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  #1  
Alt 26.08.2013, 12:27
gilda2007 gilda2007 ist offline
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Standard AW: Finanzielle Hilfen

Ich sah gerade diesen Artikel, http://www.welt.de/wirtschaft/webwel...nkbeitrag.html, in dem steht, dass Menschen, die Pflegeleistungen erhalten, sich vom Rundfunkbetrag befreien lassen können. Leider steht nicht dabei, ob das auch gilt, wenn eine nicht pflegebedürftige Person mit im Haushalt wohnt.
__________________
lg
gilda
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  #2  
Alt 26.08.2013, 15:51
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Beiträge: 2.241
Standard AW: Finanzielle Hilfen

Liebe Hazel,

Zitat:
Mein Mutter Arbeitet nur auf 400€ Basis.
Zitat:
Meine Mutter ist momentan Krankgeschrieben, weil ihre Nerven durch drehen
.

Deine Mutti hat Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, auch wenn sie nur auf 400 Euro Basis tätig ist. Nicht alle Arbeitgeber wissen dies.Sollte sie keine Lohnfortzahlung erhalten, dann den Chef einmal darauf ansprechen.

Tschüß,
Elisabethh.
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  #3  
Alt 26.08.2013, 17:01
Lalelu Lalelu ist offline
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Standard AW: Finanzielle Hilfen

Zitat:
Zitat von gilda2007 Beitrag anzeigen
Ich sah gerade diesen Artikel, http://www.welt.de/wirtschaft/webwel...nkbeitrag.html, in dem steht, dass Menschen, die Pflegeleistungen erhalten, sich vom Rundfunkbetrag befreien lassen können. Leider steht nicht dabei, ob das auch gilt, wenn eine nicht pflegebedürftige Person mit im Haushalt wohnt.
Ja, das stimmt. Wenn man Leistungen bezieht, bekommt man eine Bescheinigung mit der man bei der GEZ Gebührenbefreiung beantragen kann, egal ob jemand pflegebedürftig ist oder nicht.

Evtl. - je nachdem wo man wohnt, und ich weiß nicht, ob das hier in Frage kommt - gibt es auch Ermäßigungen für die öffentlichen Verkehrsmittel.
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