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Krankengeld und Lohnfortzahlung, schwieriges Thema
Vielleicht hat hier wer ähnliche Erfahrungen gemacht bzw. kennt sich mit den Gesetzen gut aus.
Seit Mitte Mai 2011 war ich krank geschrieben. 6 Wochen Lohnfortzahlung und anschließend Krankengeld. Dieses wurde bis Mitte Mai 2012 gezahlt, seitdem bin ich wieder voll berufstätig. Krankengeld steht mir gesetzlich für 78 Wochen, abzüglich der 6 Wochen Lohnfortzahlung ja zu. Sind diese 72 Wochen nun als Zeitraum zu sehen oder der tatsächliche Anspruch, also die Wochen, wo auch Krankengeld von der KK gezahlt wurde? Nun weiß ich jetzt schon, dass ich ab September 2012 wieder in Therapie gehen muss, also wenn alles gut läuft, jetzt 3,5 Monate voll arbeiten kann. Würde ich dann ab September wieder die 6 Wochen Lohnfortzahlung bekommen ("seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit mindestens zwölf Monate vergangen sind")? Wie wird das dann mit meinem Krankengeld weiter laufen? Zählen hier die 78 Wochen angefangen ab Mitte Mai 2011, also bis ca. Ende 2012 oder werden die tatsächlich gezahlten Wochen gerechnet. Das wären etwa 45 Wochen, so dass ich ab der erneuten Therapie im September 2012 noch knapp 30 Wochen Rest hätte. Danke für Infos und Tipps. |
#2
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AW: Krankengeld und Lohnfortzahlung, schwieriges Thema
Hallo Marcus,
ich versuche mal Licht ins Dunkel zu bringen: Zitat:
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Falls du noch weitere Infos zu diesem Thema benötigst, ist diese Seite vielleicht hilfreich: http://www.kv-media.de/kg_dauer.php Ich wünsche dir alles Gute. Marita |
#3
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AW: Krankengeld und Lohnfortzahlung, schwieriges Thema
Lieber Marc,
wie schon erwähnt worden ist, sind die sog. Dreijahreszeiträume sehr wichtig, wenn es um die Gewährung von Krankengeld geht. Eine Übersicht wie diese bei Dir sind, hat nur die Krankenkasse. Außerdem ist es so, dass die Kassen Deine behandelnden Ärzte regelmäßig anschreiben und sich erkundigen. Der Arzt wird u.a. gefragt, ob die Erwerbsfähigkeit gefährdet ist. Wenn er da ein ja ankreuzt, werden die Kassen hellhörig. Mein Rat an Dich wäre, sprich mal mit Deinem behandelnden Arzt, wie es dann ab Oktober mit dem Krankengeld weitergeht. Sollten die 78 Wochen Krankengeld nicht ausreichen, dann hast Du die Möglichkeit, bei der Bundesagentur für Arbeit sog. Nahtlosigkeitsgeld zu beantragen. Die gesetzliche Grundlage ist §125 SGB III, das ALG 1 hat eine andere. Alles Gute für Dich, Elisabethh. |
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AW: Krankengeld und Lohnfortzahlung, schwieriges Thema
Hallo Ihr Lieben,
vielen Dank für die Info. Die Seite http://www.kv-media.de/kg_dauer.php erklärt das wirklich sehr schön. Somit ist das KK immer in dieser Blockfrist von 3 Jahren zu sehen und es zählen die tatsächlich in Anspruch genommenen Tage / Wochen. Dann könnte das bei mir ja aufgehen. Aktuell habe ich ~300 Tage KK bezogen. Vielleicht kann auch noch wer was zu der Frage der Lohnfortzahlung (6 Wochen sagen). Wenn ich im September wieder in Therapie (Allo SZT) gehen muss sind ja mehr als 12 Monate seit der ersten Lohnfortzahlung (Mai/Juni 2011) vergangen. Bekomme ich dann wieder 6 Wochen Lohnfortzahlung oder bin ich ab dem ersten Tag wieder im Krankengeld drinnen? Voll gearbeitet habe ich dann ca. 3,5 Monate (Mai - August 2012). Grüße, Marcus |
#5
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AW: Krankengeld und Lohnfortzahlung, schwieriges Thema
Hallo Marcus,
ich schick dich nochmal auf diese Seite: http://www.kv-media.de/entgeltfortzahlung.php Unter Punkt 3 kannst du deine Zeiten gegen die vorgegebenen austauschen und dann müsstest du erkennen können, ob bei dir die Jahres- oder 6 Monatsfrist greift. VG Marita |
#6
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AW: Krankengeld und Lohnfortzahlung, schwieriges Thema
Die 6 Monate Frist würde nicht greifen, aber die 12 Monate Frist. Somit müsste ich tatsächlich im September wieder volle 6 Wochen LFZ bekommen.
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