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Alt 13.03.2008, 18:55
Kamillosan Kamillosan ist offline
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Beiträge: 1
Standard Anspruch auf Waisengeld und Beihilfeberechtigung über das 27. Lebensjahr hinaus

Hallo liebe Forumsmitglieder,
vielleicht kann einer von Euch mir weiterhelfen.
Zuvor will ich kurz und knapp meine Geschichte erzählen, damit Ihr wisst, worum es überhaupt geht.
Ich bin 26 Jahre "alt" und seit 2002 an einem seltenen neuroendokrinen Tumor des Thymus erkrankt. Ich wurde operiert, erhielt Chemotherapie und anschließend Strahlentherapie.
Als ich 2002 erkrankte, war ich gerade mal 20 Jahre alt und hatte mein Hochschulstudium begonnen. Mein Vater war Beamter, und somit war ich über ihn privat versichert (Behilfe und PKV).
Das Leben ist manchmal hammerhart und so erkrankte mein Vater im selben Jahr wie ich (2002) an einem Glioblastom und verstarb im Jahre 2003.
Mit dem Tod meines Vaters wurde ich dann Halbwaise und bekomme seitdem Waisengeld und bin somit selbst behilfeberechtigt.

Meine Erkrankung ist leider nicht mehr heilbar. Ich wurde 2003 erneut wegen eines Rezidivs resternotomiert und Anfang 2006 entfernte man 6 bipulmonale Metastasen.
Im Sommer 2006 wurden dann weitere Rundherde in der Lunge und am Lungenhilus diagnostiziert. Diese Metastasen des neuroendokrinen Tumors wachsen langsam. Der Herd am Lungenhilus umfasst allerdings bereits mehrere Centimeter, so dass in absehbarer Zeit eine Strahlentherapie angedacht ist, um hier zumindest zeitweilig einen Wachstumsstop zu erzielen.
Auch die Teilnahme an einer Studie mit noch nicht zugelassenen Angiogeneseinhibitoren wurde bereits erwogen.

Nun zu meiner eigentlichen Frage.
Im November werde ich 27. Jahre alt. Normalerweise erlischt dann mein Anspruch auf Waisenrente und damit auch meine Beihilfeberechtigung.
Die Beihilfe übernimmt bis dato noch 80 Prozent der Krankenkosten.
Über das 27. Lebensjahr hinaus erhält man nur Waisenrente (und damit auch Beihilfe), wenn man als Waise eine körperliche, seelische oder geistige Behinderung hat, die vor der Vollendung des 27. Lj. eingetreten ist und aufgrund derer man außerstande ist sich selbst zu unterhalten.

Außerstande sich selbst zu unterhalten ist man, wenn man (genau wie bei der Erwerbsminderungsrente), weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann.
Also eigentlich stellt sich die Frage, ob ich ein Fall für die Rente wäre.
Bin ich ja nicht, weil ich nie was eingezahlt habe. Soweit ist es ja durch meine Erkrankung nie gekommen.
Mein Studium kann ich schon seit 2002 nicht mehr richtig durchführen.
Eingeschrieben bin ich zwar, aber es läuft alles nur noch sehr eingeschränkt.
Das Versorgungsamt hat mir einen GdB von 100 zugesprochen.

Auf eine Nachfrage beim Landesamt für Besoldung und Versorgung (die zahlen das Waisengeld), ob ich denn über das 27. Lj. hinaus einen Anspruch auf Waisengeld habe, teilte man mir mit, dass ein hoher GdB allein nicht ausreicht.
Ich müsse die Zahlung des Waisengeldes über das 27. Lj. beantragen und darüber würde dann die "Reha/SB-Stelle" der Arbeitsagentur entscheiden. Die würde dann begutachten, ob ich "außerstande sei mich selbst zu unterhalten".

Sind Lungenmetastasten und die Tatsache, dass die Erkrankung nicht mehr heilbar ist, ausreichend für eine volle Erwerbsminderung?
Hat jemand Erfahrung hiermit?

Ich wäre über Eure Hilfe sehr dankbar.

Gruß
Michael
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