Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Krebsarten > Gebärmutterkrebs

 
 
Themen-Optionen Ansicht
  #10  
Alt 14.07.2008, 20:41
Emma Knueppel Emma Knueppel ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 06.04.2007
Beiträge: 154
Standard AW: Krebsvorsorge - ein paar Fragen dazu !

Hier mal etwas genaueres:

Gesetzliche Grundlagen des Krebsfrüherkennungsprogramms

Nach 25 Abs. 2 des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB V) haben Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen ab einem jeweils festgelegten Alter Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen.

Für Frauen ab dem Alter von 20 Jahren

Zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Geschlechtsorgane
- gezielte Anamnese (z.B. Fragen nach Blutungsstörungen, Ausfluss)
- Inspektion des Muttermundes
- Entnahme von Untersuchungsmaterial vom Muttermund und aus dem Gebärmutterhals (Krebsabstrich) und zytologische Untersuchung
- gynäkologische Tastuntersuchung
- Beratung über das Ergebnis

zusätzlich ab dem Alter von 30 Jahren

Zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Brust (Mamma) und der Haut
- gezielte Anamnese (z. B. Fragen nach Veränderungen/Beschwerden der Haut und der Brust)
- Inspektion und Abtasten der Brust und der regionären Lymphknoten einschließlich der Anleitung zur Selbstuntersuchung

zusätzlich ab dem Alter von 50 Jahren

Zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Brust

- Mammographie-Screening (wird derzeit in den Bundesländern eingeführt; Information und schriftliche Einladung aller Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren in zertifizierte sog. Screening-Einheiten: dort erfolgt die Röntgenuntersuchung der Brust beiderseits durch Mammographie sowie die Veranlassung einer ggf. notwendigen Abklärungsdiagnostik) im Abstand von 24 Monaten bis zum Ende des 70. Lebensjahres

Zur Früherkennung von Krebserkrankungen des End- und des übrigen Dickdarms
- gezielte Beratung
- Tastuntersuchung des Enddarms
- Test auf verborgenes Blut im Stuhl (jährlich bis zum Alter von 55 Jahren)

zusätzlich ab dem Alter von 55 Jahren
- gezielte Beratung
- zwei Koloskopien (Darmspiegelung) im Abstand von 10 Jahren oder
- Test auf verborgenes Blut im Stuhl alle zwei Jahre.


Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

LG.Emma
Mit Zitat antworten
 

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 23:48 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55