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  #1  
Alt 29.03.2011, 22:13
puma-billa puma-billa ist offline
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Standard AW: Welche Diagnose braucht man für EU Rente

Hallo Salute,

ich glaube, Du möchtest mich gerne mißverstehen.

"Zur Stellung eines Rentenantrages darf eine Krankenkasse grundsätzlich nicht auffordern....

Tut sie aber, zumindest mündlich!!!! ..... und die Arbeitsagentur auch. Ist ja auch gar nicht so verkehrt, denn sowohl Arbeitslosengeld als auch Krankengeld gibt es ja nicht ewig.

Auch ist es nicht möglich, dass eine Krankenkasse den Rentenantrag beim Rentenversicherungsträger im Namen des Versicherten stellt."

.... davon habe ich nun wirklich nichts geschrieben!!!!!!!!!!!!!!!!

Hallo Lenalie,

eigentlich sollte jede Rehaeinrichtung einen Sozialdienst haben, der für Dich diese Sachen erledigt bzw. Dir behilflich ist und dich berät. War ja anscheinend in Deiner Rehaeinrichtung nicht so oder wurde den Patienten nicht ausreichend "ans Herz gelegt". Aber wie auch Elisabeth schon schreibt, solltest Du auch jeden Fall erst mal das Krankengeld ausschöpfen und erst dann über Rente nachdenken.

Henni hat es ja schon erklärt, auch die Rentenversicherung hilft Dir, die entsprechenden Anträge auszufüllen. Außerdem gibt es ehrenamtliche Rentenberater in fast jeder größeren Stadt - google doch mal danach.

Drücke Dir die Daumen

Billa

Geändert von puma-billa (30.03.2011 um 00:01 Uhr)
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  #2  
Alt 29.03.2011, 23:32
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: Welche Diagnose braucht man für EU Rente

@ puma-billa

Du hast schon Recht, dass Krankenkassen nicht dazu auffordern dürfen, einen Rentenantrag zu stellen.

Nur das Schreiben mit dem Hinweis auf die bevorstehende Aussteuerung bei der Krankenkasse oder ein Anruf mit einer entsprechenden Andeutung, trifft viele kranke Menschen in einer Situation, in der sie ehe schon durch Therapien körperlich und seelisch an ihre Grenzen gekommen sind.

Ihnen fehlt dann einfach die Kraft, sich über ihre Rechte zu informieren.

Gerade die Tatsache, dass man Nahtlosigkeitsgeld beantragen kann, ist vielen nicht bekannt.

Zitat:
Aloe

Ich bin ja noch auf den GIST krankgeschrieben.
Die Reha die ich am 26.4. antrete bekomme ich auf den Brustkrebs und es wird mir dann von der Rentenkasse als Übergangsgeld gezahlt
.

Weiß die Rentenversicherung, dass Du an einem GIST erkrankt bist, wenn man Dir die REHA wegen des Brustkrebses genehmigt hat?

Ich frage bloß, nicht dass dann die REHA-Klinik meint, Du bist wg. des GIST nicht reha-fähig oder in einer Einrichtung, welche sich mit diesem Krankheitsbild nicht genügend auskennt!

Liebe Grüße!

Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (29.03.2011 um 23:39 Uhr)
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  #3  
Alt 31.03.2011, 08:26
Benutzerbild von Salute
Salute Salute ist offline
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Standard AW: Welche Diagnose braucht man für EU Rente

Zitat:
Zitat von puma-billa Beitrag anzeigen
ich glaube, Du möchtest mich gerne mißverstehen.
Du solltest nicht von dir auf andere schliessen! Wer hier wohl wen missversteht!

"Zur Stellung eines Rentenantrages darf eine Krankenkasse grundsätzlich nicht auffordern....
Tut sie aber, zumindest mündlich!!!! .....
Aha, nur mündlich - dass hört sich doch schon anders an! Ich bleibe dabei: Grundsätzlich darf die KK es nicht!

Auch ist es nicht möglich, dass eine Krankenkasse den Rentenantrag beim Rentenversicherungsträger im Namen des Versicherten stellt."
.... davon habe ich nun wirklich nichts geschrieben!!!!!!!!!!!!!!!!
Wer hat behauptet du hättest diesen Satz geschrieben! Du bist diejenige, die diesen Satz in Fettschrift hervorhebt. Ich habe den lediglich aus genannter Quelle zitiert!
Viele Grüsse
Salute
__________________
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  #4  
Alt 02.04.2011, 10:47
Benutzerbild von Aloe
Aloe Aloe ist offline
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Standard AW: Welche Diagnose braucht man für EU Rente

Hallo Elisabeth.

Nein die Rentenkasse weis es nicht das ich GIST habe. Spiel das eine große Rolle? und was hat das für Auswirkungen?
Die genemigung der Kur habe ich vor der Diagnose bekommen.
Die Reha Klinik ist eine Einrichtung für Onkokogie jeder Art.
Soweit fühle ich mich auch Fit, sodass ich die Reha, denke ich mal, bedenkenlos ausführen kann.
Ich wuste nicht das meine Frage so eine Welle auslöst hat.
Ich wollt lediglich wissen ob es sich " lohnt " bei diesen Erkrankungen eine Rente zu beantragen.
LG Aloe
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  #5  
Alt 02.04.2011, 11:10
Altmann Altmann ist offline
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Standard AW: Welche Diagnose braucht man für EU Rente

Hallo Aloe,
also ob es sich lohnt, musst Du selbst wissen, da kann man Dir keinen
Rat geben. Wenn Du es Dir leisten kannst und nicht mehr arbeiten willst
und die Rente reichen würde, warum dann nicht.
Wenn Deine Diagnosen reichen, dann probier es doch mal.
Wie die DRV darauf reagiert, kann dir keiner sagen. Hier haben mehrere
so ihre Erfahrungen gemacht.
Gruss Altmann
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  #6  
Alt 02.04.2011, 12:52
Benutzerbild von Lenalie
Lenalie Lenalie ist offline
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Standard AW: Welche Diagnose braucht man für EU Rente

Danke noch mal für eure Hinweise.

Du hast Anspruch auf Geld - Nahtlosigkeitsgeld - solange bis über Deinen Rentenantrag entschieden ist. Geh bitte zum Arbeitsamt und beantrage dieses Nahtlosigkeitsgeld - vielleicht bekommst Du sogar die Nachzahlung ab Antragstellung raus.

Da ich nicht mehr übers AA laufe, habe ich da auch keinen Anspruch drauf. Ich bekomme kein Arbeitslosengeld, kein Harzt4, kein Krankengeld.



Ieigentlich sollte jede Rehaeinrichtung einen Sozialdienst haben, der für Dich diese Sachen erledigt bzw. Dir behilflich ist und dich berät]

Ja, in Sachen Krebshilfe haben sie mir sehr geholfen, wegen Rente eher nicht, ich hatte ja im Abschlussbericht stehen, unter 3 h, aber das sollte noch von anderer Stelle überprüft werden. Somit war zum Rehazeitpunkt alles offen.
Einen Leistungstest habe ich später zu Hause gemacht, mit ähnlichem Ergebnis.

[/I]Iauch die Rentenversicherung hilft Dir, die entsprechenden Anträge auszufüllen][/I]
Ich hatte Unterstützung von einer Freundin, die sowas beruflich macht.

Ich rufe jede Woche bei der RV an und erfahre jedes Mal, es verzögert sich, es dauert noch...

Aber gestern war ich bei meiner Ärztin, sie sagte mir, der MD hat einen Bericht angefordert - also ist jetzt wohl doch was in Arbeit und ich hoffe, bald etwas zu hören.

Lg Lenalie
__________________
DFSP seit 2008

Geändert von Lenalie (02.04.2011 um 13:07 Uhr) Grund: Kursivschrift war nicht richtig erschienen, Nachbesserung
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  #7  
Alt 02.04.2011, 21:14
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: Welche Diagnose braucht man für EU Rente

Liebe Aloe!

Zitat:
Nein die Rentenkasse weis es nicht das ich GIST habe. Spiel das eine große Rolle? und was hat das für Auswirkungen?
Die genemigung der Kur habe ich vor der Diagnose bekommen.
Ich hatte dies erwähnt, damit die Ärzte der Kurklinik Dich nicht nach der Eingangsuntersuchung wieder nach Hause schicken, mit dem Hinweis, dass sie Patienten mit GIST in ihrer Einrichtung nur unzureichend behandeln können.

Tschüß!

Elisabethh.
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  #8  
Alt 03.04.2011, 12:06
Altmann Altmann ist offline
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Beiträge: 605
Standard AW: Welche Diagnose braucht man für EU Rente

Na toll Sternchen,
diese Geschichte ist die Übliche, genauso habe ich diese auch erfahren.
Wenn man noch das AA hat ist man ja noch einigermassen gut dran, ich
war leider selbständig. Es ist offenkundig, dass die DRV auf Richtung
60-jährige mit Ausbremsung hinsichtlich EU-Rente zielt. Hat mir sogar ein Gutachter bestätigt.
Warum tat ich mir diese an. Das sind moderne Märchen welche da nieder-
geschrieben werden und ich habe das Gefühl, das ist volle Absicht mit
geldwertem Vorteil.
Und tschüss
Gruss Altmann
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  #9  
Alt 29.04.2011, 03:20
Norma Norma ist offline
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Standard AW: Welche Diagnose braucht man für EU Rente

Hallo,

Diagnosen sind erst mal zweitrangig; ausschlaggebend sind die gesundheitlichen Einschränkungen auf die Erwerbsfähigkeit.

Wer erwerbsgemindert (nicht zu verwechseln mit arbeitsunfähig!) aus der Reha entlassen wird, muss damit rechnen, dass sich die Krankenkasse schnell meldet (telefonisch bei mir) und auf einen Rentenantrag drängt.

Da ich mich selbst auch nicht für erwerbsfähig hielt, habe ich den Rentenantrag dann gestellt; 16 Monate nach Beginn des Krankengeldbezuges. Somit war auch fast der gesamt mögliche Zeitrahmen ausgeschöpft. Allerdings hatten davon bereits die Therapien über ein Jahr verschlungen.

Bewilligung einer Zeitrente für 2 Jahre; ohne Probleme.

Was danach folgte, möchte ich nicht mehr erläutern. Es war ein unglaublicher Rentenkampf um jede neue Verlängerung.
Nach 4 Jahren die Aufforderung von der DR zu einer erneuten Reha. Diese endete in einem Fiasko und vorzeitige Entlassung nach nur 18 Tagen Aufenthalt.

Insgesamt dauerte der Rentenkampf 7 volle Jahre. Außer der Krebserkrankung war ich danach so am Ende, dass ich mich noch nicht einmal richtig freuen konnte. Ich war abgestumpft von all den gutachterlichen Unterstellungen und Vorhaltungen (Sie sind nur zu faul zum arbeiten!).

Und trotzdem: ich würde es noch einmal so machen. Einfach, weil ich selbst weiß, dass ich niemals so einen stressigen Arbeitsalltag wie früher durchstehen würde.
Weder halbtags noch ganztags. Es geht einfach nicht mehr.

Leider war es äußerst schwierig, die Gutachter davon zu überzeugen. Und der letzte hat mir dann noch vorgeworfen, ich würde bestimmt wieder zur Höchstform auflaufen, wenn die Rente unbefristet bewilligt würde.

Es wäre zu schön gewesen, wenn er Recht behalten hätte.
Hat er leider nicht.

Ich lebe... ja... und dafür bin ich mehr als dankbar.
Aber arbeiten? Das ist so fern, dass ich fast nicht mehr dran denke. Die normale Hausarbeit ist schon mehr als eine Herausforderung für mich.

Die Kraft ist einfach weg. Leider.

PS: Ich habe übrigens durchweg gute Erfahrungen mit dem VdK gemacht. Da scheint es wohl Unterschiede zu geben. Und ich hatte das Riesenglück, Ärzte zu haben, die mir zur Seite standen.

Allen Rentenantragstellern viel Glück!
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