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  #1  
Alt 26.05.2014, 07:23
Oktober2012 Oktober2012 ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Hab leider nur meinen Ausweis für 1 Jahr und 2 Monate befristet bekommen. Läuft jetzt im Mai aus. Jetzt frag ich mich, ob ich es dabei belassen soll oder nachhaken soll wegen Verlängerung. Eigentlich heißt es ja bei Brustkrebs 5 Jahre schwerbehindert. Hatte im Okt.12 triple negativ G2, Chemo, brusterhaltend operiert und dann Bestrahlung.
LG Jana
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  #2  
Alt 26.05.2014, 07:43
Ilse Racek Ilse Racek ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis

@Jana

Ist die knappe Befristung begründet worden

Wenn Du dahingehend nicht schlüssig informiert worden bist, würde ich nachhaken.
__________________
Ilse
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  #3  
Alt 26.05.2014, 08:23
Oktober2012 Oktober2012 ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis

@ Ilse

Nein ist nicht begründet worden. Habe den Ausweis im März 2013 bekommen und er wurde im August noch mal geprüft nach Beendigung der Bestrahlung. Stand nur im Brief, dass alles so bleibt sich nichts ändert.

LG Jana
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  #4  
Alt 26.05.2014, 08:36
Märchenfrau Märchenfrau ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis

@ Oktober:
ich habe meine Diagnose im März 13 bekommen (T1, N0, M0) und habe sofort ohne Kommentar 5 Jahre bekommen (50%)! Frag nochmal nach!

@Oli: Ich lege meinen Ausweis Überall vor, wo ich evtl. Vergünstigungen bekomme. Warum nicht? Steht ja nicht drauf, was man hat!

@Mona Lisa:Ich habe meinen Antrag auch selbst geschickt-mit Arztbrief und Pathobericht und Passbild. Meiner war nach 2 Monaten da.

LG
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  #5  
Alt 26.05.2014, 08:51
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glücklichsein glücklichsein ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Hallo zusammen,

Ich habe den Antrag online gestellt und hatte ihn innerhalb von 3 Wochen. Habe auf mein BZ hingewiesen, musste nur ein Passbild zuschicken .

Liebe Grüße
__________________
Gib jedemTag die Chance, der schönste deines Lebens zu werden
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  #6  
Alt 27.05.2014, 20:14
Benutzerbild von Seehase1981
Seehase1981 Seehase1981 ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Hallo ihr Lieben,

hier mal wieder ein paar Antworten:

Die Verfahrensdauer ist stark davon abhängig, wie schnell die vom VA angeforderten Befundberichte eingehen. Manche Ärzte antworten innerhalb einer Woche, manche brauchen ein halbes Jahr und länger. Grundsätzlich sind die Ärzte verpflichtet, die Berichte zu schreiben - aber es gibt keine wirkliche Rechtsfolge, wenn sie es nicht tun. Bis eine gerichtliche Vernehmung erfolgt, vergeht ein Jahr und länger.
Da das VA auf diese Bericht angewiesen ist - un je mehr Krankheiten angegeben wurden - mehrere Fachrichtungen -, desto mehr Ärzte werden angeschrieben und um Befundberichte gebeten. Diese sogenannte Sachverhaltsaufklärung kann sich also gerne schon mal ein paar Monate hinziehen. Und dann wird die Akte dem Versorgungsärztlichen Dienst zur gutacherlichen Stellungnahme vorgelegt - denn nur Ärzte mit entsprechender Schulung können die Feststellung treffen. Nicht die Sachbearbeiter, die ihr ansprecht und ihren Namen auf dem Ausweis hinterher stehen haben. Und hier dauert es je nach Bundesland und Kapazität des ärztlichen Dienstes auch nochmal einige Zeit.

In HH sind die Ressourcen derzeit übrigens so dermaßen schlecht, dass alleinig diese Beurteilung mehrere Monate dauert - zu viele Anträge, zu wenig Ärzte: weil King Olaf ja jedes Jahr 250 Stellen einspart. Aber das nur am Rande.

So. Nu zu dem anderen Themenkomplex Ablauf des Ausweises: der SchwebAusweis ist immer nur so lange gültig wie der dazugehörige (vorangegangene) Feststellungsbescheid. Wird also vor Ablauf der fünf Jahre iene neue Feststellung getroffen, weil entweder die Heilungsbewährung abgelaufen ist und nach vorheriger neuer Prüfung der GdB herabgestuft wird oder, der GdB wegen Neufeststellungsantrag erhöht wird wegen neuer dauerhafter Behinderungen, so kann der Ausweis jederzeit und unabhänig vom obigen Eintrag geändert/eingezogen/verlängert oder sonstwas werden. Die Ausweisverordnung gibt im Übrigen seit einigen Jahren sogar eine ungebrenzte Gültigkeitsdauer vor. Wird in HH auch so umgesetzt. Und wenn sich was ändert, wird der halt entsprechend für ungültig erklärt.

Also, im Grundsatz entscheidet die Verwaltungsbehörde, welchen Stempel der AW bekommt.

Wegen der sogennannten Heilungsbewährung ist es auch sehr individuell. Die meisten Krebserkrankungen haben fünf Jahre HB, manche aber auch nur zwei. Wenn ich mich richtig erinnere, ist das Non-Hodgkin-Lymphom (Blutkrebsvariante) nur mit zwei Jahren HB versehen.
Das alles ist übrigens der der VersMedV (VersorgungsmedizinVerordnung) geregelt und für alle Bundesländer gleich.
Dort ist jede Erkrankung drin, je nach Ausmaß der Funktionseinschränkung wird die Höhe des GdB angesetzt. Und hier greift wieder mein voriger Eintrag: je genauer der Doc genau dieses Ausmaß beschreibt, desto besser kann der Schreibtisch-Doc, der die Akte liest (und das hoffentlich richtig und aufmerksam tut), sich ein Bild machen und den GdB anhand der VersMedV festlegen.

Und natürlich gibt es bei diesen Schreibtisch-Docs viele, die nicht richtig lesen oder aufgrund der vielen vielen Akten auf ihrem Tisch einfach nur Masse wegschaffen... Auch das ist eine Folge von King Olafs Politik. Und ich vermute mal, dass es in den anderen Bundesländern kapazitätsmäßig nicht besser aussieht...

Für weitere Informationen stehe ich euch wieder gerne hier zur Verfügung ;-)

LG von Seehase

P.S. Welche gesetzlich geregelten Nachteilsausgleiche es gibt, könnt ihr in einer Broschüre, die vom VA ausgegeben wird, nachlesen. Bei den meisten kulturellen Veranstaltungen etc. handelt der Veranstalter (Museum, Konzerte, Zoo usw.) allerdings auf reiner Kulanzbasis und gewährt für Schwerbehinderte Nachlässe. Einen Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.

P.S.X. Die Fahrkarte - korrekt Beiblatt mit Wertmarke - gibt es nur für die grün/orangefarbenen Schwerbehindertenausweise. Dies ist ein Nachteilsausgleich für die erhebliche Gehbehinderung. Ganz platt vom gesetzlichen Gedanken her ausgedrückt: nix laufen können, dann vergünstigt mit Bus und Bahn unterwegs sein können dafür als Ausgleich.

Geändert von gitti2002 (27.05.2014 um 22:42 Uhr) Grund: Beiträge zusammengeführt
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  #7  
Alt 27.05.2014, 21:55
The Witch The Witch ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Zitat:
Zitat von Seehase1981 Beitrag anzeigen
Die Ausweisverordnung gibt im Übrigen seit einigen Jahren sogar eine ungebrenzte Gültigkeitsdauer vor.
Das ist so nicht richtig. Die aktuelle Verordnung gibt vor:

Zitat:
Schwerbehindertenausweisverordnung

§ 6 Gültigkeitsdauer


(1) Auf der Rückseite des Ausweises ist als Beginn der Gültigkeit des Ausweises einzutragen:

(...)

(2) Die Gültigkeit des Ausweises ist für die Dauer von längstens 5 Jahren vom Monat der Ausstellung an zu befristen. In den Fällen, in denen eine Neufeststellung wegen einer wesentlichen Änderung in den gesundheitlichen Verhältnissen, die für die Feststellung maßgebend gewesen sind, nicht zu erwarten ist, kann der Ausweis unbefristet ausgestellt werden.
Quelle: Schwerbehindertenausweisverordnung • Stand: Neugefasst durch Bek. vom 25.7.1991 I 1739; zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 7.6.2012 I 1275 • Diese V wurde auf Grund d. § 3 Abs. 5 Satz 5 d. Schwerbehindertengesetzes idF d. Bek. v. 8.10.1979 I 1649 u.d. Art. 2 Abs. 2 Satz 1 d. G über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr v. 9.7.1979 I 989 iVm § 4 Abs. 5 Satz 5 d. Schwerbehindertengesetzes von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassen
__________________
Es grüßt die Hexe.
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  #8  
Alt 27.05.2014, 22:34
Brise 54 Brise 54 ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis

@ Renate - und damit sich keiner fürchten und wundern muß -
das G habe ich aufgrund einer Vorerkrankung, die Ihr hoffentlich weder hattet noch je bekommt und " auf das B hinarbeiten" bedeutet, Befunde aus mehreren Jahren zusammenstellen - dafür muß ich mehrere Ordner durchforsten, das ist für mich Arbeit - physisch und psychisch.

Die erneute Tumorerkrankung bzw. ihre Behandlung hat meine Situation nicht gebessert. Deshalb möchte ich eine Aktualisierung meines Schwerbehindertenausweises.

Alles Gute an alle
Brigitte
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  #9  
Alt 28.05.2014, 10:37
Wangi Wangi ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Was Anderes hat Seehase doch aber gar nicht gesagt. Es gibt eben Fälle da gibt es eine unbefristete Gültigkeitsdauer, so wie es auch in der Verordnung steht.
__________________
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  #10  
Alt 27.05.2014, 21:28
Farfallina Farfallina ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Zitat:
Zitat von Oktober2012 Beitrag anzeigen
Hab leider nur meinen Ausweis für 1 Jahr und 2 Monate befristet bekommen. Läuft jetzt im Mai aus. Jetzt frag ich mich, ob ich es dabei belassen soll oder nachhaken soll wegen Verlängerung. Eigentlich heißt es ja bei Brustkrebs 5 Jahre schwerbehindert. Hatte im Okt.12 triple negativ G2, Chemo, brusterhaltend operiert und dann Bestrahlung.
LG Jana
Hallo Jana,

ich hatte ebenfalls TN, G3, Chemo, Ablatio und Bestrahlung ED 12/2012), mein Ausweis (100%) wurde zunächst auch befristet für 1 Jahr . Freundinnen , die ich bei der Chemo kennengelernt habe, bekamen gleich einen Ausweis für 5 jahre, obwohl sie "nur" G2, TN, brusterhaltend hatten. Ich habe dann während der AHB über den Sozialdienst die Verlängerung beantragt (11/2013). Vor ca. 4 Wochen kam eine Anhörung vom LRA, in der mir mitgteilt wurde, dass nach dem Ende der Chemo nun der GDB auf 90 herabgestuft werden soll. Hab dann interessehalber mal nachgefragt, warum, schliesslich ist meine Brust ja immer noch ab , dann meinte die Dame was von der Arzt hat das jetzt so festgelegt, aber ich hätte ja mit 90% keine wirklichen Nachteile gegenüber 100%. Die 90% soll ich nun wohl für 5 Jahre bekommen. Ich werde das jetzt mal so belassen, da ich ja wirklich keine Nachteile habe.
Zum Prozedere kann ich mir das nur so zusammenreimen: meine Prognose war anfangs nicht so toll (sehr teilungsfreudiger Tumor), da dachte man vielleicht, dass man erstmal abwartet, wie die Chemo anschlägt und dann eventuell gleich nen unbefristeten Ausweis macht, falls die Aussichten weiterhin nicht so toll gewesen wären. Nun ist es Gott sei Dank so ausgegangen, dass ich eine Komplettremisson hatte und die Prognose sehr gut ist!! Von daher hab ich nun wohl die normale 5-Jahres-Bewährung.

Achja, Vorteile hab ich schon bekommen bei:

-vergünstigter Eintritt im Schwimmbad
-vergünstigte Fahrkarte bei New Jersey Transit (im USA-Urlaub in NYC)

LG
Farfallina
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