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  #1  
Alt 21.07.2017, 17:12
Daniel32 Daniel32 ist offline
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Beiträge: 126
Standard AW: Behindertenausweis (GdB) Knie-TEP

Hallo,
das Amt wird immer versuchen, möglichst erstmal abzulehnen.
Geht man in Widerspruch, wird meist dann genehmigt. So meine Erfahrung.
Gibt es noch weitere Diagnosen/Krankheiten? Wenn ja, diese auch mit angeben. Es gibt für alles einen GdB.
Viele Grüße,
Daniel
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  #2  
Alt 18.10.2017, 08:17
Benutzerbild von Jamila05
Jamila05 Jamila05 ist offline
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Standard AW: Behindertenausweis (GdB) Knie-TEP

Hallo ihr LIEBEN
Nach langer Zeit mal zwei drei Zeilen von mir...
Meine heute 16 Jahre alt werdende Tochter hat die Mutars Wachstumsprothese und wir haben nach langem kämpfen u d immer wieder erklären dass eine Heilungsbewährung des Knochens ausgeschlossen ist,eben einfach weil es da keinen Knochen mehr gibt,
Tatsächlich geschafft dass sie 50 % und das G unbefristet bekommen hat.

Ich war baff und glücklich zugleich , weil ich die Anerkennung dieser Behinderung endlich erfolgreich, zumindest für meine Lara, durchbekommen habe

Euch allen viel Glück und alles Liebe und ganz wichtig immer weiterkämpfen und Widersprüche Schreiben.....
__________________
www.loewenkampf.de.tl
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  #3  
Alt 26.10.2017, 19:42
Daniel32 Daniel32 ist offline
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Beiträge: 126
Standard AW: Behindertenausweis (GdB) Knie-TEP

Super! Das freut mich sehr.
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  #4  
Alt 01.11.2017, 21:47
tanne91 tanne91 ist offline
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Beiträge: 8
Standard AW: Behindertenausweis (GdB) Knie-TEP

@ Jamila
Da freu ich mich auf jeden Fall sehr für dich. Manchmal lohnt sichs eben doch, den Behörden auf den Senkel zu gehen

@ Daniel
Sonst hab ich keine Krankheiten etc. Gibt auch immer noch nix Neues vom Antrag^^ Gut Ding will Weile...

@ Sailor
Im Ablehnungsbrief stand, dass die Heilungszeit von 6 Monaten noch nicht rum war und man deshalb nicht vorschnell urteilen kann. Die erwarten echt, dass man nach nem halben Jahr wieder rumspringt wie wenn nix gewesen ist
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  #5  
Alt 02.02.2018, 10:34
Clea Clea ist offline
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Beiträge: 560
Standard AW: Behindertenausweis (GdB) Knie-TEP

Hallo Corinna,

ich habe von berufs wegen öftern mit Schwerbehinderung zu tun.
Wir legen in solchen Fällen Einspruch ein,und das recht zügig, mit dem Verweis, dass man Unterlagen nachsendet.
Dann ab zum Arzt und zum Physio, Berichte über den Zustand anfordern.
Die sollen sich eher auf die Einschränkungen beziehen (sonst heben sie nämlich die Ressourcen zu sehr heraus), falls du Schmerzmedis nimmst, soll der Arzt das vermerken. Dann noch einen persönlichen Brief dazu, in dem du deinen Alltag schilderst. Wie lange du zB im Gegensatz zum Gesunden für bestimmte Dinge brauchst, Anziehen, Einkaufsweg fallen mir da spontan ein.
Schmerzen und Ruhepausen gehören da unbedingt mit rein.
Und dann heisst es warten.
Viel Erfolg!
__________________
Meine Ma
17.9.1957-19.2.2017, 59 Jahre, Lungenkrebs mit Hirnmetastasen
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  #6  
Alt 03.02.2018, 15:19
Stuggi Stuggi ist offline
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Beiträge: 279
Standard AW: Behindertenausweis (GdB) Knie-TEP

Ich stimme Clea 100% zu

Eine Sache hab ich oben schon geschrieben: die gehen von falschen Tatsachen aus.
Ne Tumor-Prothese ist nicht nur Prothese, sondern auch wegoperierte Muskeln, kaputte Nerven, schlechte Blutversorgung, mehr Schmerzen ...

50% und Merkzeichen "G" sollten normalerweise schon rauskommen.
Was den Staatshaushalt ja nun wirklich nur auf absolut lächerliche Weise belastet

Grüßle
Sebastian
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  #7  
Alt 06.02.2018, 19:20
tanne91 tanne91 ist offline
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Beiträge: 8
Standard AW: Behindertenausweis (GdB) Knie-TEP

Hallo,

@Coco: ich war ja auch gerade im Prozess meine Schwerbehinderung zu erkämpfen. Mir wurde die "Funktionsbehinderung des linkes Beines" und ein GdB von 30 schon vor meiner Tumorprothese zugeschrieben! Jetzt kam noch dazu "Teil-Gelenkersatz des linken Knies". Da ich ja aber eine Totalendoprothese habe und die festgestellte Behinderung damit falsch ist, wollte ich eigentlich gegen diesen Bescheid Klage einreichen, da ich nen GdB von 50 und evtl Merkzeichen G haben wollte. Ich hatte die Klage schon fast fertig geschrieben (bei Sozialgericht ist das kostenlos, man braucht auch keinen Anwalt).
Jetzt kam aber raus, dass ich als zukünftige Lehrerin viiielleicht verbeamtet werde (Sachsen hinkt ja etwas hinterher^^). Und als Schwerbehinderter habe ich da keine Chance reinzukommen. Und da die Nachteilsausgleiche durch den GdB 50 niemals einen absoluten Kündigungsschutz und mehrere 100€ mehr Nettoverdienst aufwiegen können, hab ich mich jetzt gegen die Klage entschieden.
Ich würde aber an deiner Stelle jeden Weg nutzen, um dir wenigstens die 50 Grad wiederzuholen! Eine Prothese wird ja nach 5 Jahren auch nicht unbedingt besser, auch wenn der Tumor besiegt wurde ...
Wichtig ist, immer alles zu begründen, jede Art von Nachteil (Schmerzen etc.) aufzuzählen und bitte nochmal auf die spezielle Tumorprothese hinweisen. Ich habe das Gefühl, die Leute interessieren sich gar nicht für die Art der Prothesen

Viel Erfolg!
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Stichworte
behindertenausweis, behinderung, gdb, knie-tep


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