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  #1  
Alt 19.07.2013, 22:46
Nicole15 Nicole15 ist offline
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Standard AW: Fragen zur Beantragung der Reha (onkologische Nachsorgekur) bei Beamten

Ich kenne schon den Unterschied mit Beihilfe und private Krankenversicherungen. Allerdings verstehe ich nicht, warum die Beihilfe sich gegen eine ärztlich empfohlene Reha-Maßnahme stellen sollte... In erster Linie geht es doch immer um das Wohl des Patienten und mit welcher Begründung kann die Beihilfe eine Reha nicht bewilligen, wenn der behandelnde Onkologe es "gutheißt"???
Also Melie ich würde da mal in der Onko nachfragen, die haben dort bestimmt den Durchblick... Schließlich haben die ja täglich mit solchen Dingen zu tun! Möchtest Du denn weiter weg, oder wäre Dir eine ambulante Reha sogar recht?

Geändert von Nicole15 (19.07.2013 um 23:48 Uhr)
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  #2  
Alt 20.07.2013, 10:58
The Witch The Witch ist offline
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Standard AW: Fragen zur Beantragung der Reha (onkologische Nachsorgekur) bei Beamten

Mein Hinweis bezog sich nicht darauf, dass die Reha insgesamt abgelehnt würde, sondern darauf, dass eine ambulante Reha nach Beihilferecht grundsätzlichen Vorrang vor einer stationären hat. Vor Genehmigung einer ambulanten Reha wiederum muss geprüft werden, ob nicht auch andere ambulante Maßnahmen am Wohnort ausreichend sind (Reha-Sport zur Erlangung von Kraft, kontinuierliche Betreuung durch einen niedergelassenen Psychologen.)

Bei einer ambulanten Reha bestünde dann beispielsweise das Problem, dass man einen großen Teil der Unterkunftskosten selber bezahlen und dafür Sonderurlaub beantragen muss. Sollte Melie von Beruf Lehrerin sein (was ich nicht weiß), würde dieser nur in den Sommerferien genehmigt.
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  #3  
Alt 20.07.2013, 18:12
Benutzerbild von czilly
czilly czilly ist offline
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Standard AW: Fragen zur Beantragung der Reha (onkologische Nachsorgekur) bei Beamten

Zitat:
Zitat von Nicole15 Beitrag anzeigen
Allerdings verstehe ich nicht, warum die Beihilfe sich gegen eine ärztlich empfohlene Reha-Maßnahme stellen sollte...
Ja, es ist tatsächlich so, wie Witch sagt: die Beihilfe KANN tatsächlich auf ambulante Maßnahmen verweisen, richtet sich nach meinen Erfahrungen aber meistens danach, was der Amtsarzt befürwortet. Da habe ich es allerdings auch schon erlebt, dass einer Freundin von mir die stationäre Reha amtsärzticherseits verweigert wurde mit dem Hinweis, dass sie dieselben Maßnahmen auch ganz bequem zuhause durchführen könnte. Diese Freundin ist nämlich seit ihrer Krebserkrankung im (offiziell immer noch „einstweiligen“) Ruhestand und hat also Zeit, vor Ort Physiotherapeuten, Sportkurse und Psychologen „abzuklappern“. Sie findet das zwar sehr ungerecht, dass ich an die Nordsee darf und sie beim Amtsarzt auf Granit beißt, aber da ist der ziemlich unnachgiebig.

Hinsichtlich der Kosten der Unterkunft in einer Klinik oder auch bei einer ambulanten Reha wäre da natürlich auch noch die Frage der Versicherung zu klären. Die meisten privaten Versicherungsverträge (die man ja meistens schon in ganz jungen Jahren abgeschlossen hat, ohne an sowas wie Kuren zu denken und die daher oft nicht mit abgedeckt hat), sehen eine Reha nicht vor – im Gegensatz zur AHB, die ja versicherungsrechtlich als Krankenhausaufenthalt gilt. Man muss also schon damit rechnen, ohnehin auf einem Teil der Kosten sitzen zu bleiben. Mir persönlich war es das einfach trotzdem wert, aber man sollte es auf jeden Fall vorher bedenken und auch wenigstens grob durchrechnen.

Liebe Grüße,
Czilly
__________________
Genau in dem Moment, als die Raupe dachte, die Welt geht unter, wurde sie zum Schmetterling.
(Peter Benary)
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  #4  
Alt 21.07.2013, 15:03
Wangi Wangi ist offline
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Beiträge: 1.389
Standard AW: Fragen zur Beantragung der Reha (onkologische Nachsorgekur) bei Beamten

Also ich habe ganz andere Erfahrungen gemacht.

Ich hatte noch nie Schwierigkeiten eine Reha genehmigt zu bekommen, auch nicht von der Beihilfe und da ich schon in jungen Jahren eine Zusatzversicherung für Reha usw. abgeschlossen habe, zahle ich auch nicht so viel dazu und ich habe auch eine Krankenhaustagegeld-Zusatzversicherung die die 10 Euro abdeckt. Meine Kk hat auch mit einigen Rehakliniken Verträge so dass ich nicht in Vorleistung gehen muss.
Bei mir läuft das so ab: Ich lasse mir von der Kk das Formular zur Rehabeantragung zuschicken, ich bin übrigens schon im Vorruhestand. Den fülle ich mit meiner Ärztin aus und schicke den dann zurück. Dauert nicht lange und ich habe die Zusage für die Reha und in der Zusage wird mir auch mitgeteilt wieviel die Beihilfe übernimmt,. Der Antrag für die Reisekosten Übernahme ist dann auch mit dabei, die ich bis 200 Euro zurück bekomme.
Bei der Reha muss ich so etwas über 300 Euro zuzahlen, die ich aber in der Einkommensteuererklärung mit angebe und auch dadurch mehr zurück bekomme, ich habe den Schwerbehindertenausweis mit 100%.

Gruß Wangi
__________________
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