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Alt 08.05.2009, 14:29
Benutzerbild von wolfgang46
wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Standard AW: Wer ist bloß zuständig bei onkologischer reha?

Hallo zusammen,

von folgenden Erfahrungen die Freunde, Bekannte oder ich gemacht haben kann ich berichten:
Wenn eine AHB oder Reha abgelehnt wurde, sollte man immer sofort Widerspruch einlegen.
Immer den behandelnden Arzt mit ins Boot holen, wenn der etwas verordnet, dann hat er dafür auch einen Grund gesehen. Die Sachbearbeiter können meist nicht sagen, dass der Arzt falsch liegt mit seiner Therapie.
Notfalls 2. Widerspruch einlegen und dort darauf hinweisen, dass, wenn die Krankheit sich verschlechtert, der Sachbearbeiter zur Rechenschaft gezogen wird. (Sozialgerichtsverfahren sind in der 1. Instanz kostenlos).
Bei uns im Freundeskreis hatte jemand eine Fraktur in der Schulter. 1. Frage des Arztes war: "Wie alt sind sie" und gleich danach "arbeiten sie noch". (60 und Altersteilzeit)
Antwort des Arztes: Da sie ja schon in Ruhestand sind lohnt es sich nicht mehr zu machen. (Schlinge reicht zum Überleben).
Bei Freunden in Potsdam, auch gebrochene Schulter, aber schon um die 80 Jahre alt: Ausführlichere Behandlung und ruck zuck 3 Wochen Kur.

Unser Krankensystem unterscheidet also:
Bist Du jung und arbeitsfähig, dann wird viel getan,
bist Du alt, womöglich schon in Rente, dann wird nur das Nötigste getan.

Wirst Du von einem Ost-Arzt behandelt, dann kannst Du damit rechnen, dass er sich so für Dich einsetzt, dass weder das Alter noch die Arbeitsfähigkeit eine ausführliche Behandlung verhindern.

Wir können aber nicht immer zu Ärzten in den Osten der Republik fahren, nur weil wir in Rente sind.

Der etwas maulige
Wolfgang

Das es auch anders geht, sieht man bei Privatpatienten.
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