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AW: Verbeamtung
Auf jeden Fall!
Sollte der Bescheid ablehnend ausfallen, kann man sicher Widerspruch einlegen und gegebenenfalls Rechtsberatung durch einen Anwalt und/oder die GEW einholen. LG Reinhard Vielleicht auch jetzt schon den Personalrat und den Behindertenvertreter einschalten. |
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