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Alt 13.02.2006, 20:44
desire desire ist offline
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Beiträge: 5
Standard SGB II oder SGB XII????

Liebe Forumsleser,
vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen??
Die Sache betrifft meine Freundin, sie ist 41, alleinerziehend, an Brustkrebs + Metastasen erkrankt, mitten in der Chemotherapie und mittlerweile als schwerbehindert anerkannt mit 100 %. Da es ihr finanziell zudem sehr schlecht geht, hat sie sich bei der Arbeitsgemeinschaft Grundsicherung für Arbeitsuchende vorgestellt. Die letzten Tage ging ihr nun ein ablehnender Bescheid zu, dessen Berechnung mir mehr als spanisch vorkommt. Sie hatte Mitte Dezember erstmals dort vorgesprochen, im Bescheid wurden nun Regelsatz etc. auf die anteiligen Tage des Dezember gedreissigstelt, auch das Einkommen wie Unterhalt und Kindergeld. Lediglich das Einkommen wurde für den vollen Monat angerechnet (?????). Das kann doch nicht sein, oder???
Außerdem bin ich mir überhaupt nicht sicher, ob diese ARGE Grundsicherung überhaupt für eine 100 % Schwerbehinderte (auf 5 Jahre befristet) zuständig sein kann, da sie ja nun wirklich nicht arbeitssuchend bzw. arbeitsfähig ist. Muß hier nicht das SGB XII angewendet werden?
Es wäre sehr lieb, wenn mir hier jemand Auskunft geben könnte, wie die Zuständigkeiten nun sind bzw. was wir nun als nächstes tun können. Ich denke, es muss auf jeden Fall Widerspruch eingelegt werden. Was sagt Ihr?
Vielen herzlichen Dank im voraus.
Desire
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