Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 06.07.2012, 16:05
Mar1 Mar1 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 11.06.2012
Beiträge: 17
Standard Erwerbsunfähig?

Mich würde mal interessieren, wann man Erwerbsunfähig ist, wenn man Krebs hat.

Ich habe mir überlegt, da ich weder Krankengeld, noch ALG 1 oder 2 bekomme, (habe zuletzt länger nur auf 400 Euro-Basis gearbeitet) und schon gehört habe, dass man bei Krebserkrankung EU-Rente bekommen kann, ob ich das nicht mal versuche.
Also bei meiner normalen RV keine Zusatz- oder Extraversicherung.

Also habe ich bei meinem Rententräger einen Antrag gestellt, fleissig Formulare ausgefüllt und vorgelegt. Dann bekam ich noch Formulare zum Ausfüllen zugeschickt. Erledigt. Bekam dann ein Formular für meinen Arzt. Abgegeben. Die senden das dann gleich an die RV zurück.
Jetzt bekomme ich die Aufforderung, wenn ich den Termin zugeschickt bekäme, hätte ich bei einem Nervenarzt als Gutachter zu erscheinen!!!!!

Was bitte hat ein Nervenarzt damit zu tun??????
Und wie sehen denn meine Chancen aus?
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 10.07.2012, 23:16
dreibein dreibein ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 26.05.2012
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 156
Standard AW: Erwerbsunfähig?

Hallo,

"nur" eine Diagnose macht noch keine Erwerbsminderung - es ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die Voraussetzungen vorliegen. Im § 43 (Rente wegen Erwerbsminderung) des SGB 6 steht das drin.

Wichtig ist: allgemeine Wartezeit von 60 Monaten muß erfüllt sein, in den letzten fünf Jahren müssen drei Jahre mit Pflichtbeiträgen belegt sein, und die "Erwerbsminderung" muß vorliegen, d.h.: Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Bei voller Erwerbsminderung liegt die Grenze bei drei Stunden. Der Arbeitsmarkt ist nicht zu berücksichtigen ...

Der Rentenversicherer hat eine Auskunfts- und Beratungspflicht. Mach Dir einen Termin bei Deiner RV und lass Dich beraten.

Und ein Neurologe als Gutachter - warum denn nicht? Du willst ja Rente, keine neuen Therapievorschläge eines Onkologen ....

Grüsse
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 11.07.2012, 17:10
Mar1 Mar1 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 11.06.2012
Beiträge: 17
Standard AW: Erwerbsunfähig?

@dreibein
danke für deine Antwort. Zur Erklärung:

- ich bekomme Chemotherapie und im Anschluß wird operiert, danach noch Bestrahlung.

Zitat:
Der Rentenversicherer hat eine Auskunfts- und Beratungspflicht. Mach Dir einen Termin bei Deiner RV und lass Dich beraten.
Bei meiner RV war ich schon. Die haben nichts weiter gesagt. Sie haben mir die Anträge gegeben zum Ausfüllen. Soweit war alles okay.
Zitat:
in den letzten fünf Jahren müssen drei Jahre mit Pflichtbeiträgen
Meine Beiträge scheinen soweit erfüllt zu sein.

Was mich momentan irritiert ist, dass, 1. die RV nichts von dem Bericht des Onkologen gesagt hat, ob sie den überhaupt inzwischen bekommen haben - 2. die KV mir bestätigt hat, dass ich jetzt Rente bekäme und - 3. die KV mir inzwischen sogar eine neue KV-Karte zugesandt hat.

Von dem Nervenarzt habe ich auch noch nichts gehört. Lt. Schreiben der RV (v. 3.7.) wird er mich "zur Untersuchung auffordern". Soweit ich das verstehe, bekomme ich einen Termin zugesandt oder erhalte einen Anruf.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 11.07.2012, 19:54
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 08.04.2009
Beiträge: 2.241
Standard AW: Erwerbsunfähig?

Liebe Mar,
sobald Du Rente beantragt hast, bekommst Du von der Krankenversicherung eine neue Chipkarte zugesandt, es verändert sich Dein Versichertenstatus.

Die Gutachter, also wie hier der Nervenarzt, laden Dich selbst zum Gutachtentermin ein. Leider macht sich auch hier der Ärztemangel bemerkbar, es kann eine Zeit dauern, bis der Termin bei ihm ist.
Die Deutsche Rentenversicherung schreibt alle Deine behandelnden Ärzte an und bittet um sog.Befundberichte. Ärzte bekommen von vielen Behörden Anfragen zu ihren Patienten, deshalb ist auch hier Geduld gefragt, von jetzt auf gleich geht da meistens nichts. Außerdem ist es wichtig, was der Doktor da formuliert, gerade wenn es um Prognosen der Erkrankung oder die Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit geht.
Die Einladung zum Termin beim Gutachter erfolgt immer schriftlich.
Ich wünsche Dir alles Gute für Deine Behandlungen,
Elisabethh.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 11.07.2012, 21:23
Benutzerbild von wolfgang46
wolfgang46 wolfgang46 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 19.11.2002
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 1.231
Standard AW: Erwerbsunfähig?

Hallo Mar

es lohnt sich, die Ärzte die für Dich "Aussagen" sollen, rechtzeitig zu informieren, was DU gerne möchtest.
Wenn Du in Rente möchtest, müssen die Berichte anders formuliert werden, als wenn Du wieder arbeiten willst.
Hier kann auch Dein Arzt etwas steuern.

Viel Glück
Wolfgang
__________________
Die im Krebs-Kompass von mir verfassten Texte dürfen auf anderen Homepages und in anderen Foren ohne meine Zustimmung nicht verwendet oder veröffentlicht werden. Das gilt auch für Auszüge aus meinen Texten.
Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V.
www.kehlkopfoperiert-bv.de
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 13.07.2012, 16:14
Mar1 Mar1 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 11.06.2012
Beiträge: 17
Standard AW: Erwerbsunfähig?

@Elisabethh.1900

Danke! Ja das mit der Karte habe ich inzwischen erfahren.
Die RV hat auch schon ein Formular für meinen Onkologen mitgegeben. Das müsste unterwegs sein.

@wolfgang46
Ich hatte vorher mit dem Onkologen gesprochen, dass ich versuchen wollte EU einzureichen. Er weiß also Bescheid.

@Vedrina
Das habe ich schon vorher überlegt gehabt und im Internet den ALG II-Rechner genutzt. Leider bekommen wir da nichts. Außerdem: ich bin verheiratet, mein Mann verdient und wir hätten eine Wohnung die eigentlich zu groß für uns zwei ist.
Ein Umzug kommt vorläufig auch nicht infrage. Mein Mann hatte Anfang des Jahres einen Unfall und ist auch noch bis Ende 7 krankgeschrieben und bekommt Krankengeld.

@all
inzwischen hat sich der Arzt gemeldet (gestern). Bzw. die Sprechstundenhilfe. Da ich aber an dem Tag wieder eine Chemo bekomme muss sie erst noch mal mit dem Arzt sprechen, wann er dann den Termin für mich machen will. Ich denke, da er/sie heute nicht angerufen haben, melden sie sich bestimmt am Montag wieder.

Irgendwie habe ich Bammel davor. Ich bin noch nie bei einem Neurologen/Psychologen (Nervenarzt) gewesen. Hoffentlich will der mich nicht gleich in eine "geschlossene" einweisen, weil ich gewagt habe einen Antrag auf Rente zu stellen

Danke euch Allen
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 13.07.2012, 17:29
gilda2007 gilda2007 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 04.09.2007
Beiträge: 1.909
Standard AW: Erwerbsunfähig?

Zitat:
Zitat von Mar1 Beitrag anzeigen
Ich bin noch nie bei einem Neurologen/Psychologen (Nervenarzt) gewesen. Hoffentlich will der mich nicht gleich in eine "geschlossene" einweisen, weil ich gewagt habe einen Antrag auf Rente zu stellen
Entschuldigung, mar, aber deine Bemerkung finde ich genauso unpassend, wie wenn jemand Scherze über Alzheimer und Krebs macht. Menschen in "geschlossenen" sind ernsthaft krank. :kopfschüttel:
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 16.07.2012, 14:47
Mar1 Mar1 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 11.06.2012
Beiträge: 17
Standard AW: Erwerbsunfähig?

@gilda2007

Tut mir leid, das ist mir schon klar. Und diese Leute tun mir auch echt leid!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 16.07.2012, 22:11
22.04.2005 22.04.2005 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 04.10.2008
Beiträge: 17
Standard AW: Erwerbsunfähig?

Zitat:
Was bitte hat ein Nervenarzt damit zu tun??????
In der Regel gehen gerade Krebserkrankungen nicht spurlos an der menschlichen Psyche vorbei. Auch wenn ein Krebs als "geheilt" gilt, kann eine reaktive Depression die Erwerbsfähigkeit derart einschränken, dass diese praktisch nicht mehr vorhanden ist (z.B. panische, lähmende Angst vor einem Rezidiv).

So ist es in Abhängigkeit von den Angaben der Versicherten im Antragsformular schon fast normal, auch einen Neurologen zu Rate zu ziehen.

Wie die Chancen für eine Rentenbewilligung stehen, wird dir in einem Internet-Forum wohl hoffentlich keiner sagen können.

LG
Ich
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 27.07.2012, 17:15
Mar1 Mar1 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 11.06.2012
Beiträge: 17
Standard AW: Erwerbsunfähig?

Hi,

so - inzwischen habe ich den Termin hinter mir.

Der Arzt war recht nett. Das erste was er sagte, nachdem er mich begrüßt hatte, war, ob ich wüsste, weshalb ich zu ihm kommen sollte.

Naja, er hat ein paar Fragen gestellt. Zur Familie, Arbeit, meinen Eltern, ob früher irgendetwas stark belastendes vorgefallen war, wie ich mich fühle etc. und er hat mich gesundheitlich untersucht. Also als Nervenarzt. Abgeklopft und EEG gemacht. Dabei hat er festgestellt, das ich im rechten Arm eine leichte Atrophie habe. Er hat auch gesagt, dass es möglich ist, das ich noch zu einem Gutachter der Onkologie ist muss. Und er hat empfohlen, dass ich einen Antrag auf Schwerbeschädigung stellen soll. Das könne nicht schaden.

Das habe ich dann heute gleich gemacht. Nun bin ich gespannt, was bei all dem rauskommt.
Meinen OP-Termin habe ich inzwischen auch - am 7.8.

Also, abwarten und Tee trinken, denke ich.

Ich danke Euch für Eure Hilfe und dass Ihr mir zugehört habt. Auch wenn ich mich manchmal nicht ganz deutlich ausgedrückt habe. Ich vergesse manchmal, das nicht jeder gleich weiß, was im Einzelnen ich habe. Und ich entschuldige mich auch nochmal wegen meiner dummen Bemerkung. Manchmal habe ich Tage, da schalte ich das Hirn erst ein, wenn alles schon geschehen ist.

LG
Mit Zitat antworten
  #11  
Alt 28.07.2012, 22:20
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 08.04.2009
Beiträge: 2.241
Standard AW: Erwerbsunfähig?

Liebe Mar1,

Du bekommst eine Schwerbehinderung für die Dauer von 5 Jahren zugesprochen, der Grad der Behinderung wird mindestens 50 betragen.

Der Grad der Behinderung ist abhängig vom Befund (also Größe des Tumors, Anzahl von befallenen Lymphknoten, vorhandenen Metastasen) Die Sachbearbeiter der Versorgungsämter haben entsprechende Tabellen, an denen sie sich orientieren müssen.

Die Deutsche Krebshilfe hat einen "Wegweiser zu Sozialleistungen" herausgegeben, diesen kann man als Broschüre bestellen oder von den Webseiten downloaden, beides ist kostenfrei.

Die URL lautet:http://www.krebshilfe.de/material-fuer-betroffene.html


Für Deine Operation wünsche ich Dir alles Gute,

Tschüß,

Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (28.07.2012 um 22:24 Uhr) Grund: URL ergänzt
Mit Zitat antworten
  #12  
Alt 30.07.2012, 19:11
Mar1 Mar1 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 11.06.2012
Beiträge: 17
Standard AW: Erwerbsunfähig?

@Elisabethh
danke für die Info und für deine Wünsche.
Den Antrag auf Schwerbehinderung habe ich schon gemacht. Ich habe auch im Internet das mit den 50% gefunden.


Zitat:
Nach Entfernung eines malignen Brustdrüsentumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten. GdB/MdE-Grad während dieser Zeit (einschl. Operationsfolgen und ggf. anderer Behandlungsfolgen, sofern diese für sich allein keinen GdB/MdE-Grad von wenigstens 50 bedingen)
bei Entfernung im Stadium T1-2 pN0 M0 50
bei Entfernung im Stadium T1-2 pN1 M0 60
Mein Tumor war Anfangs 2,5 cm und bei der letzten Untersuchung während der Chemo, 1,7. Welche/r Wert/Größe wird genommen?

Ansonsten müssten aber die 50% genommen werden. Es gab keinen Befall der Lympfknoten und keine Metastasen.

Vielen Dank
Mit Zitat antworten
  #13  
Alt 05.11.2012, 14:55
Mar1 Mar1 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 11.06.2012
Beiträge: 17
Standard AW: Erwerbsunfähig?

Alles ist jetzt beendet.

Ich bin bis Ende 2012 Schwerbeschädigt mit 50%. Ob das verlängert wird, keine Ahnung, muss ich wohl abwarten.

Mein Antrag auf EU oder EM ist abgelehnt worden. Somit bekomme ich nun kein Geld. Mein Mann bekommt ab Januar Rente und dann müssen wir sehen, wie es finanziell weiter geht.

Den Schwerbeschädigten Antrag hat eine Frau von SoVD gemacht und der habe ich den abgelehnten EU-Bescheid auch gezeigt. Sie meint, da kann man nichts machen.
Mit Zitat antworten
  #14  
Alt 05.11.2012, 15:47
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 08.04.2009
Beiträge: 2.241
Standard AW: Erwerbsunfähig?

Liebe Mar,

es tut mir leid, dass Dein Antrag auf Rente abgelehnt worden ist. Wie begründet die DRV ihre Entscheidung, ich denke, es lohnt sich auf alle Fälle Widerspruch dagegen einzulegen. Denn zur Zeit ist es so, dass viele Anträge erstmal abgelehnt werden. Mich verwundert, dass die Frau vom Sozialverband sagt, da kann man nichts machen. Eigentlich müßten die doch zu einem Widerspruch raten. Überlege es Dir bitte einmal, vielleicht gibt es im Widerspruchsverfahren doch eine Chance, auch wenn sie gering ist.

Zitat:
Ich bin bis Ende 2012 Schwerbeschädigt mit 50%. Ob das verlängert wird, keine Ahnung, muss ich wohl abwarten.
Der Ausweis bei einer Tumorerkrankung ist 5 Jahre gültig, also unbedingt Verlängerung beantragen.

Liebe Grüße an Dich,

Elisabethh.
Mit Zitat antworten
  #15  
Alt 05.11.2012, 15:50
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 25.12.2003
Ort: Alfter
Beiträge: 1.153
Standard AW: Erwerbsunfähig?

Hi
schade dass der Antrag abgelehnt worden ist. Mit welcher Begründung? Natürlich kannst du Widerspruch einlegen (Frist bedenken).
Ob es Sinn macht, kannst nur du beurteilen. Wie fit du dich fühlst.

Wenn dein Mann zu wenig verdient, könnt Ihr Sozialleistungen beantragen zusätzlich zur rente
1. unbefristete Rente: Grundsicherung
2. Nicht vermittelbar auf dem Arbeitsmarkt/ befristete Rente: leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes
3. Vermittelbar auf dem Arbeitsmarkt: Harzt 4

1-3 sind von der Höhe alle gleich hoch
__________________
Liebe Grüße
Barbara
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 19:29 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55