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  #1  
Alt 10.10.2008, 19:53
Speedy Schneller Speedy Schneller ist offline
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Registriert seit: 27.06.2008
Ort: Schleswig-Holstein/ Randgebiet HH
Beiträge: 816
Standard AW: Asbestose nach Tod festgestellt

Hallo Bremensie,
es tut mir leid, daß Du Deinen Lebensgefährten so früh verlieren mußtest.
Soviel ich weiß bekommt die erwachsene Tochter keine "Waisenrente" mehr.
Sollten aber vermehrte Kosten, durch Pflege entstanden sein, kann man diese mit Belegen bei der BG einreichen.
Denn es war ja eine Berufskrankheit- hier werden solche Kosten mitgetragen.
Weiß aber nicht, ob es auch jetzt noch geht.
Speedy
__________________
NHL MALT-Lymphom Typ E II 2 , ED im Mai 2007
lange partielle Remission 08 (watch & wait)
2 Ballonerweiterungen Magenausgang 08
Ab September 2009 endlich Vollremission - Juhu!!
2011 - neue ganz kleine Herde - Vollremision weg = "watch & wait" reicht noch aus

Die berühmte "Schaufel", für mein Mundwerk habe ich, vorsichtshalber, gut versteckt! - das bleibt auch so!
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  #2  
Alt 19.01.2010, 01:28
Daddys girl Daddys girl ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 30.06.2007
Beiträge: 66
Standard AW: Asbestose nach Tod festgestellt

Hallo,

Bei meinem Daddy war die asbestose bereits vor seinem Tod anerkannte Berufskrankheit. Da meine Geschwister und ich unsere Ausbildung schon abgeschlossen hatten bekommen wir nichts von der BG, meine Mama bekommt eine Rente.

Ich glaube wenn ein Kind nicht mehr "unterhaltspflichtig" ist muss die BG auch dem Kind keine Hinterbliebenenrente bezahlen.

LG Daddys Girl
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