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  #1  
Alt 07.03.2017, 14:31
Tinkerbella Tinkerbella ist offline
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Standard Wiedereinstieg in das Berufsleben usw... Hilfe...

Hallo ihr Lieben,

bei mir wurde im August 2015 Gebärmutterhalskrebs festgestellt. Ende August erfolgte die Total-OP und anschließend wollte man mich zur Radiochemo "überreden" mit anschließender Reha, was ich aber ablehnte. Zum einen war ich eh mit allem überfordert, zum anderen war ich zu der Zeit selbstständig und wollte möglichst schnell wieder alles so haben wie es früher war. War ne doofe Idee. Ich war zwar relativ schnell wieder fit aber die doch anstrengende körperliche Arbeit konnte ich erst ab ca. Februar 2016 wieder so richtig ausüben - bis dahin habe ich fast alle Kunden an Kollegen abgeben müssen und bin dann nicht mehr wirklich rein gekommen. Im Mai hab ich dann selbstständig im Vertrieb durchgestartet was zum einen bombastisch anlief, zum anderen auch körperlich nicht groß anstrengend war. Leider... hatte die Ware nachher gravierende Mängel was mich u.U. nun noch in die Privatinsolvenz ziehen kann. Die Zusammenarbeit mit dem Hersteller ist natürlich nun beendet, aber ich stehe jetzt hier und weiß beruflich nicht mehr weiter. Ich habe Radiologieassistentin gelernt, aber nie in dem Job gearbeitet. War danach 10 Jahre im Büro, quasi ungelernt und bin nach der Elternzeit nicht wieder dorthin zurück sondern in die Selbstständigkeit gestartet. Ich finde keinen Bürojob Ich habe mich beim Arbeitsamt als arbeitssuchend gemeldet, aber da passiert überhaupt nichts und ich habe keine Ahnung wie ich da ein Gespräch rankomme Mein Steuerberater hat mir geraten einen GdB zu beantragen und meinte ich könnte evtl. dann über den Rentenversicherungsträger eine Qualifizierung bekommen. Aber irgendwie ist alles so unübersichtlich Hat von euch jemand einen Rat?
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  #2  
Alt 07.03.2017, 19:42
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: Wiedereinstieg in das Berufsleben usw... Hilfe...

Liebe Tinkerbella,
bestimmte Fördermittel, sind daran gebunden, dass man als anerkannt schwerbehindert eingestuft worden ist. Deshalb ist der Rat des Steuerberaters erstmal gut. Alle Leistungsträger von Sozialleistungen stellen Mittel zur beruflichen Rehabilitation bzw. Wiedereingliederung zur Verfügung, überall sind die Voraussetzungen und Bedingungen anders.

Bei der Deutschen Rentenversicherung müssen z.B. bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllt sind, d.h. du musst Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.Man prüft bei Antragstellung, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Bei der DRV gibt es z.B. Leistungen zur Teilhabe, mit diesen Mitteln wird z.B. eine Umschulung oder Qualifizierung bezahlt oder es werden Gelder für Hilfsmittel (z.B Bürostuhl) zur Verfügung gestellt.

Der Schwerbehindertenausweis ist enorm wichtig, deshalb solltest Du unbedingt einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen.Bitte gib den Namen Deiner Heimatstadt und Antrag auf Schwerbehinderung in eine Suchmaschine ein, dort findest du die nötigen Angaben.

Bitte stelle den Antrag so schnell wie möglich, da seit der Erstdiagnose schon fast 2 Jahre vergangen sind.

Es gibt in allen Bundesländern, Beratungsstellen zur beruflichen Wiedereingliederung, eine ist z.B. der Integrationsfachdienst. Meistens ist er beim Landratsamt angegliedert.
Berufliche Wiedereingliederung ist ein ziemlicher Dschungel durch die Behörden, nur Mut, Du findest den Weg.Manchmal werden auch sog. Fallmanager eingesetzt.

Herzliche Grüße,
Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (07.03.2017 um 19:57 Uhr)
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  #3  
Alt 10.03.2017, 09:25
Tinkerbella Tinkerbella ist offline
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Standard AW: Wiedereinstieg in das Berufsleben usw... Hilfe...

Vielen Dank für deine Antwort Elisabethh. Ich habe mich jetzt nochmal mit dem Schwerbehindertenausweis beschäftigt und auch mit einer Freundin gesprochen die einen solchen hätte beantragen können und ehrlich gesagt würde er mir für mein zukunftiges Arbeitsleben nur Nachteile bringen Ich würde auf dem Arbeitsmarkt stranden weil in den Branchen, in den ich arbeiten möchte, jeder AG davor zurückschrecken würde jemanden mit "Handicap" einzustellen. Auch wenn mein Leben nicht mehr normal ist, möchte ich ein möglichst normales Leben leben. Ich werde andere Wege finden müssen
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  #4  
Alt 10.03.2017, 12:30
Jan64 Jan64 ist offline
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Standard AW: Wiedereinstieg in das Berufsleben usw... Hilfe...

Hallo Tinkerbella:

Du bist nicht verpflichtet deine Schwerbehinderung deinem Arbeitgeber anzuzeigen. Dadurch fallen zwar die Vergünstigungen am Arbeitsplatz weg, aber alles was nichts mit deinem Arbeitsplatz zu tun hat, bleibt erhalten (evtl. Steuerbegünstigungen, früherer Renteneintritt, Rehamassnahmen).
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  #5  
Alt 10.03.2017, 21:25
Tinkerbella Tinkerbella ist offline
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Standard AW: Wiedereinstieg in das Berufsleben usw... Hilfe...

Klar muss ich das nicht an die große Glocke hängen, aber WENN der zukünftige AG im Kleingedruckten nachfragt darf ich es nicht verheimlichen, ansonsten wäre es Betrug. Und ehrlich gesagt ist es so schon schwer genug einen Job zu finden, dass ich momentan nicht riskieren möchte dass der potentielle neue Job dann daran scheitert
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  #6  
Alt 11.03.2017, 00:13
sanne2 sanne2 ist offline
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Standard AW: Wiedereinstieg in das Berufsleben usw... Hilfe...

Und was möchtest du letztendlich von uns allen hier beantwortet haben?

Viele Grüße,
Sanne
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  #7  
Alt 11.03.2017, 00:34
Jan64 Jan64 ist offline
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Standard AW: Wiedereinstieg in das Berufsleben usw... Hilfe...

Liebe Tinkerbella,

Wir leben hier in der Bundesrepublik Deutschland und da gibt es Leistungen nur auf Antrag. Da diese Leistungen nur nach bestimmten Vorraussetzung vergeben werden, ist dies auch nötig (um Missbrauch vorzubeugen), siehe Elisabeths Antwort. Das heißt im Umkehrschluß, dass jeder der die Vorraussetzungen nicht erfüllt eben keine Leistungen empfangen kann.

Du hast im Eingangsthema geschrieben, du könntest seit Februar wieder voll arbeiten, welche Art von Leistungen erwartest du nun?

Beim Arbeitsamt hast du sicherlich einen Fallmanager der dir auch weiterhelfen kann.
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  #8  
Alt 13.03.2017, 10:35
Tinkerbella Tinkerbella ist offline
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Standard AW: Wiedereinstieg in das Berufsleben usw... Hilfe...

Liebe Sanne, lieber Jan,

meine Frage ist ja schon beantwortet: ich fragte Erfahrungen mit einem Schwerbehindertenausweis bzw. GdB. Zwischenzeitlich habe ich mich anderweitig umfassend informiert und für mich entschieden, dass es mir mehr Nachteile bringen wird wenn ich einen GdB beantragen würde bzw. versuchen würde zu beantragen.
Ja, ich bin seit Februar 2016 soweit wieder hergestellt dass ich meine Beine wieder ohne Hilfe anheben kann und nicht mehr über alles stolpere bzw. Angst habe dass mir auf rutschigem Boden einfach die Beine wegrutschen und ich die Grätsche mache (während der OP wurde der Nerv in meinem rechten Bein verletzt weswegen ich bis heute Sensibilitätsstörungen und z.T. auch noch Kraftverlust habe und in der ersten Zeit war das Parkett bei mir zu Hause mein Alptraum, heute sind es vereiste Flächen und nasse Böden). Da ich in meiner selbstständigen Tätigkeit schwer heben muss, verursacht dies Schmerzen im Unterbauch und da ich während meiner Tätigkeit auch (schwere) Dinge über meinen Oberschenkel legen muss, verursacht das durch die Sensibilitätsstörung ebenfalls Schmerzen. Zudem bin ich teilweise 16 Std im Auto unterwegs und an Orten tätig, an denen es keine Toiletten gibt - auch dies verursacht mir Probleme bis hin zu Schmerzen. Ich erwarte keine Leistungen. Als Selbstständige bekomme ich keine Sozialleistungen wie Krankengeld oder ALG (um dort einzuzahlen reichte mein Geld nie). Ich möchte mich einfach beruflich verändern da ich meine bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben kann und ich monatlich unter dem Hartz IV-Satz verdiene und bin nun auf der Suche nach Möglichkeiten bzw Hilfe. So einfach ist das. Und nein, ich habe keinen Fallmanager weil ich bisher nur arbeitssuchend gemeldet bin und sich das Arbeitsamt einen Dreck um mich kümmert, mir auf mehrmaliges Anfragen bisher nichtmal einen Termin für ein Beratungsgespräch gegeben hat.
Ich war in meinem Leben noch nicht einmal arbeitslos, habe vor meiner Selbstständigkeit 13 Jahre brav eingezahlt, war jetzt 3 Jahre selbstständig und bin dummerweise in dieser Zeit erkrankt. Hätte ich das man besser anders geplant...
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  #9  
Alt 13.03.2017, 12:11
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: Wiedereinstieg in das Berufsleben usw... Hilfe...

Liebe Tinkerbella,
es tut mir sehr leid, dass Du solche Probleme hast. Jeder Sachbearbeiter egal von welcher Behörde benötigt, um Dir zu helfen, finanzielle Mittel. Es gibt spezielle "Töpfe", aus denen man Geld erhalten kann,um einen Kunden zu fördern, der schwerbehindert ist.
Ich glaube Dir, dass Angst hast vor einer Benachteiligung oder Stigmatisierung durch den Schwerbehindertenausweis. Allerdings müssen Firmen heute die Schwerbehindertenabgabe zahlen, wenn sie keine Mitarbeiter einstellen, die ebend genau diesen Ausweis haben.
Bitte wende Dich an den Integrationsfachdienst oder die Deutsche Rentenversicherung. Bei der DRV kannst Du einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe stellen. Die Mitarbeiter haben eine gesetzlich vorgeschriebene Beratungspflicht, beim Ausfüllen der Formulare ist auch der Versichtertenälteste behilflich.
Die Arbeitsagenturen berufen sich gern auf die Mitwirkungspflicht ihrer Kunden: Mein Rat wäre, schreibe dem Direktor des Amtes, schildere Deine Situation und bitte um einen Beratungstermin.

Hier ist noch ein Link zur DRV:
http://www.deutsche-rentenversicheru...reha_node.html

Infos zum Integrationsfachdienst: http://www.ifd-bw.de/wir-ueber-uns.html
Der Link betrifft Baden-Württemberg, gib bitte den Namen deines Bundeslandes ein und Integrationsfachdienst. Besorge dir dort einen Termin, schildere den Mitarbeitern Deine Sorgen und bitte um Hilfe, allein kommst Du zur Zeit nicht weiter, so verzweifelt, wie Du geschrieben hast. Bitte den letzten Satz nicht falsch verstehen, habe ihn nachträglich noch ergänzt.

Nicht aufgeben, Du findest einen Weg, suche Dir Hilfe.

Herzliche Grüße,
Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (13.03.2017 um 12:25 Uhr) Grund: Ergänzung vorgenommen
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  #10  
Alt 13.03.2017, 16:56
Tinkerbella Tinkerbella ist offline
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Danke Elisabethh. Ja, ich bin derzeit ziemlich verzweifelt weil ich einfach nicht weiß wie ich die ganze Sache angehen soll. Ich habe jetzt für übermorgen einen Termin bei meinem Hausarzt und lasse mir meine Unterlagen mitgeben, ein Attest schreiben und mir eine Überweisung zum Psychologen geben und dann werde ich zum Arbeitsamt und zur DRV gehen und gleichzeitig gucken was ich privat machen kann. Wäre die 6-monatige Prüfungsvorbereitung nicht so teuer würde ich das auch alleine machen aber ich kann es mir finanziell einfach nicht leisten. Und autodidaktisch schaffe ich Rechnungswesen nicht Und ich habe letztens einen Arbeitsvermittler kennengelernt der Langzeitarbeitslose wieder eingliedern soll, mit dem werde ich mich auch nochmal unterhalten...
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  #11  
Alt 14.03.2017, 20:13
Safra Safra ist offline
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Hallo Tinkerbella,

Zitat:
aber WENN der zukünftige AG im Kleingedruckten nachfragt darf ich es nicht verheimlichen, ansonsten wäre es Betrug.
Stimmt nicht! Schau mal auf diese Seite:http://www.schwbv.de/offenbarung_der...hinderung.html Diese Frage ist unzulässig und muss nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Irgendwas beißt sich da:
Zitat:
ich fragte Erfahrungen mit einem Schwerbehindertenausweis bzw. GdB. Zwischenzeitlich habe ich mich anderweitig umfassend informiert und für mich entschieden, dass es mir mehr Nachteile bringen wird wenn ich einen GdB beantragen würde bzw. versuchen würde zu beantragen.
Es kommt doch darauf an, was Du zukünftig arbeiten möchtest. Wenn du eingeschränkt bist, z.B. nicht körperlich schwer tragen kannst, dann kannst Du das ohnehin nicht, ob nun mit oder ohne Ausweis. Ein Verwandter von mir ist Epileptiker und hat einen Ausweis. Logisch, er dürfte sich nicht als Dachdecker bewerben, dann müsste er das angeben. Aber hat einen anderen Job, und da klappt es. Und der Betrieb hat einen mehr für die Quote.

Ich habe einen GdB 100, bin berentet und habe einen Job gefunden, der mich nicht zu sehr anstrengt und mir hinsichtlich Arbeitszeiten usw. entgegen kommt. Ich kenne eine Freundin, die voll wieder eingestiegen ist und es psychisch nicht geschafft hat - der umgekehrte Fall. Sie hat sich nun - nach dieser Erfahrung - berenten lassen müssen. Insofern verstehe ich nicht, warum Du den Ausweis nicht möchtest.

Safra

Geändert von Safra (14.03.2017 um 20:18 Uhr) Grund: Ergänzung
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