AW: Austellung von Rezepten von Kurärtzten
Es ist, obwohl es häufig gemacht wird, nicht korrekt, ein Rezept vom Onkologen oder der Akutklinik ausfertigen zu lassen. Löst die Reha-Klinik das Rezept ein, so entsteht ein Regressanspruch der Krankenkasse gegenüber der Reha-Klinik. Die Reha-Klinik muss dann die Kosten für das Medikament der Krankenkasse zurückerstatten. Derartige Fälle sind in Baden-Württemberg bekannt geworden. Dies führt zum Teil dazu, dass Patientinnen, die Herceptin erhalten müssen, von einigen Kliniken nicht aufgenommen werden. In Nordrhein-Westfalen hat die Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung NRW (Bochum) eine Regelung hierfür gefunden. Reha-Kliniken in NRW haben daher mit teuren Krebsmedikamenten weniger Probleme als Reha-Kliniken in anderen Bundesländern.
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