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  #16  
Alt 22.01.2005, 16:26
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Standard Ärztepfusch / Schmerzensgeld bekommen

Hallo Irene

Die für Dich zuständige Ärztekammer muss Du Deine Beschwerde oder aber Ärztefehler schriftlich einreichen.

Für Koblenz müsste es Mainz sein.

Gruss Sabine
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  #17  
Alt 24.01.2005, 12:32
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Standard Ärztepfusch / Schmerzensgeld bekommen

Hallo Sabine,

habe mit einen Kumpel gestern mein Schriftstück zur Ärztekammer geschickt.
Alles weitere ( den verlauf )werde ich demnächst hier mal niederschreiben.

Lieben Gruss Irene
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  #18  
Alt 24.01.2005, 20:30
Dirk-Gütersloh Dirk-Gütersloh ist offline
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Ort: Steinhagen bei Gütersloh
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Standard Ärztepfusch / Schmerzensgeld bekommen

Hallo,

zu diesem Thema habe ich heute einen interesssanten Artikel in der Monatszeitschrift meiner Gewerkschaft "VER.DI PUBLIK" 02/2005 gefunden ( http://www.verdi-publik.de/verdi_pub...id=37822&-find ).

Am spannensten finde ich dort aufgeführten Links zu Beratungsstellen bei Ärztefehlern. Ich zitiere aus obigen Artikel:

Beratung bei Ärztefehlern
Krankenkassen: außergerichtliche Rechtsberatung, Gutachten durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK)

Gutachterkommissionen/Schlichtungsstellen der Ärztekammern: Verfahren nur bei Einvernehmen, Gutachten haben nur empfehlenden Charakter

Stiftung Gesundheit, Tel: 0800/0732483, www.stiftung-gesundheit.de

BundesArbeitsGemein-schaft der PatientInnenstellen, Tel: 089/76755131, www.patientenstellen.de

Patientenberatungsstellen der Verbraucherzentralen, Tel: 030/25800-0, www.vzbv.de

Dt. Patientenschutzbund, Tel: 02133/46753, www.bag-notgemeinschaften.de

Buchtipp: Patientenrechte und Ärztepflichten. Hg: Verbraucherzentrale Hamburg. 9,80 Euro. 156 S.. Erhältlich über Tel. 040/248320, bestellung@vzhh.de oder die Verbraucherzentralen.


Ich hoffe, das die Links hilfreich sind.

Gruß Dirk
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  #19  
Alt 25.01.2005, 12:44
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Standard Ärztepfusch / Schmerzensgeld bekommen

Hallo Dirk,

RAUB AM KÖRPER

den Link den Du hier für uns im Thread reingestellt hast find ich ja ganz nett / bin aber gleichzeitig sehr erschrocken !

Hier sieht man mal wieder wie hoch die Zahlen tatsächlich sind, wo regelrecht am Menschen gefuscht wird und so diese Personen arbeitsunfähig geworden sind.

Ich gehöre auch zu dennen, die bei der Ärztekammer klagen.

Es ist unfassbar ! ! !


Danke für die Infos und lieben Gruss Isabell
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  #20  
Alt 29.01.2005, 21:15
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Wer kennt sich gut mit den Gesetzen und Vorgehungsweise bei einer Beschwerde aus ?
Da ich aus Berlin komme, so gehöre ich der Ärztekammer Berlin an.

Gruesse Andrea
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  #21  
Alt 01.02.2005, 14:58
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Liebe Andrea,

ich würde nicht zu Ärztekammer schreiben, denn dann musst Du unter Umständen zwei Jahre auf Deinen entgültigen Beschluss warten. Such Dir lieber einen vernünftigen Anwalt, der sich mit der Materie auskennt.
Mein Kampf liegt mitlerweile vier Jährchen zurück. Ich hatte damals Brustkrebs und hatte hinterher grosse Probleme mit meinen Zähnen..........

Das Schmerzensgeld macht den Menschen zwar nicht wieder gesund, aber wiederum kann man Geld gerade heutzutage sehr gut gebrauchen, nicht wahr ??

Ich wünsche Dir eine kluge Entscheidung.

Gruss Simone
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  #22  
Alt 02.02.2005, 12:39
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Hallo Simone

ich werd mich demnächst mal schlau machen. Momentan bin ich nämlich wieder krank geworden und so häng ich oft im Bettchen ab.
Danke für Deine Antwort.

Gruss Andrea
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  #23  
Alt 03.02.2005, 21:01
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Mir ist vor einen Jahr trotz Vorsorge böses Wiederfahren.

Ich ging seid meinen 40 zigsten Lebesjahr immer wieder zur Krebsvorsorge. Selbstverständlich jährlich !
Bei mir hatte man mein Tumor nicht erkannt und genau drei Monate nach den Termin bekam ich Blutungen im Stuhl, diese ich erstmal überhaupt nicht wahr haben wollte.

Ich maschierte zum Arzt, dieser mich sofort im Krankenhaus verwies. Es stellte sich Krebs heraus, was mich sehr aus meiner Bahn geworfen hatte.

Bedenke, dass ich erst zur Krebsvorsorge gegangen war. Dieser Arzt der mir damals mitteilte ich sei gesund, habe ich verklagt und Recht bekommen.

Ich plädiere auch dafür, dass sich jeder Patient der sich falsch vom Arzt behandelt fühlt, dies zur Anzeigen bringen soll.

Es gibt genügend Götter in WEISS die längst den Titel, als Arzt nicht WÜRDIG sind.

In meiner anschliesenden Reha habe ich tausendfache Storys über Menschen gehört, denen es ähnliches passiert ist.

Es ist verdammt traurig hier all die Geschichten zu lesen, aber anscheinend pure Realität. Furchtbar !!!!!!!

Gruss Gero
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  #24  
Alt 03.02.2005, 21:56
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Gericht entschied: Ärzte dürfen Fehler machen

Die Halbgötter in Weiß. Sie sind auch nur Menschen, dürfen
deshalb Fehler machen. Das entschied jetzt das Landgericht Itzehoe (bei Hamburg). Ein Patient hatte einen Chirurgen auf Schmerzensgeld verklagt. Bei einer Prostata-Operation verletzte der Arzt seinen Blasen-Schließmuskel. Der Richter wies seine Schadensersatzansprüche zurück. Begründung: “Ein solcher Fehler könnte auch dem versiertesten und ausgeruhtesten Operateur einmal unterlaufen. Man kann nicht für jede Sekunde einer Operation absolute Aufmerksamkeit erwarten. Würde man dies tun, würde man Unmenschliches von einem Arzt verlangen” (Az. 6 O 281/98).


Eine Frechheit sondergleichen / wenn ich so etwas lese, dann ......meine Wut darf ich hier nicht zum Ausdruck bringen.
Ich habe bis heute mit meinen Ärzten Glück gehabt. Muss dazu sagen , dass ich bis Dato auch noch nicht ernsthaft krank war.
Ich bin im K.K weil bei méiner Mutti Verdacht auf Krebs bestand.
Ich wünsche Euch allen viel Geduld und Mut, Eure Rechte durch zu kämpfen.

Gruss Bernd
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  #25  
Alt 04.02.2005, 11:24
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http://www.rechtspraxis.de/arzt/behandlung.htm

habe ein Link gefunden, der Euch evt weiterhelfen könnte !

Lieben Gruss Luisa
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  #26  
Alt 04.02.2005, 22:47
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http://focus.msn.de/D/DG/DGA/DGA17/DGA17D/dga17d.htm

Hallo, ein wenig Informationen / Gruss Bernd
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  #27  
Alt 05.02.2005, 17:08
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Was ist zu tun, wenn ein ärztlicher Behandlungsfehler vermutet wird?

Eine Fehlbehandlung setzt voraus, daß der Arzt hinsichtlich Diagnose und Therapie gegen anerkannte Regeln des zum Zeitpunkt der Behandlung gültigen Behandlungsstandards verstoßen hat. Was medizinischer Standard ist kann aus Richtlinien, Lehrbuchliteratur und ärztlichen Gutachten entnommen werden. Zunächst steht im Blickpunkt des Patienten entweder der Mißerfolg der Behandlung oder eine Verschlechterung zum Zeitpunkt vor der Behandlung. Haufig sind es gravierende Schäden, die auch aus leichten Eingriffen resultieren können. In diesen Fällen muß der Patient oder seine Angehörigen Beweissicherung betreiben.
Er sollte alles aufschreiben, was ihm vom Behandlungsvorgang erinnerlich ist und wenn möglich Zeugen suchen, zB. Bettnachbarn, Angehörige etc. Ein solches Erinnerungsprotokoll ist erforderlich, da im Laufe einer Auseinandersetzung Erinnerungslücken auftreten können.
Er sollte dann Einsicht in seine Krankenakten nehmen, die ihm jederzeit zusteht. Zur späteren Auswertung durch einen Gutachter sollten diese vollständig kopiert werden. Hier ist mit einer Kostenerstattung von max. 1,- DM (0,51 EUR) pro Kopie zu rechnen. Verwaltungsaufwand etc. darf nicht in Rechnung gestellt werden (AG Frankfurt/Main, 30 C 1340/98-47, Urt.v.161098)
Ob ein Gespräch mit dem Arzt sinnvoll ist, muß von Fall zu Fall entschieden werden. Ich rate davon ab. Ein Gespräch macht nur Sinn, wenn bereits eine sachverständige juristisch/medizinische Vorprüfung erfolgt ist. ärzte müssen zwar auf Nachfrage wahrheitsgemäß zu den objektiven Behandlungsabläufen antworten, sie müssen und dürfen sich allerdings nicht zur Verschuldensfrage äußern, wollen sie nicht ihren Versicherungsschutz verlieren.
Der Patient kann auch dem häufigen Rat der ärzte folgen und die zuständige Gutachter- oder Schlichtungsstelle anrufen. Auch davon rate ich ab, solange nicht eine kompetente Vorprüfung erfolgt ist.
Der Patient kann sich auch an seine Krankenkasse wenden, die gem. § 66 SGBX bei Behandlungsfehlern den Versicherten unterstützen kann. Wie sieht diese Unterstützung aus? In aller Regel beauftragt die Kasse ihren Medizinischen Dienst mit der Prüfung ob ein Behandlungsfehler vorliegt oder nicht. Aufgrund der knappen Ressourcen und personell unterschiedlicher Qualifikation der begutachtenden ärzte ist aber auch dieses Verfahren mit gewissen Unsicherheiten behaftet. Die Zusammenarbeit mit der Kasse und dem Med.Dienst ist aber immer sinnvoll. Allerdings nicht ohne kompetente Unterstützung. Da die personellen Engpässe eine Bearbeitungszeit von mittlerweile 6 Monaten und mehr erreichen, gehen einige Kassen dazu über auf Antrag auch die Kosten ganz oder zum Teil eines externen Privatgutachter zu übernehmen. Auch hier ist wieder bei der Auswahl qualifizierter Rat gefragt.
Nur der Vollständigkeit halber sei auch erwähnt, daß eine sog. Aufklärungsanzeige bei der Staatsanwaltschaft erfolgen kann. Bejaht der Staatsanwalt den sog. Anfangsverdacht, werden die Krankenunterlagen beschlagnahmt und in der Regel ein medizinisches Gutachten in Auftrag gegeben. Nur verschwindend wenige Ermittlungsverfahren führen allerdings zur Anklage geschweige denn zur Verurteilung des Arztes. Das liegt daran, daß schon geringe Zweifel am Ursachenzusammenhang zwischen Behandlungsfehler und dem eingetreten Schaden genügen um den Arzt zu exkulpieren. Ich rate von Strafanzeigen ab, da diese frustran sind und die zivilrechtliche Regulierung nur erschweren und verzögern.

KOPIERT FÜR EUCH !

Lieben Gr. Isabell
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  #28  
Alt 05.02.2005, 22:08
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Mensch , dass sind ja verdammt viele Infos auf einmal. Damit hätte ich niemals gerechnet. Man recherchiert natürlich auch über dieses Thema aber man ist auch froh, wenn man Infos von anderen Betroffenen bekommt. Man hat zugleich das Gefühl "man ist nicht alleine" und das tut gut zu hören !

Danke !

Lieben Gruss Andrea
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  #29  
Alt 07.02.2005, 20:03
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http://schilddruesenkrebs.other-si.d...topic1804.html

http://www.verbraucherzentrale-breme...enlexikon.html

Ich kann persönlich auch "Lieder" über Ärzte singen. Es gibt zu wenige mit Fachkompetenz.

Gruss Eva
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  #30  
Alt 08.02.2005, 14:54
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Hallo,
noch liegen meine "Papiere" bei der Ärztekammer in Düsseldorf. Was passiert wenn mein Gutachten für mich positiv ausfällt und ich Schmerzensgeld gegen meinen Frauaenarzt stelle; wer bestimmt die Höhe des Geldes, wenn nicht die zuständige Haftpflichtversicherung ? Muss man sich einen Anwalt hinzuziehen ?

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Gruss Melanie
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