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  #1  
Alt 06.06.2009, 19:12
Waldfrau Waldfrau ist offline
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Beiträge: 2
Standard Medikamentenzuzahlung

Guten Tag,
ich hätte eine Frage. Meine Freundin bekommt ambulant eine Chemotherapie und hat heute eine Rechnung von der Apotheke bekommen, das sie für die Chemotherapie 88,00€ zuzahlen muß. Ist das so? Wenn ja, steht das irgend wo? Und hätte der behandelnde Arzt meine Freundin nicht auch informieren müssen, das sie so viel zuzahlen muß?
Was kann sie tun, wenn ihr das Geld nicht reicht für weitere Behandlungen? Noch ist sie ja in einem Arbeitsverhältnis!
Grunderkrankung Darmkrebs vor ca. 5 Jahren und nun seid 2 Monaten Lungenkrebs.
Ich möchte Ihr so gerne helfen, doch leider weiß ich selbst zu wenig!
Könnte mir jemand helfen?
Danke
Liebe Grüße
Waldfrau
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  #2  
Alt 06.06.2009, 19:23
Benutzerbild von Kaffeetante
Kaffeetante Kaffeetante ist offline
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Standard AW: Medikamentenzuzahlung

Hallo Waldfrau

Deine Freundin sollte sich dringend mit der Krankenkasse in Verbindung setzen und einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen.
Ich weiss das die Zuzahlungsbeträge im Jahr vom Einkommen abhängt.
Meine Mutter z.b.stellt diesen Antrag jedes Jahr da sie Rentnerin ist...Sie bekommt einen gesonderten Bescheid was sie selber zuzahlen muss...und da sie nachweissen kann das sie eine chronische Erkrankung hat(Rheuma) wird alles weitere vin der KK bezahlt. Sie hat dann eine Bescheinigung die Sie vorzeigt...gilt auch für die 10 Euro Praxisgebühr oder Krankenhaus Aufenthalte.Deine Freundin sollte sich schnellst möglich schlau machen den bei einer Krebserkrankung gibt es eine Grenze...genau so wie bei einem Schwerbehindertenausweis.

In diesem sinne alles Gute
Gruss Gabi
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  #3  
Alt 07.06.2009, 00:10
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: Medikamentenzuzahlung

Guten Abend, bitte sage Deiner Freundin, dass sie die Möglichkeit hat bei der Krankenkasse die Reduzierung der Zuzahlungen von 2 auf 1 Prozent des Bruttoeinkommens zu beantragen, dies ist allerdings an einige Bedingungen geknüpft. Eine der Bedingungen ist, dass im vergangenen Jahr (also von Mai 2008 bis Mai 2009) mindestens 1 Arztbesuch pro Quartal stattgefunden haben muss. Dies muss der Hausarzt bzw. andere behandelnde Ärzte bestätigen.

Deine Freundin erhält ein Formular, dies nimmt sie dann mit zum behandelnden Arzt, er nimmt die entsprechenden Eintragungen vor.

Es ist wichtig, alle Belege für Praxisgebühr, Medikamentenzuzahlungen, Zuzahlung bei Physiotherapie und Hilfsmitteln usw. aufzuheben.

Sicher hat Deine Freundin bereits einen Schwerbehindertenauweis. Wenn nun wieder eine Erkrankung auftritt, verändert sich der Grad der Schwerbehinderung. Sie sollte bei der zuständigen Behörde einen Überprüfungsantrag stellen.

elisabethh.1900

Geändert von Elisabethh.1900 (07.06.2009 um 00:13 Uhr) Grund: Ergänzung
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  #4  
Alt 07.06.2009, 14:17
Waldfrau Waldfrau ist offline
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Beiträge: 2
Standard AW: Medikamentenzuzahlung

Danke,
für die Auskunft, werde es gleich weiter leiten an meine Freundin.
Liebe Grüße
Silvia
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  #5  
Alt 07.06.2009, 23:35
Eberhard Sann Eberhard Sann ist offline
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Standard AW: Medikamentenzuzahlung

das verstehe ich überhaupt nicht. für meine chemo habe ich keinen ct zugezahlt, sieht man mal von den üblichen zuzahlungen im krankenhaus (10€ tgl) ab. da es eine ambulante therapie war könnte eine zuzahlung zwar erforderlich sein, aber dann höchstens 5 €
eberhard

Geändert von Eberhard Sann (07.06.2009 um 23:37 Uhr)
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  #6  
Alt 08.06.2009, 13:21
Reinhard Reinhard ist offline
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Beiträge: 834
Standard AW: Medikamentenzuzahlung

Bei der Zuzahlungsbefreiung zählt das Haushaltseinkommen.
Falls der Ehegatte gut verdient kann man sich also den Antrag sparen.

Diese Medikamentenzuzahlung von bis zu 40 Euro pro Sitzung hatte ich auch.
Das ist das, was man früher wohl Rezeptgebür nannte.
Wie mir der Onkologe sagte, kostet ein "komplettes Menue" für mich 4000 Euro. Ich denke mir, so gesehen sind 40 Euro vielleicht zu verkraften.

Vielleicht ein kleiner Trost: Weil es mir dauernd leicht übel war habe ich etwas davon an Essen und Getränken wieder eingespart.

LG Reinhard
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  #7  
Alt 14.06.2009, 13:33
Zitronengras Zitronengras ist offline
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Ort: Rheinland
Beiträge: 691
Standard AW: Medikamentenzuzahlung

Zitat:
Zitat von Eberhard Sann Beitrag anzeigen
das verstehe ich überhaupt nicht. für meine chemo habe ich keinen ct zugezahlt, sieht man mal von den üblichen zuzahlungen im krankenhaus (10€ tgl) ab. da es eine ambulante therapie war könnte eine zuzahlung zwar erforderlich sein, aber dann höchstens 5 €
eberhard
Wenn man die Chemo im Krankenhaus bekommt (auch wenn man nur 1 Tag da ist und abends wieder gehen kann) muss man 10 Euro am Tag an "Krankenhausgebühr" zuzahlen.

Bekommt man die Chemo ambulant in einr Praxis, müssen zu JEDEM Medikament 10%, max. 10 Euro pro Medikament zugezahlt werden (wie bei jedem anderen verschriebenen Medikament auch). Und da bei jeder Chemogabe meist einiges an Vorlauf und für danach gegeben wird (Antiübelkeit, Cortison etc.), kommt da schon einiges zusammen. Ich habe zu jeder Chemo auch an die 80 Euro zugezahlt (6 Chemos insgesamt).

Die Freundin kann aber, wie hier schon gesagt wurde, eine Befreiung bei der KK beantragen. Da man mit Krebs als chronisch krank gilt, wäre dann pro Jahr 1% des Bruttojahreseinkommens zuzuzahlen, alles andere wird dann erlassen. Bei der KK gibts dazu Auskunft und Anträge.
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  #8  
Alt 14.06.2009, 15:59
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Beiträge: 2.241
Standard AW: Medikamentenzuzahlung

[QUOTE=Zitronengras;741858]
Zitat:
Wenn man die Chemo im Krankenhaus bekommt (auch wenn man nur 1 Tag da ist und abends wieder gehen kann) muss man 10 Euro am Tag an "Krankenhausgebühr" zuzahlen
.

Guten Tag, die Zuzahlung für die Krankenhausaufenthalte ist auf 28 Tage im Jahr beschränkt.
Für den Antrag auf Reduzierung der Zuzahlungen von 2 auf 1Prozent können natürlich auch die Erkrankungen, welche bereits vor der Diagnose Brustkrebs bestanden, herangezogen werden. Es ist wichtig, dass es deshalb mindestens einen Arztbesuch pro Quartal gab.Sollte die Befreiung auf Grund der Höhe des Familieneinkommens nicht möglich,sein, dann kann man die Ausgaben immer noch bei der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
Es ist deshalb wichtig, die Quittungen über Zuzahlungen für alle Familienmitglieder zu sammeln.

elisabethh.1900
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