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  #1  
Alt 20.07.2013, 09:32
dreibein dreibein ist offline
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Standard AW: Wie gehts weiter? Nahtlosigkeit krieg ich nicht...

Zitat:
Zitat von Norma Beitrag anzeigen
Hallo Christine,


Traurig, dass Krebskranke sich auch noch mit dem Behördenkram rumärgern müssen, so, als ob sie wie Gesunde belastbar seien.

LG
Norma
Tja, so funktioniert das System. Habe allerdings keine Idee, wie das alles ohne Spielregeln (deren Einhaltung halt geprüft werden müssen) gehen soll? Bin für gute Ideen dankbar. ...
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  #2  
Alt 20.07.2013, 20:50
Norma Norma ist offline
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Standard AW: Wie gehts weiter? Nahtlosigkeit krieg ich nicht...

Zitat:
Zitat von dreibein Beitrag anzeigen
Tja, so funktioniert das System.
Ja, das System funktioniert so, aber es ist unmenschlich.

"Von der Wiege bis zur Bahre... Formulare Formulare".
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  #3  
Alt 22.07.2013, 11:40
PetraK PetraK ist offline
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Beiträge: 449
Standard AW: Wie gehts weiter? Nahtlosigkeit krieg ich nicht...

Liebe/r Axellino,

vielen Dank für deine schnelle und interessante Auskunft. Ich bin im VdK und werde mich da auch wieder unterstützen lassen, wenn meine Verlängerung ausläuft.....das mit der Arbeitslosenversicherungen war mir echt neu, weil es eben nirgendwo bei den Bescheiden aufgeführt ist. Ich hatte von 2/2009 - 7/2010 Krankengeld bezogen, dann ab 8/2010 ALG 1. Dort musste ich gleich den Rentenantrag stellen, was ich auch wollte, wurde aber zunächst abgelehnt, dann Widerspruch, Gutachter und 8/2011 doch genehmigt für zwei Jahre rückwirkend. das Arbeitsamt hatte zuerst Nahtlosigkeit genehmigt, aber nach Ablehnung der DRV kam ich wieder in die normale Vermittlung. Von der rückwirkenden Zahlung der DRV musste ich das Krankengeld und das ALG komplett zurückzahlen. Beim Arbeitsamt wurde mir zum Abschluss gesagt, dass ich keinen erneuten Anspruch auf ALG hätte, wenn die Rente endet, da ich dann ja in den letzten Jahren nicht versicherungspflichtig gearbeitet hätte?! Ich werde mich mal überraschen lassen....und das eine unbefristete Verlängerung sehr unwahrscheinlich wäre, wurde sogar beim VdK gesagt, obwohl es sich bei mir 2009 schon um ein Rezidiv handelte. Nach der Ersterkrankung 2001 hatte ich normal weitergearbeitet (halbtags wegen kleinen Kind), aber 2009 nach dem Rezidiv konnte ich wirklich nicht mehr, durch die ganzen Folgewirkungen der Therapien. Und das ist auch heute noch so....

Alles Liebe

Petra
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  #4  
Alt 23.07.2013, 07:45
axellino axellino ist offline
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Standard AW: Wie gehts weiter? Nahtlosigkeit krieg ich nicht...

Guten Morgen Petra,
gebe niemals etwas auf mündliche Aussagen in unseren Behörden Dschungel.
Alles nur schriftlich...nur so hat man auch die möglichkeit sich gegen evtl. Nachteile zu wehren.Punkt ist....Es werden pauschalisierte Beiträge bei Zeitrenten an die Arbeitslosenversicherung abgeführt.
Du wirst wenn Du den Verlängerungsantrag stellst oder in ein Widerspruchsverfahren gegen die Rentenversicherung gehen musst....rechtzeitig einen ALG 1 Antrag stellen und Dich aufgrund deines Restleistungsvermögen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.
Sowieso wirst Du aufgefordert zuerst diesen Antrag zu stellen....bevor Du aufgrund deiner Erkrankung und Erwerbsunfähigkeit evtl. auf andere Sozialleistungen zugreifen kannst...wie Hartz4 oder Grundsicherung.
Mir scheint...zwischen Dir und den VdK gibt es eine gestörte Zusammenarbeit....ich hoffe sehr das sich das ändert und ihr gemeinsam ....auch einen evtl. erfolgreichen Kampf führt.

Liebe Grüsse

axellino



Zitat:
Zitat von PetraK Beitrag anzeigen
Liebe/r Axellino,

vielen Dank für deine schnelle und interessante Auskunft. Ich bin im VdK und werde mich da auch wieder unterstützen lassen, wenn meine Verlängerung ausläuft.....das mit der Arbeitslosenversicherungen war mir echt neu, weil es eben nirgendwo bei den Bescheiden aufgeführt ist. Ich hatte von 2/2009 - 7/2010 Krankengeld bezogen, dann ab 8/2010 ALG 1. Dort musste ich gleich den Rentenantrag stellen, was ich auch wollte, wurde aber zunächst abgelehnt, dann Widerspruch, Gutachter und 8/2011 doch genehmigt für zwei Jahre rückwirkend. das Arbeitsamt hatte zuerst Nahtlosigkeit genehmigt, aber nach Ablehnung der DRV kam ich wieder in die normale Vermittlung. Von der rückwirkenden Zahlung der DRV musste ich das Krankengeld und das ALG komplett zurückzahlen. Beim Arbeitsamt wurde mir zum Abschluss gesagt, dass ich keinen erneuten Anspruch auf ALG hätte, wenn die Rente endet, da ich dann ja in den letzten Jahren nicht versicherungspflichtig gearbeitet hätte?! Ich werde mich mal überraschen lassen....und das eine unbefristete Verlängerung sehr unwahrscheinlich wäre, wurde sogar beim VdK gesagt, obwohl es sich bei mir 2009 schon um ein Rezidiv handelte. Nach der Ersterkrankung 2001 hatte ich normal weitergearbeitet (halbtags wegen kleinen Kind), aber 2009 nach dem Rezidiv konnte ich wirklich nicht mehr, durch die ganzen Folgewirkungen der Therapien. Und das ist auch heute noch so....

Alles Liebe

Petra
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  #5  
Alt 25.07.2013, 13:48
Benutzerbild von tinemarinella
tinemarinella tinemarinella ist offline
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Beiträge: 412
Rotes Gesicht AW: Wie gehts weiter? Nahtlosigkeit krieg ich nicht...

Hallo Ihr Lieben!

Nach diversen Telefonaten bin ich nun zu einem Entschluss gekommen: Ich warte ab, was passiert. Bin inzwischen total irre.

Habe nun folgende Infos erhalten....

1. H4 geht nicht, da ich erst mal ALG1 bekommen soll.
2. ALG1 Anspruch nach 2 Jahren Rente weg lt. Gesetz, Arge hat aber evtl. andere Richtlinien.
3. ALG 1 und damit 15 Std. arbeitsfähig soll ich nicht machen, da evtl. Nachteil entsteht
4. Grundsicherung, da ich ja nicht arbeiten kann, geht auch nicht, da mein Mann mit seiner Selbständigkeit wieder mit muss.


Ich dreh mich im Kreis, bin total planlos, aber es gibt auch positives zu berichten.

Alle am Telefon waren total nett und freundlich. Das Geld für die Betreuung meines Sohnes ist unterwegs.

Mit der RV Berlin hab ich telefoniert: die wissen nix, dass die Rentenzahlung eingestellt wird, solange das alles noch mit der Verlängerungsentscheidung läuft!!!

Fühl mich etwas verschaukelt.....

Weiß jemand wie das mit "Hose runterlassen" bei H4 und Grundsicherung läuft? Kommt das einem Offenbarungseid gleich? Wo liegt der Unterschied?

Ich Dank Euch

Liebe Grüße
Christine
__________________
Da wo ich bin ist oben!
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  #6  
Alt 25.07.2013, 19:04
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Beiträge: 2.241
Standard AW: Wie gehts weiter? Nahtlosigkeit krieg ich nicht...

Liebe Christine,
Grundsicherung bekommt man nur, wenn die Rente unbefristet bis zum 65.Lebensjahr bewilligt worden ist und der gezahlte Betrag unterhalb des Harz 4 Satzes liegt. Für Dich käme Grundsicherung zur Zeit nicht in Frage.
Es gibt noch andere Tatbestände, wenn Grundsicherung gezahlt wird. Dies trifft aber bei Dir nicht zu, da Du Rentenansprüche besitzt. Dein Problem ist ja, dass der Verlängerungsantrag gestellt worden ist und die DRV sich mit der Entscheidung sehr viel Zeit läßt.

Zitat:
Weiß jemand wie das mit "Hose runterlassen" bei H4 und Grundsicherung läuft? Kommt das einem Offenbarungseid gleich? Wo liegt der Unterschied?
Solltest Du wirklich H4 beantragen müssen, dann ist es wichtig, dass Dein Mann vorher sich mit seinem Steuerberater bespricht, welche Geschäftsdaten er bei der Antragstellung angibt oder seinen Teil des Antrags gemeinsam mit dem Steuerberater ausfüllt. Man kann da viele Fehler machen, die später nur schlecht zu reparieren sind.

Ein Offenbarungseid ist etwas ganz anderes, mit dem H4 Antrag hat er nichts zu tun.

Ich wünsche Dir von ganzen Herzen, dass diese schwierige Situation bald ein Ende hat.

Liebe Grüße,
Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (25.07.2013 um 19:08 Uhr)
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  #7  
Alt 25.07.2013, 22:28
Norma Norma ist offline
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Beiträge: 1.157
Standard AW: Wie gehts weiter? Nahtlosigkeit krieg ich nicht...

Mönsch, immer diese unterschiedlichen Auskünfte.

Also: Du hast Anspruch auf ALG 1, WENN der Gesamtanspruch VOR der Rentenbewilligung nicht ausgeschöpft worden sein sollte.

Beispiel:

Anspruch auf ALG 1 VOR Rentenbewilligung: 12 Monate.
Du hast vor der Krankschreibung bis zur Rente kein ALG 1 beantragen brauchen, also besteht auch nach 2 Jahren Rente (!!!) ein Anspruch auf ALG 1 für 12 Monate und zwar unabhängig von der Nahtlosigkeitsregelung(!)

Es stimmt zwar, dass du dich für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen musst (und da würde ich raten, sogar genau DIE Stundenzahl anzugeben, die du vor der Rente auch gearbeitet hast), aber da das Amt ja darüber informiert ist, dass du nur auf die Rentenverlängerung wartest, wird man dich nicht zu vermitteln versuchen, sondern als "Kartei-Leiche" ;-) beiseite legen.

Nur mit 15 Stunden wöchentlich hättest du allerdings meines Wissens tatsächlich vielleicht Nachteile, denn dann hättest du beim nächsten Antrag auf ALG 1 (nicht immer verbraucht man den gesamten Anspruch auf einmal) eventuell das Problem, dass man dich sofort in einen Mini-Job zu vermitteln versucht.

Also, noch einmal:

Lass dich nicht kirre machen! Stell einfach den Antrag auf ALG 1 und warte auf den SCHRIFTLICHEN Bescheid. Ist der sachlich falsch (das müsstest du eigentlich erkennen können), sofort Widerspruch einlegen (formlos, ohne Begründung erst einmal) und dann entweder zu einem Sozialverband oder gleich zu einem Anwalt für Sozialrecht.

Manchmal muss man Ämter zu ihrem Glück zwingen.
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