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  #1  
Alt 09.03.2005, 16:43
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard MDK hat Behandlungsfehler bestätigt,was nun??????

Hallo,
Brauche dringend Hilfe.
Im Juni 03 wurde bei mir eine sup. Mastektomie mit gleichzeitigem Silikonaufbau gemacht.Leider wurde bei der path.Untersuchung noch ein Tumor entdeckt.Es folgte Chemo und Bestrahlung.
In der Strahlenklinik wurde mir mehrmals versichert bezw. ich bekam es auch schriftlich, dass Keine Probleme auftreten werden.
Die ersten Probleme traten 2 Monate später auf-Kapselfibrose.
Habe nun 1Jahr mit höllischen Schmerzen hinter mir.Heute bekam ich vom MDK die Bestätigung-eindeutiger Behandlungsfehler.
1.wie gehe ich bei einer zivil Klage vor?
2.wie finde ich einen Anwalt?in Karlsruhe gibt es nur einen mit Medizinrecht!!!!!!
3.wer weiß, wie lange ich Zeit habe (Verjährung)?
Ich danke euch für eure Antworten
Liebe Grüße
Karin B.
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  #2  
Alt 09.03.2005, 17:07
Benutzerbild von Jutta
Jutta Jutta ist offline
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Registriert seit: 11.02.2003
Ort: Im Süden
Beiträge: 3.321
Standard MDK hat Behandlungsfehler bestätigt,was nun??????

Hallo Karin,

Ich setze Dir hier mal einen Artikel vom mdr Sender rein, es wird informativ beschrieben, wie Du vorgehen kannst. Leider gibt es auf dieser Schiene auch recht "windige" Anwälte.
Drücke Dir ganz fest die Daumen, daß Du den rechten Anwalt für Dich findest, und auch diese Hürde mit Bravour überwindest.

http://www.mdr.de/escher/archiv/119177.html

Liebe Grüße
Jutta
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  #3  
Alt 09.03.2005, 17:27
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard MDK hat Behandlungsfehler bestätigt,was nun??????

Hallo Karin,
die Verjährungsfrist beträgt meines Wissens 4 Jahre. Bin aber nicht sicher.
Wenn der MDK es schon feststellt, mache folgendes:
Setze dich mit dem Sachbearbeiter deiner KK zusammen. Normalerweise raten die dir ein sog. Gedächtnisprotokoll anzufertigen. D.h. du musst aufschreiben, was alles seit dem Eingriff passiert ist. Diesen schicktst Du zu einer Schlichtungsstelle (die Adresse hat die KK). Normalerweise dauert das ganze bis es abgeschlossen ist mind. 2 Jahre. Endet das ganze mit einem Vergleich, kann es außergerichtlich auch schneller gehen.
Ich wünsche dir viel Erfolg.
Lieben Gruß
Andreas
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  #4  
Alt 09.03.2005, 18:17
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Standard MDK hat Behandlungsfehler bestätigt,was nun??????

Hallo Karin,
hier findest Du vielleicht noch einige Informationen.
LG
Elke
www.rechtspraxis.de/arzt/behandlung.htm
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  #5  
Alt 12.03.2005, 18:11
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Standard MDK hat Behandlungsfehler bestätigt,was nun??????

Hallo Karin!
Ich stecke in einer ähnlichen Situation. habe schon ein Gutachten der Ärztekammer, dass eindeutig besagt, der Arzt hat einen Behandlungsfehler vorliegt. Tumor nicht erkannt, dadurch mußte eine Latissimis dorsi Plastik unnötig gemacht werden. Da der Tumor ungehindert wachsen konnte. Das Gutachten dauert ca. 9-12 Monate, bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214, 48147 Münster/Westf. Tel. 0251/9290.
Falls du in einem anderen Bundesland wohnst, kann ich dir die dortige Adresse geben oder du findest sie in dem Buch.
Mir wurde im Internet ein Buch empfohlen: Arzt Patient und Krankenhaus(isbn 3-423-05091-8). Die 13 Euro lohnen sich echt.
Und erkundige dich im Internet nach Fachanwälten für Arzthaftungsrecht/ Behandlungsfehler.
Bei weiteren Fragen helfe ich gerne. Habe aber leider Probleme mit meiner Mailadresse.
Liebe Grüße C.K.
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  #6  
Alt 12.03.2005, 18:57
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Standard MDK hat Behandlungsfehler bestätigt,was nun??????

Hallo Gast,
ich wohne in Baden-Württemberg.
Habe mich nun entschlossen, erst mal vor die Schlichtungsstelle zu gehen.
Muß ich noch zu einem Gutachter der Ärztekammer?
Liebe Grüße
Karin B.
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  #7  
Alt 12.03.2005, 23:16
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Standard MDK hat Behandlungsfehler bestätigt,was nun??????

Hallo noch mal!
Also die Adressefür Baden-Würtenberg lautet:
Landesärztekammer, Jahnstr. 40, 70597 Stuttgart, Tel. 0711/769890.
Ich habe dort angerufen und die habe mir mitgeteilt das man einen schriftlichen Antrag machen muss. Habe ich getan und sie haben alles aus Aktensicht entschieden.
Hast du eine Rechtschutzversicherung? Und geh mal zur Krankenkasse, die sind auch immer daran interessiert, Behandlungskosten zurück zu bekommen. Und sie haben vielleicht noch Broschüren.
Doch vor allem besorg dir zuerst alle Behanlungsunterlagen in Kopie, du hast ein anrecht darauf und so kannst du im Falle eines Falles immer zeigen was dort alles gemacht wurde, denn wenn unstimmigkeiten von Orginal zu Kopie sien, liegt der Arzt in der Beweislast.
Also gleich Montag zu allen Ärten und Krankenhäusern und sämtliche Befunde, Histologien und OP berichte in Kopie besorgen!
Also wünsche dir viel Erfolg.
Eine meiner eMails geht wieder, kannst jeder zeit mailen, oder hier fragen.
LG C.K.
kirsten_Plunkte@gmx.de
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  #8  
Alt 16.03.2005, 18:14
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Standard MDK hat Behandlungsfehler bestätigt,was nun??????

Hallo,
vielen Dank für deine Infos.
Ich habe mir mit Beginn meiner Krebserkrankungen einen Ordner angelegt, wo ich alles abhefte, was damit zu tun hat. Selbst Laborbefunde habe ich alle griffbereit.
Bin gerade beim Antrag schreiben für Schlichtungsstelle.
Hab dazu aber noch eine Frage. Muß ich in diesen Antrag schon schreiben, ob ich Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz möchte?????????
Wäre schön, wenn du mir bald antwortest.
Liebe Grüße
Karin B.
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  #9  
Alt 19.03.2005, 12:28
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Standard MDK hat Behandlungsfehler bestätigt,was nun??????

Hallo,
habe noch eine Frage.
Ist es sinnvoll, bei schriftlicher Darstellung für Schlichtungsstelle gleich alle Unterlagen von Krebserkrankung beizulegen, oder reicht erst mal Bestätigung des Behandlungsfehlers des MDK und Pathologischer Befund von Restgewebe und Implantas, als Brust neu aufgebaut wurde.
Möchte nichts falsch machen und bin deshalb für jede Antwort dankbar.
Liebe Grüße
Karin B.
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  #10  
Alt 20.03.2005, 20:18
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Standard MDK hat Behandlungsfehler bestätigt,was nun??????

Hallo KarinB.!
Sorry habe jetzt erst gelesen, das du noch Fragen hast.
Alo du schilderst, möglichst ausführlich, was geschehen ist und wo du den Behandlungsfehler vermutest. So wie ein Gedächnisprotokoll. Oben drüber und in der Betreffzeile schreibst du so was wie: "Verdacht auf einen Behandlungsfehler durch Herrn/Frau ...!"
Die Ärzte die dann von der Ärztekammer beauftragt werden fordern sich alle nötigen Orginalunteragen an und melden sich dann bei dir oder deinem Anwalt. Hast du einen Anwalt? Empfehle dir einen mit Anwalt aufzusuchen, der sich auf Arzthaftungsrecht Patientenseite spezialisiert hat.
Das mit dem Ordner ist sehr gut, das habe ich auch gemacht.
Meine Krankenkasse habe ich immer auf dem neusten Stand in Sachen Behandlungsfehler gebracht und Samstag einen Brief bekommen, in dem sie schreiben, das auch sie einen Ersatzanspruch erheben!
Solltest du dir auch überlegen, ist doch immer gut wenn da noch einer ist, der auch Druck auf die Versicherung ausübt.
Ach hast du vom dem besagten Untersucheung, vermutetem Behandlungsfehlers auch die gesamten Unterlagen?
Hoffe ich konnte erst mal wieder helfen.
Ganz liebe Grüße
Crazy_kiki
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  #11  
Alt 21.03.2005, 11:10
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Standard MDK hat Behandlungsfehler bestätigt,was nun??????

Hallo Crazy_kiki,
halte meine KK auch immer auf dem neusten Stand.
Nein die gesamten Unterlagen von der Strahlenklinik habe ich nicht.Langt es, wenn ich dort anrufe um sie anzufordern??????
Habe schon mal wegen dem Anwalt nachgeschaut. Bei uns im Ort gibt es nicht einen und in der nächst größeren Stadt leider nur einen (Karlsruhe) bei dem steht Medizinrecht dabei. Werde mal dort anrufen.
Liebe Grüße
Karin B.
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  #12  
Alt 24.03.2005, 07:48
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Standard MDK hat Behandlungsfehler bestätigt,was nun??????

Hallo KarinB.!
Müßte eigentlich langen, würde aber außdrücklich auch arf kopien der Bilder Bestehen. Kannst sie ja dann persönlich abholen und die Kosten dafür direkt zahlen.
versuch es euch bei dem Fachanwalt, mußt nur gucken für welche Seiter der sich im Arzthaftungsrecht entschieden hat. Sonst von der RSV einen nennen lassen, aber auch auf Fachanwalt bestehen.
Wünsch dir alles gute und ein schönes Osterfest.
Liebe Grüße Crazy_Kiki
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