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  #1  
Alt 01.03.2008, 14:32
bailey13 bailey13 ist offline
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Standard ALG 1, Rente usw.

Hallo Ihr Lieben,

hätte mal eine Frage und vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Muss dafür erstmal ausholen, ist etwas komplizierter. Ich bin im Herbst 2006 an Eierstockkrebs erkrankt und nach der Erstbehandlung habe ich die teilweise Erwerbsminderung beantragt, da ich nur noch Teilzeit arbeiten wollte (hatte bis dahin und habe immer noch meinen Vollzeitarbeitsvertrag). Die haben mir dann die volle Erwerbsminderungsrente gegeben, die ich aber nicht haben wollte, habe sie also abgelehnt (war das totale Hickhack mit Rentenamt und krankenkasse wgen Krankengeld etc.). Auf jeden Fall hat es dann doch geklappt und ich hatte die teilweise Erwerbsminderungsrente. Im Sommer 2007 begann ich dann mit der Wiedereingliederung und bevor wir aber einen geänderten Vertrag über eine 20 oder 25 Std. Woche machen konnten, bekam ich schon ein Rezidiv und war weiter krank geschríeben. Jetzt läuft mein Krankengeld am 13.3. aus und ich wollte dann wieder die volle Erwerbsminderung beantragen und für 350 Euro (die Verdienstgrenze) wieder im Büro arbeiten.

Ich weiss natürlich gar nicht, ob ich die volle Erwerbsminderungsrente wieder bekomme, da ich sie ja einmal abgelehnt habe. Was denkt ihr? Allerdings ist es jetzt ja eine ganz andere Situation wegen dem Rückfall.

Tja, dann hat am Donnerstag aber mein Arbeitgeber gesagt das er mir erstmal die KÜndigung schicken wird und ob ich anschliessend einen neuen 350 Euro Vertrag bekommen würde, wäre noch nicht entschieden. Also sehr nett, die wollen mich also loswerden. Habe dann gesagt das wäre nicht so einfach, da ich ja einen Schwerbehindertenausweis (100 %) hätte, hatten die natürlich vergessen. Tja, so ist der Stand momentan. Aber ich denke schon das die die Kündigung durchbekommen werden, wenn sie dann wollen.

Jetzt ist meine Frage, ob ich beim Arbeitsamt für 1 Jahr dieses Nahtlosigkeitsgeld beantragen kann obwohl ich seit einem Jahr die halbe Rente bekomme. Die würde dann natürlich erstmal eingestellt, schon klar. Aber ich denke das wird nicht mehr gehen und das einzige was ich machen kann, wäre wieder die volle Rente zu beantragen. Oder? Arbeitslosengeld wäre halt nur ca. 100 Euro mehr im Monat, deshalb hätte ich das lieber. Wird eh total knapp werden mit dem Geld wenn das mit dem Zuverdienst nicht klappt.

Alles Mist und ich hoffe ihr versteht den konfusen Kram, den ich hier zusammengetippt habe.

Vielen Dank schon mal im vorraus für eure Hilfe.

Lieben Gruss,
bailey
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  #2  
Alt 01.03.2008, 14:46
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Regina_Beate Regina_Beate ist offline
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Standard AW: ALG 1, Rente usw.

Liebe Bailey,

das war natürlich sehr "blauäugig" von Dir, die Rente abzulehnen. Sicher wurde die volle Erwerbsminderungsrente nur bewilligt, da die Prognose aufgrund Deiner Erkrankung nicht so gut und mit einem Rezidiv zu rechnen war. Das Dein Arbeitgeber Dich "loswerden" will, leuchtet ein, muss er doch offenbar in Zukunft öfter auf Dich verzichten. Ich war 2003 in einer ähnlichen Situation. Habe aber auf Anraten der Ärzte in der Reha gleich der Rente zugestimmt, damals war ich auch erst 51 J. und voll berufstätig.
Ob Du nun ALG 1 bekommst, mage ich bezweifeln. Denn Du bist im Moment ja gar nicht arbeitsfähig und somit auch nicht "vermittelbar". "Überbrückungsgeld" ? Ich denke - ja.
Informiere den Rententräger über die Verschlechterung Deines Zustandes, am besten schriftlich und mit entsprechenden Attesten der behandelnden Ärzte. Dann sollte eigentlich einer Rente nichts im Wege stehen.
Einer Kündigung seitens des AG solltest Du nicht ohne weiteres zustimmen. Am besten berätst Du Dich mit einem Fachanwalt. Je nachdem wie lange Du schon in der Firma bist, ist die Kündigung nicht so einfach. Du erwähntest ja schon Deine Schwerbehinderung, hinzu kommen noch Alter (ich denke da an die soziale Auswahl bei Kündigungen - trifft aber nur auf größere Betriebe zu).
Checke das alles mal.
Ich wünsche Dir viel Glück.

LG
Regina Beate
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Geändert von Regina_Beate (01.03.2008 um 14:52 Uhr)
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  #3  
Alt 01.03.2008, 16:12
Thomas Thomas ist offline
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Standard AW: ALG 1, Rente usw.

Hallo,

Arbeitslosengeld gibt es natürlich nur dann, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, im übrigen wurde die Hinzuverdienstgrenze für volle Erwerbsminderungsrente ganz aktuell auf 400.- Euro erhöht, also etwas mehr als bisher. Ich würde mir in Deiner Situation Rat beim VdK holen, ich vermute mal dass jemanden der absehbar nicht arbeitsfähig ist schon gekündigt werden kann...

Gruß
Thomas
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  #4  
Alt 01.03.2008, 16:58
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Regina_Beate Regina_Beate ist offline
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Hallo,

leider ist die Aussage von Thomas hinsichtlich der Hinzuverdienstgrenze falsch.

Die Grenze wurde zum 01.07.07 vo 345,00 auf 350,00 € angehoben.

Zitat:
Die Mindesthinzuverdienstgrenzen betragen seit dem 01.07.2007 (alte / neue Bundesländer)

bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
in voller Höhe mindestens 815.68 EUR / 716.94 EUR
in Höhe der Hälfte 1016.65 EUR / 893.58 EUR

und bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung
in voller Höhe 350 EUR / 350 EUR
in Höhe von drei Vierteln 614.72 EUR / 540.31EUR
in Höhe der Hälfte 815.68 EUR / 716.94 EUR
in eines Viertels 1016.65 EUR / 893.58 EUR.
Die bisherige Rente wegen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit wurde zum 31.12.2000 aufgehoben. Renten, die bis zu diesem Zeitpunkt bewilligt wurden, werden nicht beeinträchtigt. (Zitatende).

Viele Grüße
Regina Beate
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  #5  
Alt 01.03.2008, 20:15
bailey13 bailey13 ist offline
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Hallo Regina, hallo Thomas,

danke für eure Antworten! Bin übrigens 36 Jahre alt und seit 2003 bei der Firma. Was heisst ich bin nicht arbeitsfähig, das stimmt so nicht. Wollte ja auf 350 Euro Ebene (mehr darf man ja nicht dazuverdienen bei der vollen Rente) arbeiten gehen. Oder sogar 20 Stunden die Woche. Hatte und habe nur keine Lust mehr 40 Stunden pro Woche arbeiten zu gehen, da ich lieber noch etwas mein Leben geniessen will, da ich ja leider nicht mehr unendlich Zeit dafür habe.

Schicke dann morgen mal mein Schreiben ans Rentenamt raus.

Nochmals danke und lg,
bailey
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  #6  
Alt 02.03.2008, 14:22
Thomas Thomas ist offline
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Hallo Regina und Bailey,

schaut mal hier : http://www.deutsche-rentenversicheru...html__nnn=true, in unserem amtlichen Mitteilungsblatt der politischen Gemeinde war dies letzte Woche schon als offizielle Tatsache, auf der Homepage der Rentenversicherung ist dies immerhin in Aussicht gestellt, immerhin haben ja auch schon Bundestag und Bundesrat zugestimmt.

Gruß
Thomas
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  #7  
Alt 03.03.2008, 14:51
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Regina_Beate Regina_Beate ist offline
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Hallo, Thomas,

danke für die Info. Aber solange das noch nicht per Gesetz geregelt ist, gilt noch die alte Grenze. Den Herrschaften da oben sollte man nicht zu blauäugig trauen. In dieser Richtung habe ich bereits einschlägige Erfahrungen sammeln dürfen.

Alle Gute
Regina Beate
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  #8  
Alt 03.03.2008, 22:11
Thomas Thomas ist offline
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Hallo Regina,

ich denke die neue Grenze gilt schon, auch im ZDF in der Sendung WISO wurde entsprechend informiert.

Gruß
Thomas
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