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  #1  
Alt 09.11.2010, 20:03
Jördis Jördis ist offline
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Registriert seit: 05.01.2009
Beiträge: 3
Standard Anhörung GdB Herabstufung

Hallo,

bisher hatte ich eine Einstufung von 80% wegen Melanom mit hohen Rückfallrisiko. Glücklicherweise habe ich die letzten 5 Jahre mit langer Interferontherapie ohne Rezidiv überstanden.

Beim Verlängerunsantrag bin ich davon ausgegangen, dass ich auf 50% zurückgestuft werde. Ich dachte, da gibt es Listen. Nun habe ich eine Schreiben erhalten, wo ich angehört werde und meine Beschwerden beschreiben soll, bevor sie mir einen Bescheid schicken. Also, schriftlich. Ohne das mich jemand untersucht oder mit mir spricht. In dem Schreiben steht, dass ich nur 20% bekomme werde. Irgendwelche Begründungen gibt es nicht. Ist so ein Formlar, nennt sich med. Beurteilung und da wird nur ein Kreuz gesetzt. Also ohne irgendwelche personenenspezifischen Beurteilungen.

Ich überlege, was ich da so schreiben sollte. Ob ich mir jetzt schon einen Anwalt nehmen sollte oder erst bei einem Widerspruch. Für mich ist die Einstufung wichtig, um einen Kündigungsschutz zu haben.

Meine Begründung wären schnelle Ermüdung und deshalb Teilzeitätigkeit und Angst vor Rückfall, v.a. da das Melanom auch zur Spätmetastierung neigt. Die Nachsorge an der UK ist deshalb um 5 Jahre auf insgesamt 10 Jahre verlängert worden. Manchmal habe ich richtige Panikanfälle. Da reicht einer von verschiedenen Auslösern. In Behandlung bin ich nicht. Bringt ja auch nichts. Damit muß man einfach leben und damit umgehen kann ich schon. Körperlich habe ich keine Beeinträchtigungen.

Meint Ihr, dass eine derartige Begründung überhaupt Sinn hat? Wäre es besser gleich ein paar Punkte anzuführen, die eher in einem Widerspruch gehören? Z.B. Richtlinien zur Einstufung. Kann das irgendwo nachgelesen werden? Was habt Ihr so für Erfahrungen mit Anhörungen?

Grüsse
Jördis
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  #2  
Alt 10.11.2010, 18:13
Det55 Det55 ist offline
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Registriert seit: 12.09.2010
Ort: Land Brandenburg/PM
Beiträge: 83
Standard AW: Anhörung GdB Herabstufung

Zitat:
Zitat von Jördis Beitrag anzeigen
Ich überlege, was ich da so schreiben sollte. Ob ich mir jetzt schon einen Anwalt nehmen sollte oder erst bei einem Widerspruch. Für mich ist die Einstufung wichtig, um einen Kündigungsschutz zu haben.
Hallo
Genau aus diesem Grund bin ich dem VdK bei getreten und da habe ich morgen einen Termin,wegen meiner Ablehnung der Reha.Ich glaube die kümmern sich auch um solche Fälle.
Ich wünsche dir aber trotzdem viel Erfolg und Glück.

LG
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  #3  
Alt 19.11.2010, 13:57
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Registriert seit: 25.12.2003
Ort: Alfter
Beiträge: 1.153
Standard AW: Anhörung GdB Herabstufung

Hallo
eine Anhörung ist eine juristisch formale Sache, die bei jeder herabstufung ob GdB oder Pflegestufe erfolgen muss. Hier kannst du schildern, welche Probs noch vorhanden sind.
du kannst bitten, deine Ärzte einzuschalten, welches die behörde aber nicht tun muss....

Barbara
__________________
Liebe Grüße
Barbara
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  #4  
Alt 06.12.2010, 18:27
Jördis Jördis ist offline
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Registriert seit: 05.01.2009
Beiträge: 3
Standard AW: Anhörung GdB Herabstufung

Hallo,

ich habe mal wieder alles erfolgreich verdrängt und muß nun bis morgen was zusammenschreiben. Bis zum Widerspruch werde ich den vdk beigetreten sein und mir dort Hilfe holen. Muss ich überhaupt auf die Anhörung eingehen? Schwäche ich da nicht evtl. meine Position im Widerspruchsverfahren?

Inzwischen weis ich, dass es ab 1/2009 eine neue Beurteilung gibt:die Versorgungsmedizinischen Grundsätze. Da steht in Prinzip drin, dass nach Entfernung eines malignen Tumors der Haut in den ersten
fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten ist. Ausnahmen: z.B. Basalzellkarzinome, Melanoma in situ); GdS während dieser Zeit
nach Entfernung eines Melanoms ab Stadium I = 50 % und folgende Station 80% (ohne Metas) für 5 Jahre auf Heilungsbewährung. Danach steht da nichts mehr. Das war ja vor dem 1.1.2009 anders.

Ich weis ja, dass nicht die Behinderung an sich einzustufen ist, sondern die Folgen für das individuelle Leben. Irgendwie passt das ja nicht mit den Grundsätzen zusammen. Vermutlich ist das dann der Streitpunkt. Sehe ich das richtig? War schon jemand mir einer Verlängerung ohne Rezediv und vielleicht auch mit Melanom 80% nach dem 1.1.09 erfolgreich?

VG
Jördis
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  #5  
Alt 06.12.2010, 21:17
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Registriert seit: 25.12.2003
Ort: Alfter
Beiträge: 1.153
Standard AW: Anhörung GdB Herabstufung

Guten Abend
eine Anhörung ist eine juristische Sache und sie ist auch eine Art Pflicht.
Die Anhörung muss vor deiner Rückstufung erfolgen.
Hier hast du die gelegenheit zu schreiben wie es dir geht und warum du meinst deinen GDB behalten zu müssen...
Eine Anhörung ist kein Antrag. Nach der Anhörung kommt dann ein Bescheid. gegen den legst du dann Widerspruch ein.
Du hast also eher chancen mit der anhörung, weil nach aktenlage wirst du eh zurückgestuft....
also verlierst du nichts
barbara
__________________
Liebe Grüße
Barbara
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  #6  
Alt 07.12.2010, 12:50
Altmann Altmann ist offline
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Registriert seit: 22.02.2007
Beiträge: 605
Standard AW: Anhörung GdB Herabstufung

Hallo Jördes,
Du kommst da nur voran, wenn Du wirklich von Arzt zu Arzt rennst und die
entsprechenden Befunde und Atteste vorlegen kannst. Wenn Du die nicht
hast, kann der VDK auch nichts machen und auch das Versorgungsamt
entscheidet dann nach seiner Meinung, am besten "0".
Ich sehe auch keinen Sinn darin, dauernd zum Arzt zu rennen, Medis zu
nehmen, die ich nicht so gut finde, kann auch meinen Zustand nicht
rüber bringen und ausserdem sind die Besuche auch eine finanzielle
Angelegenheit mit meiner Privaten.
Lasse Dir alles bescheinigen, dann gehts vielleicht. Ich muss auch noch
immer zur Nachsorge, wahrscheinlich ein Leben lang, aber das zählt bei
denen nicht. Nach fünf Jahren giltst Du als geheilt.
Gruss Altmann
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  #7  
Alt 10.02.2013, 12:24
ruhalve ruhalve ist offline
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Registriert seit: 03.01.2010
Ort: Solingen
Beiträge: 5
Standard AW: Anhörung GdB Herabstufung

Hallo zusammen,
mit dem Versorgungsamt ist das ein Graus.
Dez. 2007 wurde mir nach einem Magen-Carzinom + Chemo = 2/3 des Magen entfernt. Vom Versorgungsamt erhielt ich einen Schwerbehintertenausweis mit 100% für 5 Jahre. Mitte 2009 hatte ich beim Versorgungsamt telefonisch nachgefragt, was nach den 5 Jahren ist mit der Herabstufung. Man teilte mir mit, dass mindestens 50 % bleiben. Daher habe ich meine Altersteilzeit so geplant , dass ich nach dem Ende direkt in die Rente ohne Abzüge gehen kann.
Mitte vorigen Jahres erhielt ich dann ( nach 4,5 Jahre ) die Aufforderung meine Ärzte und Untersuchungen anzugeben.
Im November 2012 teilte man mir dann mit, dass einen Heilbewährung vorhanden sei und man plant mich auf 20% herabzustufen.
Gemäß Internet habe ich mich dann beim VdK Sozialverband angemeldet und in einem Gespräch machte man mir sehr viel Hoffnung auf mehr als 50%. Notfalls wurde man für mich klagen.
Eine vorläufige Verlängerung mit 100% bis zum Nov. 2013 habe ich dann bekommen.
Man hat dann von der VdK alle Unterlagen und Atteste von mir und meinen Ärzten angefordert und dann an das Versorgungsamt zur erneuten Überprüfung geschickt. Mein Arzt hat sogar geschrieben, dass nach 5 Jahren man von einer Überlebens-Change sprechen muß und nicht von einer Heilungsbewährung. Hat alles nichts gebracht. Scheinbar wurde die Einstufung 2008 erneuert. Nur wenn ich jetzt laufend Krämpfe mit Blachouts durch das Dumping-Syndrom hätte, hätte ich die Change auf 40-50%.
Und man muß bedenken, 50% kostet dem Staat Geld und dem Staat und seinen Beamten ist der Staat wichtiger als die Leute.

Ich werde noch mal mit der Vdk sprechen, mache mir aber keine Hoffnung.

ruhalve
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