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Alt 30.04.2002, 12:41
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard gesetzliche Regelung???????

Hallo Candy, hatte dir schon geantwortet, aber wohl leider falsch abgeschickt und heute erst gemerkt, dass es nicht geklappt hat. Also nach BAT (Tarifvertrag Öffentl. Dienst) kann man nach "§50 Sonderurlaub ohne Fortzahlung der Bezüge nach ärztlichem Gutachten für pflegebedürftige sonstige (ansonsten geht dies nur bei Kindern) Angehörigen für max. fünf Jahre beantragen. Hierauf hat man keinen Rechtsanspruch und muss beantragt werden. Manchmal sind die Arbeitgeber flexibler wie man denkt. Meine Schwester z.B. hat ihre Arbeitszeit halbiert und davon arbeitet sie noch die Hälfte zu Hause (also 2 Std. im Büro und 2 Std. zu Hause). Vielleicht wäre das auch was für deine Mutter, damit nicht das komplette Einkommen wegfällt. Und vorsichtig sein mit der Dauer der Befreiung, lieber von Jahr zu Jahr verlängern (neu beantragen); denn einmal beantragte Zeit ist auch verbindlich.
Deine Mutter sollte sich an ihren Betriebs- oder Personalrat wenden, der kann oft schon helfen und dann muss dies bei der Verwaltung beantragt werden.
So, ich hoffe, das hilft euch weiter und vorallem es klappt - wäre schön, wenn du mal Bescheid sagst.
Nun wünsche ich euch dreien alles Gute und hoffe, dass es deinem Vater bald besser geht. Ist ja schon schön, wenn er wieder bei euch zu Hause ist.
Liebe Grüße Susanne
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