Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 12.12.2010, 11:55
Altmann Altmann ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 22.02.2007
Beiträge: 605
Standard AW: 1.Reha nach AHB

Hallo Johannesha,
ja dachte ich auch, is aber nich.
Bei mir sind die auf den Krebs überhaupt nicht mehr eingegangen, sie
wollten mich wieder zu einem Psychodoc-Gutachter schicken und was
die so von sich geben, habe ich ja schon oft geschildert. Ich glaube
der Unterstellungskatalog stammt von der DRV. Ich sagte denen, sie mögen
bitte ihre Reha behalten, pfeiff ich drauf.
Gruss Altmann
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 12.12.2010, 14:29
Gledi Gledi ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 31.05.2009
Ort: nicht mehr an der Küste
Beiträge: 497
Standard AW: 1.Reha nach AHB

Zitat:
Zitat von Altmann Beitrag anzeigen
...zu einem Psychodoc-Gutachter ...
Ich wäre schon mal froh, überhaupt mit einem Arzt sprechen zu können. Dem würde ich so einige Fragen stellen...
Ob mir danach eine Reha genehmigt werden würde oder ob ich mir dann eine neue Krankenkasse suchen müsste weiß ich nicht. Aber ich würde es drauf an komme lassen.
Aber leider beurteilt meine KK rein nach Aktenlage. Bzw.nach Datum der letzten Reha...
__________________
Gib mir Sonne, gib mir Wärme, gib mir Licht, all die Farben wieder zurück, verbrenn den Schnee. Das Grau muß weg, schenk mir'n bisschen Glück...Rosenstolz-Wann kommt die Sonne?
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 12.12.2010, 18:25
Det55 Det55 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 12.09.2010
Ort: Land Brandenburg/PM
Beiträge: 83
Standard AW: 1.Reha nach AHB

Zitat:
Zitat von johannesha Beitrag anzeigen
Meine Krankenkasse hat nach Widerspruch die Reha abgelehnt.
Ich wusste garnicht das eine KK eine Reha ablehnen kann.Oder bist du Privatversichert?

Zitat:
Zitat von Gledi Beitrag anzeigen
Der Krankenkasse ist die Erwerbsfähigkeit aber ziemlich egal. Wenn die kranken Menschen erst mal in Rente sind muß nämlich kein Krankengeld mehr bezahlt werden...
Da stimme ich dir voll kommen zu.

Nachdem mein Widerspruch bei der DRV eingegangen war,haben die sich 2 Wochen später bei mir telefonisch gemeldet.Mein Widerspruch sein eingegangen,aber leider hätte ich meine Unterschrift vergessen und solle nochmal den Widerspruch mit Unterschrift nachreichen.Habe ich dann auch gleich am "selben Tag" gemacht.Seit der zeit keine Reaktion von denen.
Selbst meine KK hatte denen noch ein Schreiben hin geschickt,das die Reha für mich dringend Notwendig wäre.
Eine Zweitschrift davon,hat mir dann die KK zu geschickt.Da war ich doch dann erstmal recht verwundert,was die denen geschrieben haben.Es kommt mir da so vor,als ob die KK vor hat mich bald in Rente schicken zu wollen oder es zu mindest vor hat.
Da kam dann auch noch ein Anruf meiner KK und die Frau erklärte mir nur,das ich auf keinen Fall,den Widerspruch zurück ziehen darf.
Hoffentlich hat die fehlende Unterschrift keine negativen Folgen,zwecks einer weiteren Ablehnung

LG
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 13.12.2010, 13:53
Altmann Altmann ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 22.02.2007
Beiträge: 605
Standard AW: 1.Reha nach AHB

Nee, Det,
das dauert so lange. Ich tue schon seit Mai rum mit denen. Dann kommt
Ablehnung, dann Widerspruch, dann eben angeblich wieder Gutachter
usw. Das zieht sich. Wenn Du Widerspruch gemacht hast, geht es erst zur
Widerspruchstelle und dann hocken die da wieder drauf rum.
Also manchmal habe ich das Gefühl, die spielen auf Zeit.
Wenn Du im Rentenalter bist, sagen die, dass eine Reha eh nichts mehr
bringt. Ich habe jetzt meinen Rentenantrag ausgefüllt, aber denen mache
ich ein entsprechendes Schreiben dazu, da kannst Du Dich drauf verlassen.
Ich weis nur nicht genau, ob die das auch lesen und auf sich wirken lassen,
wahrscheinlich nicht, die sind abgebrüht.
Gruss Altmann
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 13.12.2010, 17:13
Det55 Det55 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 12.09.2010
Ort: Land Brandenburg/PM
Beiträge: 83
Standard AW: 1.Reha nach AHB

Zitat:
Zitat von Altmann Beitrag anzeigen
Wenn Du im Rentenalter bist, sagen die, dass eine Reha eh nichts mehr bringt. Ich habe jetzt meinen Rentenantrag ausgefüllt, aber denen mache ich ein entsprechendes Schreiben dazu, da kannst Du Dich drauf verlassen.
Hallo Altman
Dann wünsche ich dir viel Glück mit deinem Rentenantrag.
Im Rentenalter bin ich ja noch nicht,aber wenn ich der KK zu teuer werde und die mich dann drängen,einen Rentenantrag zu stellen(So kommt es meiner HÄ auch vor,der habe ich das Schreiben der KK gezeigt),zumal die mich dabei auch unterstützen würden,kann ich doch auch nichts machen und hoffen,das die DRV mitspielt.
Oder ich versuche arbeiten zu gehen und wenn ich es nicht schaffe,gehe ich zu meiner HÄ und die schreibt mich auf eine andere Diagnose dann wieder Arbietsunfähig.

mfg
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 17.12.2010, 14:56
Det55 Det55 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 12.09.2010
Ort: Land Brandenburg/PM
Beiträge: 83
Standard AW: 1.Reha nach AHB

Hallo Altmann
Ich glaube mir wird es so wie dir ergehen.Heute kam die Antwort auf meinen eingelegten Widerspruch.
Auszug aus dem Brief...
"Mit dem angefochtenen Bescheid wurde ihr Antrag abgelehnt,da vorrangig die genaue Abklärung und ambulante Behandlung der Gelenkbeschwerden und Knochenprozesse erfolgen muss.
Aus der vorgelegten Stellungnahme der Frau Dr.xxx vom 15.11.10 ergibt sich nur,dass Sie unter neu hinzugekommenen zahlreichen Schmerzen leiden und daher dringend einer Reha bedürfen.
Die Stellungnahme der Frau Dr.xxx gibt gerade nicht darüber Auskunft,ob die Gelenkbeschwerden aufgrund von Metastasen des Prostata-Ca bestehen oder aufgrund Degeneration.
Zur weiteren Bearbeitung Ihrer Widerspruchsangelegenheit regen wir an,sich diesbezüglich mit Frau Dr.xxx zu besprechen und die erforderlichen Therapien bzw. Behandlungen durchzuführen.Erst danach kann geprüft werden,ob die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation angezeigt sind."

Werde da mal am Montag,bei meiner HÄ vorbei schauen,auch wenn ich keinen Termin bei ihr habe.Verstehe ich einfach nicht.Obwohl der Radiologe zwei verdächtige Stellen festgestellt hat und eine weitere Szinti nach zirka 6 Monaten empfielt.
Ansonsten lasse ich das erstmal alles ruhen und der VdK wird mir dabei auch sicherlich nicht weiter helfen können.Gerichtlich will ich dagegen auch nicht vorgehen und habe dazu glaube ich auch nicht die Nerven.

mfg
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 18.12.2010, 10:42
Altmann Altmann ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 22.02.2007
Beiträge: 605
Standard AW: 1.Reha nach AHB

Ja Det,
hört sich genauso an wie bei mir. Scheint bei denen an der Tages-
ordnung zu sein. Ich würde, wenn Du schon dabei bist, doch noch mal
beim VdK vorsprechen, vielleicht können die wenigstens beraten.
Ich habe das Gericht dann auch abgelehnt, vor allem weil ich eben
vor Gerichtstermin zu einer derart penetranten Gutachterin geschickt
wurde und schon vor diesem Termin mit Beruhigungstabletten und Blutdruck-
senkern bestückt war. Ich hätte mich nicht vor dem Richter hinstellen
und abkanzeln lassen, ich glaube ich wäre da umgekippt. Die Nerven eben.
Aber was macht man jetzt in Deinem Fall? Schau halt doch, dass Du zu
einer Reha kommst, denen schilderst Du dann ausführlich Deine Beein-
trächtigungen, kehre nichts unter den Tisch. Wenn die Dich AU schreiben,
besteht doch noch Hoffnung. Du hast doch wirklich nicht so dolle Diagnosen,
ich verstehe das nicht, dass immer alles so lapidar abgetan wird. Es wird
alles wieder mit dem lieben Geld zusammen hängen.
Gruss Altmann
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:58 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55