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  #1  
Alt 27.02.2011, 19:12
MissLisa MissLisa ist offline
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Registriert seit: 12.09.2010
Beiträge: 10
Standard MItbewohner steht ohne Einkommen da

Wende mich heute im Auftrag meines Mitbewohners an diese Foren-Gemeinde und versuche mal kurz das Problem zu schildern.
Im Sommer letzten Jahres erfuhr er, dass er Darmkrebs hat. Ein Teil des Dünndarms wurde entfernt. Das Muttergeschwür konnte nicht gefunden werden. Er hat zahlreiche Metastasen in der Bauchdecke. Innere Organe sind wohl frei von Metastasen. Er war nach der OP sehr stark abgemagert, bzw. ist immer noch untergewichtig. Er bekommt über seinen Port täglich künstliche Ernährung. Außerdem ist er in Chemotherapie.
Bis Oktober 2010 hat er ALG II - Hartz 4 - erhalten. Diese wurde aber im November eingestellt, da ich mich für eine neue Wohnung innerhalb unserer Ortschaft entschieden hatte und ihm für die neue Wohnung ebenfalls ein Untermietverhältnis angeboten habe. Er hat dann Antrag auf Umzugsgenehmigung und Übernahme der Kosten gestellt. Darauf kam die Einstellung der Leistung. Vom Arzt hat er ein Attest, dass er auf keinen Fall alleine wohnen kann. Er ist dann auch in meiner neuen Wohnung in sein Zimmer eingezogen, da eine Wohnungssuche für ihn gar nicht möglich war. Die Miete stunde ich ihm derzeit und er erhält von Freunden und mir kleine Darlehen, damit er sich das Notwendigste kaufen kann.
Im Dezember war der Gutachter der Pflegeversicherung bei ihm, um seine Pflegestufe einzuschätzen. Die Pflegetätigkeiten, die ich für meinen Mitbewohner erbringe - Einkauf, vereinzelt Fahrten zum Arzt, Behördenangelegenheiten, Aufsicht beim Duschen und Handreichungen im Alltag - wurden darin berücksichtigt.
Die Arge nimmt das als Argument, nicht von einer Wohngemeinschaft, sondern von einer Einstandsgemeinschaft auszugehen, da diese Tätigkeiten im Wohngemeinschaften unüblich seien. Das mag zwar einerseits stimmen. Aber ich bin seit ca. 20 Jahren mit diesem Mann befreundet. Hätte ich mich einfach abwenden und ihn alleine lassen sollen? Außerdem hat das Mietverhältnis immer gut funktioniert - warum sollte ich das in einer neuen Wohnung aufgeben? Intern hat die Arge jedoch die Anweisung, dass bei einem zweiten gemeinsamen Umzug diese Einstandsgemeinschaft angenommen wird.
Durch die Einstellung der Leistung wurde auch der Beitrag zur Krankenkasse nicht mehr gezahlt. Dementsprechend hat dann die KK die Versorgung eingestellt, bzw. der Pflegedienst kam nicht mehr. Er hat keine künstliche Ernährung und auch die Chemotherapie vorrübergehend nicht mehr erhalten.
Freunde haben nun ein Spendenkonto eingerichtet und überweisen die Beiträge für die KK, so dass seit zwei Wochen seine medizinische Versorgung wieder sicher gestellt ist.
Er hat aufgrund seiner Erwerbsunfähigkeit einen Antrag auf Grundsicherung gestellt. Der wird aber voraussichtlich abgelehnt aufgrund der Einstandsgemeinschaft. Hat die Sachbearbeiterin schon vor der Prüfung seines Antrages mitgeteilt.
Ein Anwalt kam zu dem Schluss, dass die Einstellung der Krankenkasse rechtswidrig war. Konsequenzen aber keine.
Das Sozialgericht hat eine einstweilige Anordnung gegen die Arge abgelehnt, da der Anwalt nicht hinreichend auf die Krebserkrankung und den gesundheitlichen Zustand hingewiesen hat.
Ich unterstütze meinen Mitbewohner natürlich nach meinen Möglichkeiten. Bin aber nicht bereit, die komplette finanzielle Last für ihn zu tragen. Habe jetzt schon seit Monaten keine Miete von ihm erhalten. Werde dies finanziell auch nicht ewig durchhalten können.

Kenne mich leider im SGB XII und im SGB V nicht so gut aus.
Wer kann Tipps liefern, die es ihm ermöglichen, Leistungen zum Lebensunterhalt, Krankenversicherung und das Wohnen hier in seinem häuslichen Umfeld sicherzustellen. Ein eigenständiges Wohnen ist für ihn unmöglich und in ein Pflegeheim möchte er nicht.
Im Übrigen wohnen wir in einem kleinen Dorf. Die Hilfsangebote für kranke Menschen sind rar und er ist überhaupt nicht mobil.

Freuen uns auf Anregungen und Tipps, wie er aus dieser verfahrenen Situation herauskommt.
Vorweg schon Danke für die Antworten.
LG, Miss Lisa
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  #2  
Alt 27.02.2011, 20:06
mischmisch mischmisch ist offline
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Beiträge: 1.070
Frage AW: MItbewohner steht ohne Einkommen da

Hallo MissLisa,

weiterhelfen kann ich dir nicht,
habe aber eine Frage:
Du hast doch in deinem ersten Posting von
deinem "Lebensgefährten" gesprochen?
Warum jetzt dann dein "Mitbewohner".

Gruss
mischmisch
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  #3  
Alt 27.02.2011, 20:36
Ayesha Ayesha ist offline
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Registriert seit: 26.12.2010
Beiträge: 66
Standard AW: MItbewohner steht ohne Einkommen da

Unabhängig ob Lebenspartner oder Mitbewohner: geh zum VdK oder einem vergleichbaren Sozialverein und lass Dich da beraten. Die können Dir fachkundig weiterhelfen - und der Beitrag ist nicht sonderlich hoch.

Viel Glück,

ayesha
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  #4  
Alt 27.02.2011, 21:24
Benutzerbild von Marita P.
Marita P. Marita P. ist offline
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Registriert seit: 26.05.2006
Ort: Raum München
Beiträge: 1.459
Standard AW: MItbewohner steht ohne Einkommen da

Hallo,

nachdem Dein Mieter als Lebensgefährte zählt, zählt ja auch Dein Einkommen. Wenn er in ein Altenheim gehen würde würde sicher wieder bezahlt werden.
Ich rate Euch auch zum VDK Beitrag 5,- mtl.
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  #5  
Alt 27.02.2011, 21:45
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Registriert seit: 08.04.2009
Beiträge: 2.241
Standard AW: MItbewohner steht ohne Einkommen da

Liebe MissLisa!

Wenn Dein Mitbewohner weiterhin Hartz IV oder Grundsicherung beziehen möchte, dann ist eine eindeutige Trennung Eurer Lebensbereiche sehr wichtig. Die Arge wendet hierfür bestimmte Kriterien an.

Zitat:
Ein Anwalt kam zu dem Schluss, dass die Einstellung der Krankenkasse rechtswidrig war. Konsequenzen aber keine.
Das Sozialgericht hat eine einstweilige Anordnung gegen die Arge abgelehnt, da der Anwalt nicht hinreichend auf die Krebserkrankung und den gesundheitlichen Zustand hingewiesen hat
.

Es ist sehr traurig, dass der Anwalt seine Pflichten nur halbherzig erfüllt hat.

Auf den Webseiten der Gewerkschaft Verdi, Verband Mittelhessen ist ein Muster für die Einreichung einer Klage wg. der Einstandsgemeinschaft.
Hier ist die entsprechende URL:http://www.verdi.de/mittelhessen/soz...dsgemeinschaft
undhttp://www.verdi.de/mittelhessen/soz...dsgemeinschaft

Tschüß!

Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (27.02.2011 um 22:04 Uhr) Grund: Links ergänzt
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  #6  
Alt 28.02.2011, 00:41
Speedy Schneller Speedy Schneller ist offline
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Registriert seit: 27.06.2008
Ort: Schleswig-Holstein/ Randgebiet HH
Beiträge: 816
Standard AW: MItbewohner steht ohne Einkommen da

Liebe Miss Lisa ,
leider scheint es alles etwas sehr verworren und schrecklich zu sein.
Dein Mitbewohner sollte dringend eine Antrag auf volle Erwerbsunfähigkeit stellen, denn diese kann auch gewährt werden, wenn die Heilung sehr lange dauert und dadurch die Arbeitsunfähigkeit erstmal längerfristig besteht.
Es gibt dann evtl. eine zeitlich begrenzte Rente und natürlich auch die Krankenversicherung.
Drücke Euch ganz fest die Daumen
LG Speedy
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