt sein muss um das Kennzeichen G zu bekommen?
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  #2  
Alt 21.06.2012, 09:39
nyana nyana ist offline
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Standard AW: Ist Knie-Tep Kennzeichen G berechtigt?

Hallo Sascha,

schau mal hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Schwerbehindertenausweis

Unter Merkmale und Merkzeichen.
Da sind auch die entsprechenden Paragraphen verlinkt, die die verschiedenen Zeichen definieren. Ich hoffe, das hilft schonmal etwas weiter.

Persönliche Erfahrung habe ich bislang nicht.

Liebe Grüße und alles Gute!
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  #3  
Alt 21.06.2012, 10:36
Sascha A. Sascha A. ist offline
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Standard AW: Ist Knie-Tep Kennzeichen G berechtigt?

Also kürzere Strecken gehen ja ganz gut (auf der Arbeit), ohne Gehilfen. Für längere Strecken brauche ich die noch da ich unsicher bin und irgendwann schmerzt es auch. Sollte ich das mit nem Widerspruch dann tatsächlich versuchen?
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  #4  
Alt 15.08.2012, 09:43
Sascha A. Sascha A. ist offline
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Standard AW: Ist Knie-Tep Kennzeichen G berechtigt?

Ich habe Widerspruch eingereicht den ich nun Begründen/ausführen soll.

Ich habe geschrieben das mir das gehen schwer fällt, ich ohne Gehilfe keine Strecken länger als 100 Meter zurücklegen kann.

Was sollte/muss noch in so ein Begründungsschreiben, oder soll ich es mal hier hochladen?

Sascha
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  #5  
Alt 15.08.2012, 18:35
Helene Löwen Helene Löwen ist offline
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Standard AW: Ist Knie-Tep Kennzeichen G berechtigt?

Hey Sascha!

Ich hab auch eine Knieprothese und 80 Grad der Behinderung ung Kennzeichen G! Ohne jede Begründung. Normalerweise ist schon allein die Tatsache, das du eine Knieprothese hast, Grund genug für ein G. Da hast du einfach einen Idioten als Sachbearbeiter abbekommen. Ich würde aber vllt. einen Arztbrief, der deine Aussage bestätigt, beilegen. Und du kannst ruhig ein bisschen übertreiben mit den Schmerzen, das steht dir zu.

Gib nicht auf, ich wünsch dir noch viel Erfolg,

LG Helene
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  #6  
Alt 18.08.2012, 12:00
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Nina1995 Nina1995 ist offline
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Standard AW: Ist Knie-Tep Kennzeichen G berechtigt?

Hallo Sascha,

Ich habe eine Mutarsprothese an der Hüfte/im Oberschenkel ebenfalls wegen eines Osteosarkoms, und habe 80% und die Kennzeichen AG (Außergewöhnlich Gehbehindert), G (Gehbehindert), und B (Begleitung).

Hast du jetzt dein G bekommen?
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  #7  
Alt 05.11.2012, 14:57
Sascha A. Sascha A. ist offline
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Standard AW: Ist Knie-Tep Kennzeichen G berechtigt?

Hallo ihr lieben, wollte euch mal bescheid geben das meinem Widerspruch recht gegeben wurde und ich mein G bekomme Freu mich sehr darüber!
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  #8  
Alt 05.11.2012, 19:29
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Jamila05 Jamila05 ist offline
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Standard AW: Ist Knie-Tep Kennzeichen G berechtigt?

Das freut mich ja schon mal sehr für dich....

Ich benutze mal deinen Thread für eine Frage an euch alle die ihr hier lest....
Meine Motte wurde von 100% "G" "B" "H" "RF" auf
60 %
und alle Buchstaben weg gekürzt...

Das "H" ist in Ordnung das "RF" ist ebenfalls in Ordnung das "G" finde ich ist nicht gerechtfertigt denn sie läuft weiterhin nicht wirklich gut und das "B" macht mir auch Schmerzen da ich noch immer überall mit hin muss....

In Widerspruch bin ich nun auch gegangen mal schauen was passiert!!!
Was sagt ihr?
Liebe Grüße in den Abend
Jazz
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  #9  
Alt 05.11.2012, 23:18
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Nina1995 Nina1995 ist offline
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Standard AW: Ist Knie-Tep Kennzeichen G berechtigt?

Ich finde das B muss unbedingt bleiben. Sie braucht ja noch hilfe, und du musst ja fast überall mit ihr hin.
Rf und h kenne ich leider nicht.

Ag wäre eigentlich auch angemessen ( außergewöhnlich Gehbehindert) schließlich ist das was sie hat außergewöhnlich..

60% finde ich ein wenig übertrieben.. 80 wären angemessener.
Sie kann doch nicht 100%tig normal laufen oder?

Lg und viel glück,

nina
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  #10  
Alt 06.11.2012, 11:35
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Jamila05 Jamila05 ist offline
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Standard AW: Ist Knie-Tep Kennzeichen G berechtigt?

Hallo Nina
Nein sie kann eben nicht normal laufen das ist ja das Hauptproblem...
Sie humpelt wenn auch ohne Gehstützen...
H stand für Hilfebedürftig , was sie ja definitiv nicht mehr in diesem Rahmen ist wie sie es während der Chemos war....Begleitung hingegen braucht sie weiterhin aber wir schauen einfach mal was passiert...

Danke für deine Antwort und ja 80 % fänd ich derzeit noch auch sehr angemessen .....

Jazz
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  #11  
Alt 09.11.2012, 06:58
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Nina1995 Nina1995 ist offline
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Standard AW: Ist Knie-Tep Kennzeichen G berechtigt?

Hallo jazz

Ja dann sind die 80 % eigentlich mehr als berechtigt.
Ich druecke euch auf jeden Fall die Daumen dass ihr das durxhbekommt.
Fakt ist eben dass sie nicht richtig laufen kann.

Lg Nina
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  #12  
Alt 16.11.2012, 16:59
Stuggi Stuggi ist offline
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Standard AW: Ist Knie-Tep Kennzeichen G berechtigt?

Hi,

mir hat man nach der Chemo auch alles weggekürzt auf 30% und ohne Buchstaben.
Die 30% gelten für eine "astreine" Knieprothese ohne Probleme, erklärte man mir. Gut, dass mir 1/3 der Muskeln fehlten und die Nerven auch nicht alle so tun, wie sie sollten, hätte man auch ohne Amtsarzt feststellen können
Es scheint einfach Standardvorgehen zu sein, nach der Chemo und der offiziellen Heilung (öh ... glaub 2 Jahre nach Behandlungsbeginn) auf einen Papierwert runterzukürzen. In den Tabellen steht dann 30%.
Ist sicher erstmal weniger Arbeit, als ne Krankenakte zu lesen.
Aber natürlich keine/r, der Krebs hatte, hat nur die Prothese und nix weiter.

Hab dann Widerspruch eingelegt und mußte zur Amtsärztin. Die hat sich mein Gangbild angeschaut und man konnte sich auf 50% und G einigen.
Die hatten da so diverse Gründe für die Kürzung angegeben, u.a. dass man ja auf medizinische Weiterentwicklung hoffen könnte *lach* und man das jung ja besser verkraftet.
Ich sag mal als junger Mensch kommt man später besser damit klar, als wenn man´s alt kriegt, aber dafür ist die Jugend ziemlich eingeschränkt ... von wegen Fußball, Skifahren, Squash usw.

Ich kann nur jedem raten, dafür zu kämpfen. Krebs ist n Scheiß und das ist nur ne Kleinigkeit, die man dafür zurückbekommt (aber für 60 Euro im Jahr ÖPNV benutzen find ich schon sehr gut ).
Einfach Widerspruch einlegen, alle Probleme, die meistens und dauerhaft bestehen, darlegen und dabei auch vom Arzt helfen lassen.

Viel Glück!
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  #13  
Alt 16.11.2012, 17:07
Benutzerbild von Nina1995
Nina1995 Nina1995 ist offline
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Standard AW: Ist Knie-Tep Kennzeichen G berechtigt?

Haloo stuggi

Gerade junge leiden extrem darunter vieles nie ausprobieren zu koennen. So geht es jedenfalls mir. Ich kann ja grade so an stuetzrn laufen.
Aber ich glaube das wird nie jemand nachvollziehen.. Die wissen es einfach nicht wie es so ist schlimm krank und eingeschraenkt zu sein.was meinst du mit diesem öpvn ? Ist das fuer bus und bahn ? Ich abbe das voellig kostenlos weil diese marke ja abgeschafft wurde. Zjmindest ist das bei meinen 80 % so..

Lg NIna
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Geändert von gitti2002 (16.11.2012 um 17:11 Uhr) Grund: NB
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  #14  
Alt 16.11.2012, 18:38
Stuggi Stuggi ist offline
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Standard AW: Ist Knie-Tep Kennzeichen G berechtigt?

Hi Nina,

bei 50% und G muss man 60 Euro bezahlen und ja: gemeint ist Bus und Bahn
Das mit "in der Jugend" meinte ich schon genauso wie Du. Wenn die anderen Skifahren waren, hab ich mich immer behindert gefühlt.
Is sogar heute noch so, obwohl ich total super find, was ich alles wieder machen kann.

Wollte nur mal die absurde Erklärung vom Versorgungsamts-Mitarbeiter niederschreiben

Grüße

Ach so: ÖPNV ist öffentlicher Personen-Nahverkehr.
Hat aber nix mit Männlein und Weiblein zu tun
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  #15  
Alt 17.11.2012, 12:41
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Nina1995 Nina1995 ist offline
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Standard AW: Ist Knie-Tep Kennzeichen G berechtigt?

Hallo stuggi

Achso ich wusste nicht dass es bei 50 % was kostet.
Ich habe das mit dem amt schon richtig verstanden
Echt eine jnverschaemtheit !!
Nunja ich wuensche dir alles gute und dass du weiterhin vieles machen kannst.

Lg nina
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