Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Krebsarten > Brustkrebs

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 02.02.2003, 13:52
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Recht und recht bekommen

Hallo, liebe Forums-Damen! Mittlerweile hat sich ein Thema stark heraus kristallisiert, nämlich die Einforderung von Schmerzensgeld und Schadensersatzforderungen bei Arzt- und Behandlungsfehlern nach Brustkrebsoperation bzw. -amputation oder -aufbau. Ich habe dazu schon einiges unter einem anderen Thread hier geschrieben (Onkologische Prognosen - mal anders"), mittlerweile lohnt es sich aber, ein neues Thema zu beginnen. Für Einsteigerinnen daher erstmal der Tipp, beim vorgenannten Thema nachzulesen, damit die Vorgeschichte schon etwas bekannt ist.
Es hat mich jetzt zu guter Letzt auch wieder schwer erschüttert, daß es meinem eigenen Patienten-Anwalt (angeblich eine Koryphäe auf seinem Gebiet) mehr bedeutet, sich den langjährigen Gutachter nicht zu verprellen als darauf zu achten, wie er seine Mandantin vertritt. Sicher würde ich mehr Aufmerksamkeit erringen, wenn ich eine begüterte sprich Privat-Mandantin wäre. So aber bin ich ja "nur rechtschutzversichert". Wenigstens das bin ich. Denn ich weiß von einer Frau mit schlimmen Behandlungsfehlern, die kann nicht mal was machen, weil sie kein Geld für den Prozess hat. Und für die Prozesskostenhilfe, die Geringverdienern ja zusteht, dafür verdient sie dann wieder zu viel. Es ist schon eine schlimme Misere. Vollends erschüttern mich aber solche Sätze wie: Auch ein Jurist kann nicht alle medizinischen Details bis ins Letzte klären. Na, wofür hab ich dann einen Patientenanwalt engagiert? Muss ich jetzt etwa auch noch einen Detektiv anheuern, um zu beweisen, daß Gutachter und behandelnde Ärzte sich doch kennen und daher zusammen unter einer Decke stecken? Und möglicherweise - die Idee war mir auch schon gekommen - mein Anwalt mit dem Gutachter paktiert, denn ich habe ja da einen seltsamen finanziellen Nachlaß bei der Gutachtenserstellung bekommen, den mir auf Rückfrage mein Anwalt auch nicht erklären wollte. Im Gegenteil, er hat sich angesichts einer langfristig angesetzten Telefonkonferenz von seiner Sekretärin verleugnen lassen! Das fand ich dann doch hammerhart. Da konnte frau ja direkt dran fühlen, das da was nicht ganz koscher ist. Nun kann ich es mir aber leider nicht leisten, nach über zwei Jahren den Anwalt abzuschießen, weil dann auch der Prozess platzt. Und das will ich ja auf keinen Fall. Die ganze Sache muss schon an die Öffentlichkeit, notfalls mit Hilfe von G. Jauch und RTL. Also, ich bleibe dran am Ball und würde mich über Tipps und weiteren Zuspruch sehr freuen. Eure immer noch tatkräftige Monika :=))
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 02.02.2003, 18:04
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Recht und recht bekommen

Liebe Monika

Wir hatten 2000 ( in einer völlig anderen Sache) gegen ein riesiges Unternehmen geklagt. Es kam dann für uns auch raus, das unser eigener Anwalt zu gute Verbindungen zur Gegenseite hatte und mit denen rumgemauschelt hat. Wir wechselten daraufhin den Anwalt. Leider alles zu spät ( 3 Wochen vor Termin) Das konnte der neue Anwalt ( und es ist ein richtig superguter) garnicht mehr wett machen.

Also, wenn Du kannst bleibe bei dem "Hornöchslein" und ziehe es mit ihm durch.
......warum nicht auch, wenn es nicht anders geht mit der Presse.Aber überlege Dir gut, mit wem!!

Da werde ich mich für Dich mal erkundigen. Ich habe einen Bruder bei einem öffentlichrechtlichen seriösen Sender.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 02.02.2003, 18:38
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Recht und recht bekommen

Hallo, Elisa! Das klingt gut, sag mir einfach mal Bescheid, bin nämlich für jede Unterstützung dankbar. Ich werde aber versuchen, den eigenen Gutachter mal bei meiner Krankenkasse auflaufen zu lassen, mal sehen, was dabei herauskommt. Von meiner Krankenkasse habe ich ja ein sehr ordentliches Gutachten bekommen, worin ganz eindeutig auch meiner Ex-Frauenärztin Versäumnisse anzulasten sind. Dass mein eigener Gutachter so daneben liegt, hängt wohl damit zusammen, daß er sich nur an die Patientenkartei hält und die - davon gehe ich aus - ist ja wohl gefälscht, so wie es das Krankenhaus mit meinen Unterlagen auch schon gemacht hat. Da waren nämlich die Genehmigungsformulare für die OP´s zunächst mal 2 Jahre verschwunden - und plötzlich tauchen die auf und besagen, daß ich alles, was mit mir passiert ist, genehmigt hätte. Von wegen! Zum Glück kam das auch dem Gutachter des medizinischen Dienstes spanisch vor. Und mir erst recht. Also, wenn der Gutachter nur von einer frisierten Patientenkartei ausgeht, dann muss logischerweise dabei ein Gutachten rauskommen, was die Frauenärztin entlastet und .. jetzt kommt´s, mir alleine die Schuld am Brustkrebs gibt. Denn ich bin ja nicht 2 x im Jahr zur Vorsorge gegangen! Zitat meines Gutachters: Frauen, die etwas auf sich halten, gehen 2 x im Jahr zur Brustuntersuchung. Ist das zu glauben? Oder nächstes Zitat: Der Hinweis "jährliche Mammografie angeraten" ist nur ein Routinesatz und ein Routinerat. Ja, was denn nun? Sollen sich die Frauenärzte nun an die Empfehlung halten, wenn sie im Befund drin steht, oder nicht? Na, in meinem Falle hat sich die Frauenärztin nicht dran gehalten, tja, und was kam dabei heraus: 3 cm großer Tumor, rechte Brust ist ab, Aufbau verkorkst mittels einer Methode, die die Ärzte bei mir nicht hätten anwenden dürfen! Never ending story for the rest of my live! Aber ich kann ja so hartnäckig und stur sein, wenns ums Überleben geht!!! In diesem Sinne, tschüss und liebe Grüße von Monika :=))
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 02.02.2003, 21:29
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Recht und recht bekommen

Hallöchen,

Mann, Monika, mir fehlen die Worte! Das ist ja krassr als Krass!

Na! Dieser Gutachter kommt auch noch eines Tages auf die Welt! Aber sicher!

Hey, ich drück Dich ganz fest, ja? Auf in den Kampf! Ich bin in Gedanken bei Dir!

Ganz viel Power wünscht Dir
die "krasse" Brigitte
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 02.02.2003, 23:17
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Recht und recht bekommen

Hallo, liebe "krasse" Brigitte! Herzlichen dank für die seelisch-moralische Unterstützung. Ich wollte längst wieder auf deine Seite gegangen sein, aber ich Schussel habe sie beim letzten Mal nicht gespeichert und jetzt läßt mich partout mein Gedächtnis im Stich! Kannst du mir deine Homepage-Adresse nochmal nennen? Danke dir sehr im voraus und freue mich auf weiteren Kontakt! Liebe Grüße von Monika :=))
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 03.02.2003, 11:05
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Recht und recht bekommen

Logo, Monika!
www.krebsgeschichte.ch

Bis dann, gell?
Liebe Grüssli von
der "krassen" Brigitte
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 01.03.2003, 18:50
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Recht und recht bekommen

Hallo, Alle zusammen! Ich hatte wieder einen Termin bei meinem Patientenanwalt. Und siehe da, er war bereit nach Abgleichung aller medizinischen Unterlagen, diese dem Gutachter nochmals vollständig vorzulegen, damit dieser sein Gutachten nochmal überdenken und ggfs. umschreiben kann. Also hat mein 6-seitiger Protest doch was bewirkt und die Internet-Recherche sowieso. Aber interessant war zu erfahren, daß die ganze Geschichte - auch nach Einreichung der offiziellen Klageschrift- immer noch 3-8 Jahre dauert. Dabei bin ich jetzt schon im dritten Jahr in Verhandlung mit den Versicherungen! Da aber jetzt bald die Verjährung abläuft, muss ich also klagen! Was ich natürlich gerne tue! Ich dachte allerdings, daß dies dann ein total öffentlicher "Schau-Prozess" würde, wo ihr alle hinkommen könntet, mit Fähnchen, Transparenten und Tröten! Doch denkste, sagt mein Anwalt, ich werde nur auf dem Papier verhandelt und nicht mal als Zeugin oder Partei gehört! Ziemlich dreist, finde ich! Das ganze läuft im 10-Minuten-Takt ab (25 Verhandlungen à 10 Minuten an einem Vormittag). Deswegen dauert sowas wahrscheinlich auch 8 Jahre. Dann gibt es drei neue Richterinnen am LG Köln, die sog. neue Generation, aber nix von wegen Frauen-Solidarität, die sind wohl ausgesprochen Patientenfeindlich eingestellt. Und zudem müssen sie sich erst in ihr Sachgebiet einarbeiten, und das kann wohl Jahre dauern. Also summa summarum: Ich hab nix zu melden, es werden nur die Gutachten verlesen, und je nachdem, welches den Richterinnen gefällt, meistens wohl das der Gegenseite (Versicherungen haben ja viel mehr Macht und Geld!), da seh ich wohl schwarz. Was ich aber nicht verstehe ist, wieso werde ich nicht gehört, hab ich meinen Anwalt gefragt. Antwort: sobald die Richterin mich wahrnimmt, urteilt sie parteiisch und das darf nicht sein! Ich fänd es aber besser, wenn nicht nur ich gehört würde, sondern auch die behandelnden Ärzte vor Gericht Rede und Antwort stehen müßten, aber genau das soll ja wohl verhindert werden, deshalb haben sich das Gericht bzw. die Ärzte-Lobby dieses Gutachter-Verfahren in dieser Weise wohl einfallen lassen. Es würde mich interessieren, ob das in dem Essener Brustkrebs-Skandal auch so war. Ich recherchiere also weiter und versuche mit den betroffenen Frauen mal Kontakt aufzunehmen. Es kann ja wohl eigentlich nicht angehen, daß bei einem simplen Auffahrunfall alle Parteien mündlich in der Verhandlung gehört werden, aber ich, als Betroffene eines Arztfehlers, nicht! Wo gibt´s denn sowas. Na, und wegen der Dauer des Verfahrens (3-8 Jahre) habe ich meinem Anwalt signalisiert, ich bleibe am Leben, komme was wolle. Denn diese Verfahrensweise ist ja auch nur deshalb so angelegt, damit die Patienten vorher wegsterben und dann gar nicht mehr verhandelt werden braucht! Nur, wenn die Klage einmal eingereicht ist, macht mein Anwalt - auch nach meinem Ableben - weiter, und dann kriegen schlussendlich meine Erben die Entschädigung und das Schmerzensgeld (wie tröstlich, wo ich doch Single bin, meine Eltern über 70, aber mein Bruder hat 3 minderjährige Töchter, das wär ne schöne Aussteuer für die drei!!!). Ihr seht, ohne Humor und einen kräftigen Schuss Ironie geht in der Sache garnichts. Aber jedenfalls schlaf ich jetzt viel ruhiger, weil ich jetzt weiß, wo ich dran bin. Trotzdem sollte keine von Euch sich davon abhalten lassen, in einem berichtigten Fall zu klagen. Es grüßt Euch ganz herzlich Monika :=))
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 01.03.2003, 23:01
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Recht und recht bekommen

Ma chere Monika,
uff,merde d'alors!!

Wieso Du nicht persönlich gehört wirst, nein das kann ich nicht verstehen!!

Bei jedem Prozess wird man persönlich gehört, bzw. kann vor Gericht erscheinen. Wie wäre es denn, wenn Du keinen Anwalt hättest und Dich selbst vertreten würdest??

Frag das mal Deinen Anwalt(in)!!!

Die Dauer des Ganzen-- bis--8 Jahre, ja leider das kann sein.

Ich habe das Land Hessen einmal verklagt und das hat auch 8 Jahre gedauert.

ICH HABE GEWONNEN !!!

Je t'embrasse Elisa und wünsche Dir 120 Jahre LEBEN!!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 02.03.2003, 18:15
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Recht und recht bekommen

Hallo Monika,
ich möchte wissen, ob mein Onkologe richtig gehandelt hat, als er mir vor 4 Jahren bei G3
9von 13, CMF gegeben hat und 3 1/2 Jahre Tamoxifen,
obwohl mein Östrogenrezeptor negativ, mein
Progesteronrezeptor schwach positiv war, gegeben hat. Nun habe ich im Sept. eine Metastase im LWK
bekommen, ich sollte im April wieder kommen und
dann erst wollte er mich behandeln.
Hab inzwischen den Arzt gewechselt, hab im Dez.
Bestrahlungen bekommen und bekomme Zometa sowie
MPA (Gestagene) Progesteronrezeptor war ja schwach
positiv. Mein Tumormarker ist auch von 78 auf 36
gesunken.
Ich möchte gerne wissen, ob ich richtig behandelt
wurde (ich bin überzeugt nein). Kannst Du mir
weiterhelfen, was und wie ich es anfange?
Ich danke Dir und grüsse Dich herzlich.
Helga
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 04.03.2003, 13:29
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Recht und recht bekommen

Hallo, Elisa! Leider geht das vor dem Landgericht nicht, daß ich mich selber verteidigen kann. Ich lande dort, weil der Streitwert entsprechend hoch ist. Die Verfahrensweise hat sich wohl über die Jahrzehnte so eingespielt und die Richterinnen sind wohl nicht gewillt, davon so schnell abzurücken. Im übrigen ist es sicher mehr als sinnvoll, wenn ich einen guten Patientenanwalt habe, da ich ja kein Jura studiert habe. Zwar kann ich meinem Anwalt sicher was vormachen, wenn es um Brustkrebs und alle seine möglichen Behandlungsfehler geht, aber was die Juristerei betrifft, ist er der bessere. Ich hab ihm übrigens bei unserem letzten Gespräch eine Kooperation angeboten, falls ich mal arbeitslos werden sollte. In medizinischer Recherche bin ich ja mittlerweile sehr gut! Da hat er glatt zugegeben, daß er keine Mitarbeiterin hat, die so was für ihn macht, da kann frau mal wieder sehen, es gibt doch noch Arbeitsmarktlücken!
Hallo, liebe Helga! Ob deine Behandlung so angebracht war, kann ich als Laiin selbst sicher nicht beurteilen, aber dein medizinischer Dienst von der Krankenkasse sicher. An den solltest du dich zuerst wenden, das habe ich auch gemacht und vom MDK ein ganz tolles Gutachten mit all den vorgekommenen Diagnose- und Behandlungsfehlern bekommen. Der MDK ist nicht parteiisch, darauf legen die dortigen Gutachter sehr viel wert. Es ist aber eindeutig besser, sich dorthin zu wenden, als direkt an die Ärztekammer oder an deren Gutachterausschuss. Die sind nämlich parteiisch! Und zwar für die Ärzte, da hättest du dann keine Chance. Erst wenn vom MDK das Signal kommt, ja eine mögliche Fehl- oder Zuspätbehandlung ist nicht ausgeschlossen, dann erst kannst du einen Fachanwalt aufsuchen und weitermachen. Aber wie gesagt, das erfordert viel Geduld und ein langes Leben! Ich habe mich jetzt 3 Jahre mit den Versicherungen rumgeschlagen, wegen eines Vergleichs, sie boten lächerliche 15.000 Euro für eine nachgewiesene Fehlbehandlung. Sie haben aber mehr als nur einen Fehler gemacht, entsprechend hoch ist unsere Forderung. Die haben sie nicht akzeptiert, also klage ich jetzt. Übrigens, die Verjährung fängt erst an zu laufen, wenn du tatsächlich Kenntnis von einem Behandlungsfehler hast, und das ist meist der Fall, wenn du ein entsprechendes Gutachten vom MDK in der Hand hältst. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre, aber auch danach sind noch Schadensersatzforderungen möglich (lange Verjährung von 30 Jahren). Wenn du dich kompetent informieren möchtest, gibt es aus der Reihe DTV-Beck-Texte ein Taschenbuch: Arzt-Patient-Krankenhaus, 13 €. Das ist sehr informativ und benennt dir ohne anwaltliche Hilfe erstmal die einzelnen Definitionen, was ein Behandlungs- bzw. Arztfehler ist. Mir hat es auch sehr weitergeholfen. Ich drücke dir erstmal fest die Daumen, daß du deine Behandlung gut überstehst und würde mich freuen, hier wieder von dir zu hören.
An Euch beide herzliche Grüße von Monika :=))
Mit Zitat antworten
  #11  
Alt 04.03.2003, 15:25
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Recht und recht bekommen

Hallo Monika,
recht herzlichen Dank für Deine ausführliche In-
formation. Ich bin ganz begeistert. Dachte immer,
die Krankenkassen stehen auch mit den Ärzten unter
einen Hut. Also werde ich mich demnächst den den
MDK wenden. Das Buch werde ich mir auch kaufen.
Ich melde mich wieder bei Dir. Wie finde ich Dich
dann?
Ein langes Leben wünscht Du mir, aber wie Du ja
auch sagst, wenn Du recht bekommst und man nicht
mehr lebt, können die Enkelkinder es bekommen. Ich
sehe es auch so.
Danke nochmals und liebe Grüsse Helga
Mit Zitat antworten
  #12  
Alt 05.03.2003, 20:09
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Recht und recht bekommen

Hallo, liebe Helga! Du kannst mich auch anmailen unter morelleum@aol.com. Das ist für den Austausch sensibler Daten vielleicht günstiger. Ansonsten, immer unter diesem Thema bin ich zu erreichen, weil ich regelmäßig in den Kompaß schaue und dann gleich sehe, ob jemand geantwortet hat oder nicht. Finde dieses Forum auch Klasse, bin ja schon zwei Jahre dabei und habe hier viele Informationen bekommen. Jetzt kann ich aufgrund meiner Erfahrung mit gegnerischen Versicherungen und anstehender Klage vor dem Landgericht Köln in diesem Jahr euch allen sicherlich jede Menge Infos geben. Bis bald und liebe Grüße von Monika :=))
Mit Zitat antworten
  #13  
Alt 06.03.2003, 10:50
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Recht und recht bekommen

Hallo Moniks!
Dank für Deine Anschrift.
Ich melde mich dann bei Dir persönlich.
Hab gestern mit meiner Krankenkasse gesprochen.
Bin fleissig am Schreiben und werde es persönlich
abgeben, die es dann an den MDK weiterleiten.
Schaun wir mal. Wenn nicht positiv, bin ich
jedenfalls mit meinem Seelenleben beruhigter und
schimpfe nicht immer, weil ich der Meinung bin!,
dass ich verkehrt behandelt wurde.
Bis demnächst.
LG Helga
Mit Zitat antworten
  #14  
Alt 27.03.2003, 17:44
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Recht und recht bekommen

Hallo, Ihr Lieben! Es ist soweit, ich habe die Klaglosstellung bei der Gegenseite erreicht und eine erste "Abschlagszahlung" auf das zu erklagende Schmerzensgeld erhalten! Jetzt heißt es also die Manschetten hochkrempeln und fleißig Hintergrundmaterial für meinen Anwalt aufschreiben! Seitdem ich die Klaglosstellung habe (das bedeutet, daß die Gegenseite uns ohne Hinweis auf die Einrede der Verjährung die Klage gestattet!) schlafe ich doch tatsächlich wesentlich ruhiger. Endlich, nach über 3 Jahren, ist etwas Land in Sicht. Ich hoffe, daß bei dir, Helga, auch bald was ins Rollen kommt und lass dich bitte nicht entmutigen. Wenn es wieder was Neues gibt, mail mich ruhig mal an, Adresse siehe oben. Tschüss und liebe Grüße von Monika :=))
Mit Zitat antworten
  #15  
Alt 31.03.2003, 18:25
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Recht und recht bekommen

Hallo Monika,
Ich hab noch nichts vom MDK gehört.Bin immer die
erste am Briefkasten. Schaun wir mal, was kommt.
Ich melde mich dann.
LG Helga
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 13:38 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55