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  #1  
Alt 09.01.2010, 00:26
CH-Schneckerl CH-Schneckerl ist offline
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Standard wann gibts "unbefristete" Zuerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft?

Liebe Forengemiende,



Unterhttp://infomed.mds-ev.de/sindbad.nsf...tze_090101.pdf
könnt Ihr euch die „Versorgungsmedizin-Verordnung“ – die VersMedV – lesen/herunterladen, die seit dem 1.1.2009 bundesweit gilt. Ihr braucht dazu einen Adobe-Acrobat-Reder, wenn ihr einen betagten Rechner habt (neuere Rechner können dieses PDF-Format von Haus aus lesen).

In dieser o.a. verbindlichen Verordnung ist in den „Vorbemerkungen zur Tabelle“ unter der Nummer 1 Buchstabe c und d folgendes nachzulesen (wenn ich mir die Datei im Internet herhole, dann steht das dort auf Seite 31 der Adobe-PDF-Datei):

Buchstabe c:

Eine Heilungsbewährung ist abzuwarten nach Transplantationen innerer Organe und nach der Behandlung von Krankheiten, bei denen dies in der Tabelle vorgegeben ist. Dazu gehören vor allen bösartige Geschwulstkrankheiten. Für die häufigsten und wichtigsten solcher Krankheiten sind im Folgenden Anhaltswerte für den GdS angegeben. Sie sind auf den Zustand nach operativer oder anderweitiger Beseitigung der Geschwulst bezogen. Der Zeitraum des Abwartens einer Heilungsbewährung beträgt in der Regel fünf Jahre; kürzere Zeiträume werden in der Tabelle vermerkt. Maßgeblicher Bezugspunkt für den Beginn der Heilungsbewährung ist der Zeitpunkt, an dem die Geschwulst durch Operation oder andere Primärtherapie als beseitigt angesehen werden kann; eine zusätzliche adjuvante Therapie hat keinen Einfluss auf den Beginn der Heilungsbewährung. Der aufgeführte GdS bezieht den regelhaft verbleibenden Organ- oder Gliedmaßenschaden ein. Außergewöhnliche Folgen oder Begleiterscheinungen der Behandlung – z.B. lang dauernde schwere Auswirkungen einer wiederholten Chemotherapie – sind zu berücksichtigen. Bei den im Folgenden nicht genannten malignen Geschwulstkrankheiten ist von folgenden Grundsätzen auszugehen: Bis zum Ablauf der Heilungsbewährung – in der Regel bis zum Ablauf des fünften Jahres nach der Geschwulstbeseitigung – ist in den Fällen, in denen der verbliebene Organ- oder Gliedmaßenschaden für sich allein keinen GdS von wenigstens 50 bedingt, im Allgemeinen nach Geschwulstbeseitigung im Frühstadium ein GdS von 50 und nach Geschwulstbeseitigung in höheren Stadien ein GdS von 80 angemessen. Bedingen der verbliebene Körperschaden oder die Therapiefolgen einen GdS von 50 oder mehr, ist der bis zum Ablauf der Heilungsbewährung anzusetzende GdS entsprechend höher zu bewerten.
Buchstabe d:
Ein Carcinoma in situ (Cis) rechtfertigt grundsätzlich kein Abwarten einer Heilungsbewährung. Ausgenommen hiervon sind das Carcinoma in situ der Harnblase und das Carcinoma in situ der Brustdrüse (intraduktales und lobuläres Carcinoma in situ), bei denen wegen klinischer Besonderheiten bei Vorliegen o.g. Voraussetzungen das Abwarten einer Heilungsbewährung begründet ist.


Um es "besser" zu verstehen:
Lest mal in der Verordnung die Nummer 10.3.6 (auf der dortigen Seite 75) - dort ist die Diagnose "Krankheit der Bauchspeicheldrüse" festgehalten. Im letzten Absatz steht da "nach der Operation" -- Wenn also die Bauchspeicheldrüse operiert wurde (also das Geschwulst tatsächlich entnommen wurde), dann gibts nach der OP noch 5 Jahre den Ausweis! So steht es im Regelwerk! Kennt das Regelwerk die Realität nicht? Wieviele Patienten mit BDSK-OP leben nach 5 Jahren überhaupt noch?

Das lateinische "in situ" heißt soviel wie "am Platz"; wenn also das Krebsgechwulst "noch am Platz" ist (also nicht operiert wurde bzw. werden konnte), dann liegen die Voraussetzungen für einen unbefristeten Ausweis vor.

Wenn man also nicht zu den „Ausnahmefällen" (Nach Satz 2 dieses Buchstaben „d“) gehört (und ansonsten ein Karzinom „in situ“ vorliegt), dann IST (siehe Satz 1 dieses Buchstaben „d“) meiner Meinung nach der Behindertenausweis UNBEFRISTET auszustellen.

Klärt mit euerem Arzt, ob die Voraussetzungen in diesem Sinne gegeben sind und stellt dann einen Antrag auf Schwerbehinderung.

Was ebenfalls nicht weitläufig bekannt ist:

Wenn in dem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "G" vermerkt ist, dann kann man im Umkreis von ca 50 km quasi kostenlos den öffentl. Nahverkehr (incl. Verkehrsverbünde!) nutzen. Pro Jahr kostet das einmalig ca 60 Euro.

Wenn im Ausweis das Merkzeichen"aG" mit dabei ist, dann gibt´s auch den "blauen Sonderausweis" (der mit dem Rollstuhlsymbol drauf!) noch dazu, mit dem man doch ganz erhebliche Parkerleichterungen für das Auto hat.

Und wenn der Ausweis dann noch das Merkzeichen "B" (steht für "Betreuungsperson) hat, dann kann im Zug eine Betreuungsperson kostenlos mitfahren.

Gründe für das normale "G" in Kombi mit "B" finden sich bei einigen der ambulanten Chemotherapien. Nicht wenige Patienten sind "danach" so "schwach auf den Füßen", dass sie selber allein nicht mehr Bahnfahren können, sondern eben solche Fahrten nur mit "Rollstuhl und Begleitperson" zumutbar sind. Mit der "richtigen" Begründung gibts dann womöglich auch das "aG".

Eine Bescheibung zu den Merkzeichen findet sich hier:
http://www.schwerbehinderung-aktuell...&contentid=209

Und so ganz nebenher:
Mit dieser Verfahrensweise sparen die Krankenkassen erhebliche Mittel, weil die Kosten für die Beförderung damit vom Verkehrsträger allein geschultert werden (müssen).

Grüße
CH-Schneckerl
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  #2  
Alt 09.01.2010, 11:08
Altmann Altmann ist offline
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Standard AW: wann gibts "unbefristete" Zuerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft?

Hallo Schneckerl,
also da hast Du irgend was falsch verstanden. Das "in situ" heißt nicht,
daß das Ding noch am Platz ist, sondern am Platz war und eventuell noch
nicht gestreut hat, obwohl da auch die Meinungen auseinander gehen.
Und wenn es dann weg ist, ist eben eine Heilungsbewährung abzuwarten.
Der GdB richtet sich dann nach den erfolgten Therapien und deren Aus-
wirkung. Ob die 5 Jahre angemessen sind, da scheiden sich die Geister.
Meist kommt der Krebs im 6. Jahr wieder, aber ich hoffe auch sehr, daß
er eben nicht mehr kommt, weil scheinbar doch ein paar Frauen Glück haben.
Gruß Altmann
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  #3  
Alt 10.01.2010, 17:39
CH-Schneckerl CH-Schneckerl ist offline
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Standard AW: wann gibts "unbefristete" Zuerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft?

Sehr geehrter Heer/Frau Altmann,

habe ICH da etwas nicht verstanden, oder wollen SIE da eine der Verordnung nicht konform gehende Auslegung verstanden wissen:

"in situ" heißt nach meinem Lateinwissen "am Platz" -- auch wenn laut Ihrem Posting "die Meinungen auseinander gehen".

Bei Wikipedia heißt es dazu http://de.wikipedia.org/wiki/In_situ(im Abschnitt Medizin):
"Carcinoma in situ: lokal begrenzter Krebsherd = frühestes (in der Regel heilbares) Krebsstadium"

"Frei" übersetzt heißt das also: solange der Krebs da ist (also nachweisbar ist).

Wenn Ihre Auslegung die richtig(ere) wäre, so frage ich mich:
Welchen Sinn macht denn sonst diese Ausnahmeregelung, dass dann, wenn das "in situ" vorliegt, eben REGELMÄßIG KEINE Heilungsbewährung (die sich an vielen Stellen in dem Katalog findet) abzuwarten IST.

Wenn "in situ" auch bedeuten sollte, dass das "in situ" vorliegt, wenn bei einem nicht gestreuten (metastasierten) Karcinom dieses erfolgreich durch Resektion total entfernt werden konnte, dann müssten solche erfolgreich operierten Patienten also auch einen unbefristeten Ausweis bekommen! Und wie sieht die Praxis aus? Mir sind leider sehr sher viele Fälle bekannt, bei denen -obwohl "in situ"- eine Befristung festgesetzt wurde, obwohl fetsteht, dass Metastasen bereits gebildet wurden.

Aber dennoch. nichts für unguat -- das ist ja das Wesen eines Forums -- und jeder soll sich seine eigene Meinung bilden (können). Ob diese Meinung dann der tatsächlichen Rechtslage entspricht, ist widerum ein anderes Kapitel.

Ich musste jedenfalls feststellen, dass diese meine Argumentation von den Anerkennungsstellen sehr sehr positiv aufgenommen wurde, weil auch die dortigen Sachbearbeiter es -bisher- als entwürdigend befanden, Patienten mit inoperablen schwerwiegenden Krebserkrankungen mit diesen 5 Jahren abspeisen zu müssen (und seinerzeit dann zu zwingen, erneut den ganzen Papierkrieg durchmachen zu müssen). Mir schien es fast so, dass den Sachbearbeitern vor Ort diese seit kurzem geltende Regelung nicht bekannt war ...

Liebe Grüße
CH-Schneckerl
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  #4  
Alt 10.01.2010, 17:51
gilda2007 gilda2007 ist offline
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Standard AW: wann gibts "unbefristete" Zuerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft?

Zitat:
Zitat von CH-Schneckerl Beitrag anzeigen

Bei Wikipedia heißt es dazu http://de.wikipedia.org/wiki/In_situ(im Abschnitt Medizin):
"Carcinoma in situ: lokal begrenzter Krebsherd = frühestes (in der Regel heilbares) Krebsstadium"

"Frei" übersetzt heißt das also: solange der Krebs da ist (also nachweisbar ist).
Nein, nein, da hat Altmann schon Recht. Da gibt es keine "freie" Übersetzung, von wegen solange niemand den Krebs entfernt hat. Es bedeutet, der Krebs selbst ist "am Platz" geblieben und noch nicht im Körper "herumgewandert". Die Diagnose in situ wird ja vor der OP gestellt, danach wird selbstverständlich operiert, das ändert aber nicht das in situ. Mit nachweisbar oder nicht hat das nichts zu tun. Ich hatte ein "richtiges" Karzinom, von dem glücklicherweise nach OP und Chemo auch nichts mehr nachweisbar ist. Ihre Definition von in situ würde ja jede Therapie ad absurdum führen.
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  #5  
Alt 10.01.2010, 22:40
CH-Schneckerl CH-Schneckerl ist offline
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Standard AW: wann gibts "unbefristete" Zuerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft?

Hallo

Silleke vertritt die Auffassung
Zitat:
Dass die Leute mit in situ keine Heilungsbewährung erhalten, das meint, sie bekommen gar keine Schwerbehinderung anerkannt. Wofür auch ?
Bitte nicht falsch verstehen, wenn ich jetzt eine nicht nur rhetorische Frage stelle:
Wenn also jemand an einem inoperablen Karcinom so schwer erkrankt ist, dass er SOFORT sich aus dem Arbeitsleben für immer verabschieden muss, dann sei das kein Grund für die Zuerkennung einer Schwerbehinderteneigenschaft?

Ich sehe es anders als Silleke - meines Erachtens ist es genau umgekehrt:
Die Heilungsbewährung wird nicht "zuerkannt", sondern eine solche ist in vielen Fällen "abzuwarten". Wenn also ein Fall des "abwartens" vorliegt, dann ist für die Zeit des "abwartens" eben "noch" Schwerbehinderteneigenschaft zuzuerkennen.
Wenn also KEINE Heilungsbewährung festzusetzen IST, dann IST die Schwerbehinderteneigenschaft immer unbefristet zu ersteilen (wenn es sich nicht um einen Ausnahmefall handelt, wie dieser in Satz 2 Nummer 1 Buchstabe d der „Vorbemerkungen zur Tabelle“ in der VersMedV beschrieben ist - siehe dazu den ersten Beitrag in diesem Thread). Meiner Meinung nach wird mit dem obigen Satz 2 des Buchstabens "b" ja doch zum Ausdruck gebracht, dass bei diesen dort genannten beiden Fallkonstellationen bis zu 5 Jahre nach der -erfolgreichen- OP noch Schwerbehinderteneigenschaft festzusetzen IST (und danach eben noch einmal geprüft werden muss, ob wirklich der Krebs tatsächlich besiegt wurde).

Liebe Silleke,

meine Frau hat "nur" den Bauchspeicheldrüsenkrebs mit sehr großen Metastasen auf der Leber (Stadium M1). "Sonst" hat sie keine weitere(n) Krankheit(en). Seit Anfang August macht sie nun Chemo ...
Die 2 Tage nach der wöchentlichen Chemo behindern sie so schwer, dass schon der Gang zur Toilette Schwerstarbeit ist. Die restlichen Tage bis zur (nächsten) Chemo schläft sie tagsüber auch i.d.R. zweimal je ca 1 bis 2 Stunden (und danach geht es ihr eigentlich wieder gut ..). Sind das Rahmenbedingungen, die man im normalen Arbeitsprozess "abbilden" kann? Meine Frau war im übrigen bis Juli 2009 -erfolgreich- selbständig!

Wenn Deime Meinung o.k. geht: warum hat dann das Versorgungsamt unmittelbar nach Vorliegen der Bestätigungs-Diagnose (nach der Biopsie) "unbefristet 100%" festgesetzt?

Es ist gut möglich, dass das Versorgungsamt im Antragsverfahren mit einem Arzt vom Klinikum, das die Biopsie durchgeführt hat, gesprochen hat (und so ein Gesprächsergebnis in das Ergebnis seiner eigenen Arbeit hat einfließen lassen); darüber liegen mir keine Hinweise vor. Die Worte eines sehr hochrangigen und in die damalige OP eingebundenen Arztes aus dem Klinikum sind nun schon Geschichte. Seit knapp 3 Monaten sollte meine Frau nun schon nicht mehr unter uns sein ... Der CA-19-9 lag damals bei knapp 31.000 (und stieg nach den beiden ersten Chemos auf weit über 100.000 an; seither ist er STETIGEN Sinken -- und wenn es so weitergeht sind wir in ein paar Wochen "besser" als Anfang Juli 2009! Und seit knapp 4 Wochen scheint der Pankreas auch ein kleinwenig von dem so wichtigen Insulin wieder selber beizusteuern ..

Um es noch einmal zu betonen:
es geht in dieser Diskussion NICHT um die Höhe des Schwerbehinderungsgrades - es geht um den vom Versorgungsamt festzusetzenden zeitlichen Umfang: befristet oder unbefristet.

Bei allem Dissens:
Gram bin ich niemanden, der meine Meinung nicht teilt: ein Forum lebt ja geradezu von Meinungsaustausch -- und wenn solcher Austausch wie es hier geschieht auf sachlichem und nicht beleidigendem Niveau geführt wird, dann ist es gut -- und vielleicht kann ja ich in diesem Thread auch noch etwas dazu lernen.

Herzl. Grüße
CH-Schneckerl
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  #6  
Alt 10.01.2010, 22:54
gilda2007 gilda2007 ist offline
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Standard AW: wann gibts "unbefristete" Zuerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft?

Ehrlich gesagt verstehe ich kein Wort deiner Ausführungen Aber deine Frau scheint ja die gewünschte unbefristete Schwerbehinderung erhalten zu haben, so dass es keinen Klärungsbedarf gibt. Alles Gute!
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  #7  
Alt 10.01.2010, 23:04
mischmisch mischmisch ist offline
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Standard AW: wann gibts "unbefristete" Zuerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft?

Danke, Gilda.

Du hast es wieder mal auf den Punkt gebracht.
Ganz ohne aus- und rumzuschweifen.

Allen eine gute Woche

Gruss
Rosita
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