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  #1  
Alt 08.11.2012, 10:21
megaforce megaforce ist offline
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Standard Antrag auf Leistung am Arbeitsleben abgelehnt! Was jetzt???

Hallo erstmal, ich habe lang nix von mir hören lassen, aber jetzt brauch ich mal wieder ein paar Tips von euch.

Mittlerweile bin ich bei meiner Krankenversicherung ausgesteuert wurden, beziehe momentan ALG 1, ein Gutachter vom Arbeitsamt machte anhand meiner Unterlagen ein Gutachten welches besagt - Ich wäre voll arbeitsfähig!

Ich soll einen Antrag auf " Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben" beim Rententräger stellen, um umgeschult zu werden. Was bei meiner Erkrankung überhaupt kein Problem darstellen sollte.

Ich mich gefreut endlich wieder irgendwie ins Berufsleben zurückzu dürfen, bekomme ich heute vom Rententräger eine Ablehnung.

Desweiteren steht in dem Schreiben das ich mit dem Antrag das der erste Schritt zum Rentenantrag wäre und ich mich jetzt bei Gemeinde ect. melden soll um mein Rentenantrag zu stellen.

Heißt das jetzt mit 33 Jahren RENTE??? Sind die verrückt?
Wer war auch schon in der Situation und kann mir weiter helfen, was es noch für Möglichkeiten gäbe.

Danke erstmal fürs zuhören und danke im vorraus für eure Hilfe.

Liebe Grüße
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  #2  
Alt 08.11.2012, 13:09
Vampirin Vampirin ist offline
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Standard AW: Antrag auf Leistung am Arbeitsleben abgelehnt! Was jetzt???

Ich bin nicht direkt in so einer Situation. Ich war in der Reha dieses Jahr und dort wurde ich arbeitsunfähig entlassen mit dem Hinweis, dass ich eine Teilerwerbsminderungsrente beantragen soll. Das wollte ich aber nicht, weil ich gerne in meiner Firma eine Wiedereingliederung machen wollte und erstmal sehen wollte, wie viel ich arbeiten kann, bevor ich gleich sage, ich kann das und dies nicht mehr.

Nun bekam ich nach der Reha ja weiterhin Krankengeld und habe mich dann erstmal nicht gekümmert. Dann kam ein größeres Schreiben von der Rentenversicherung mit den ganzen Unterlagen, die auszufüllen sind wegen dem Rentenantrag. Den ignorierte ich erstmal. Dann kam von meiner Krankenversicherung nochmal ein Schreiben, dass ich diese Formulare ausfüllen sollte und wenn ich Widerspruch einlegen möchte, müsste ich erst die Zustimmung der Krankenversicherung einholen. Das habe ich getan, ich habe Widerspruch bei der Krankenversicherung eingelegt mit dem Hinweis auf meine Wiedereingliederung (die zu dem Zeitpunkt längst gestartet hatte). Unter diesen Umständen gab die Krankenversicherung meinem Einwand statt, würde ich aber nochmals erkranken oder einen Rückfall erleiden, müsste ich Rente beantragen. Wie sich das ausgestaltet, wird die Zeit zeigen. Aber mit 31 fühle ich mich für eine Rente auch noch zu jung, egal wie schwer meine Erkrankung ist. Solange ich arbeiten kann, gehe ich arbeiten.

Nun ist es ja bei dir so, dass du schon ausgesteuert bist. Aber dennoch musst du jetzt nicht gleich Rente beantragen. Warum hat die Rentenversicherung abgelehnt? Grundsätzlich kann man zu allem erstmal einen Widerspruch schreiben, die frage ist nur, was haben sie dir geantwortet und was genau hast du beantragt? Um dir helfen zu können müsste man das genauer wissen.
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  #3  
Alt 08.11.2012, 19:40
22.04.2005 22.04.2005 ist offline
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Beiträge: 17
Standard AW: Antrag auf Leistung am Arbeitsleben abgelehnt! Was jetzt???

Die wichtigste Frage wäre hier, warum genau die LTA abgelehnt wurden. Wenn Rentenantragsunterlagen dabei waren, gehe ich mal davon aus, dass der Rententräger aufgrund deiner Erkrankung keine Möglichkeit zur Wiedereingliederung sieht. Dann gilt der LTA-Antrag nämlich als Rentenantrag

Zitat:
§116 SGB VI:

"...Der Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben gilt als Antrag auf Rente, wenn Versicherte vermindert erwerbsfähig sind und
ein Erfolg von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erwarten ist...."
Es handelt sich hier um eine Erwerbsminderungsrente, die altersunabhängig geleistet wird. Es ist also egal ob du 21, 33 oder 56 Jahre alt bist.

Wenn du der Meinung bist, nicht erwerbsgemindert zu sein, lege Widerspruch gegen der Ablehnungsbescheid ein. Ganz offenbar widersprechen sich die Einschätzung der Agentur für Arbeit und der DRV. Weise im Widerspruch auch darauf hin.

Alle Gute !

Ich
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