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AW: Fragen zur Erwerbsm.-Rente mit 31 Jahren...
Hallo Anja,
in den meisten Fällen liegt der Krankengeldbetrag über dem der Erwerbsinderungsrente. Deshalb nutzen viele der von Aussteuerung betroffenen möglichst den ganzen 18-Monatezeitruam aus, um sich krankschreiben zu lassen. Als Überbrückung zwischen Rentenzahlung und Krankengeldzalhung wird das Arbeitsamt eingeschaltet. D.h., wer erstmal abwarten will, ob er/sie nicht doch wieder arbeiten gehen kann, muß sich dann spätestens beim Arbeitsamt melden und wird dort, weil wg. Krankheit als nicht vermittelbar, unter dem § 105 geführt und erjhält A-losengeld bis zum Eintritt der Rente. Diesen Aussteuerungstag mußt Du also beachten, bis dahin brauchst Dr keinen Streß zu machen. Berate Dich auch noch mal mit Deinem RV-Träger. Gruß von birgit
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Aus Zeitgründen sehe ich meistens von der Korrektur von Schreibfehlern ab. Man möge es mir fazein. |
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