Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 23.04.2008, 01:39
Iris46 Iris46 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 02.09.2006
Ort: Lohmar/Rhein-Sieg-Kreis
Beiträge: 104
Standard 2.Reha - wann muß man den Chef benachrichtigen???

Hallo liebe Frauen!
Bin 2006 an BK erkrankt und arbeite schon lange wieder.Mein Arzt hat jetzt die 2. Reha für mich beantragt. Nach Euren Erfahrungen gehe ich erstmal davon aus, daß sie zunächst abgelehnt wird. Wann muß ich meinen Arbeitgeber darüber informieren??? Der wird wenig begeistert sein, wenn ich doch die Bewilligung bekomme - deshalb habe ich erstmal nichts darüber gesagt... ich habe in den Antrag hineingeschrieben, daß der Termin möglichst im Juli sein soll - wegen Betriebsferien.... wer hat Erfahrung damit, ob solche Wünsche berücksichtigt werden und wann man den AG in Kenntnis setzen muß. Vielen Dank!!!!!!!!!!!!!
LG! Iris
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 23.04.2008, 09:51
Benutzerbild von Regina_Beate
Regina_Beate Regina_Beate ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 03.11.2005
Ort: NRW
Beiträge: 271
Standard AW: 2.Reha - wann muß man den Chef benachrichtigen???

Hallo, Iris,

prinzipiell werden solche Wünsche berücksichtigt (habe ich selber mehrmals erfahren). Du musst nur glaubhaft machen, dass es für Dich keine andere Möglichkeit gibt, die Reha anzutreten als in den Betriebsferien. Gründe dafür können sein: dass Du im Betrieb unabkömmlich bist oder Du ggf. Deinen Arbeitsplatz gefährdet siehst oder wenn es sich um ein kleines Unternehmen handelt, Deine Abwesenheit nicht durch Einsatz anderer Kollegen aufgefangen werden kann. Dann sollte das klappen.

Alles Gute
Regina Beate
__________________
BK seit 1993 (Rezidive: 1997, 2003, 2004, 2007, 2013)
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 25.04.2008, 00:28
Iris46 Iris46 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 02.09.2006
Ort: Lohmar/Rhein-Sieg-Kreis
Beiträge: 104
Standard AW: 2.Reha - wann muß man den Chef benachrichtigen???

Liebe Regina Beate!
Tatsächlich trifft das alles genau zu! Meinst Du es macht Sinn vorab nochmal ein Schreiben zu der Arbeitsgemeinschaft in Bochum zu senden - oder erstmal abwarten??? Die Termine werden ja von den Kliniken selbst vergeben...
Herzlichen Dank!!!!!!!!!!! Und auch für Dich alles Gute!!!!!!
Iris
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 25.04.2008, 12:16
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 25.12.2003
Ort: Alfter
Beiträge: 1.153
Standard AW: 2.Reha - wann muß man den Chef benachrichtigen???

Hallo Iris
soweit ich weiß, muss die Reha binnen 3 Monaten nach Genehmigung angetreten werden. Juli ist ja nun schon in 3 Monaten. Die bei der Arge sind ja sehr nett. Ich würde zu deiner Beruhigung da mal anrufen.

Gruß
Barbara
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 25.04.2008, 21:44
Iris46 Iris46 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 02.09.2006
Ort: Lohmar/Rhein-Sieg-Kreis
Beiträge: 104
Standard AW: 2.Reha - wann muß man den Chef benachrichtigen???

Liebe Barbara!
Danke!! Du hast recht - ich werde dort anrufen und meinen Terminwunsch vortragen oder einen kurzen Brief schreiben.
Dir und allen anderen hier ein schönes Wochenende!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Liebe Grüße!
Iris
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:14 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55