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#1
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AW: Rente-dazuverdienen-Verlängerung?
Hallo,
und entschuldigung! Man beantragt die Erwerbsminderungsrente ja nicht weil man 'Schweißfüsse' hat. Und mit einer Krebserkrankung geht es jeder Person unterschiedlich. Deshalb sollte man doch innerhalb des erlaubten Rahmens das Recht haben, arbeiten zu gehen wenn man es kann und will. Wenn es einem so gut geht, möchte man doch nicht den ganzen Tag nur rumdümpeln, vor allen Dingen wenn das Geld ohnehin nicht reicht. Ich bin Britta, habe GIST. Der Antrag auf die Rente läuft schon über fünf Monate und wenn ich bedenke wie viel mir dann zustehen soll...das reicht hinten und vorne nicht. Und im Augenblick geht es mir gut, nur ich bin immer noch krankgeschrieben. Ist ja logisch. Nur seit ich mich von der OP erholt habe, mit dem Medikament klar komme und meine Ernährung meinen Bedürfnissen angepasst habe, würde ich schon gerne einen kleinen Nebenjob machen. Ist das eigentlich korrekt, mehr als drei Stunden am Tag darf man nicht? Gruß Britta |
#2
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AW: Rente-dazuverdienen-Verlängerung?
Zitat:
Wenn der Gutachter feststellt, ob man/frau mehr als 3 h arbeiten kann ... gibts ja keine Rente (oder bei 3-6 h , die halbe Rente). Wenn die Rente durch ist und es findet sich ein Nebenverdienst, so muss der ja der RV angezeigt werden . Auch da würde ich peinlichst auf die Stunden achten, sonst wird nachgeprüft und ggf gestrichen. |
#3
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AW: Rente-dazuverdienen-Verlängerung?
Zitat:
Gruß Thomas |
#4
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AW: Rente-dazuverdienen-Verlängerung?
Zitat:
- Arbeitszeit in Tagen pro Woche und Arbteitszeit in Stunden pro Tag. |
#5
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AW: Rente-dazuverdienen-Verlängerung?
Hallo,
soweit wir informiert sind gilt das, was Quilterin schreibt. Die tägliche Arbeitszeit muss unter 3 Stunden liegen und da würde ich mich nicht drauf verlassen, dass da nicht mal einer nachprüft. Arbeitet man zwischen 3 und 6 Stunden täglich, dann gibts die halbe Rente. Die täglich festgelgte Arbeitszeit macht ja wohl auch Sinn. Das wissen die, die betroffen sind ja selbst, dass ab einer bestimmten Zeit die Konzentration nachlässt und Müdigkeit aufkommt. Und dieser Gedanke steckt hinter den festgelegten 3 Stunden. Aber warum erkundigt ihr euch nicht direkt bei der Rentenversicherung. Die sagen euch das genau und an die Bestimmungen, die für euch gelten, würde ich mich dann auch peinlichst halten. Wenn beim Arbeitgeber die Arbeitszeiten z.B: wegen Abrechnungen oder Stechuhr etc. irgendwie festgehalten ist, dann kann der Arbeitgeber bei einer evtl. Püfung die Einsicht nicht verweigern. Und andererseits das, was einem zusteht zu arbeiten, das darf man dann ja wohl auch arbeiten, oder? |
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