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Teilerwerbsminderung
Hallo, wer hat Erfahrungen mit einer Teilerwerbsminderungsrente? Bin innerhalb von 2 Jahren mit Brustkrebs und Lokalrezidiv operiert worden.
Der 1. Antrag ist jetzt abgelehnt worden. Habe nun Widerspruch eingelegt. Glaube aber schon, daß ich noch "zuwenig krank" bin, um irgendetwas zu erreichen. Wer kann mir Tipps geben? |
#2
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AW: Teilerwerbsminderung
Hallo Vergißmeinnicht!
Der erste Antrag wird praktisch immer abgelehnt. Mit dem Widerspruch geht es in eine neue Runde. Das heißt, Du mußt zum Gutachter und den mußt Du wiederum davon überzeugen, dass Du nicht arbeiten kannst. Auch ich bekam innerhalb von 1,5 Jahren ein Rezidiv und mußte Okt 06 den Rentenantrag stellen. Mußte zu 2 Gutachtern, die aber letztendlich beide zu dem Schluß kamen, dass ich nicht arbeitsfähig bin. Du mußt Geduld haben und Dich vor allem in dem Abstimmen, was Du bei den einzelnen Gutachtern angibst. Für mich waren die beiden Termine der reinste Nerven-Horror, aber es hat sich gelohnt am Ball zu bleiben. Meine Rente wurde rückwirkend zum 05.04.2005 genehmigt. Einen Tag nach der ersten OP - das hat mich ziemlich nachdenklich gestimmt (zwecks Prognose), andererseits war ich froh bis April 09 Zeit zu haben gesund zu werden und zu bleiben. Ich wünsche Dir alles Gute und vor allem Geduld und Kraft für die kommende "Wartezeit"! Liebe Grüße Christine
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Da wo ich bin ist oben! |
#3
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AW: Teilerwerbsminderung
Hallo Christine, schön daß Du so schnell geanwortet hast. Ich habe während des 1. Rentenantrags eine Wiedereingliederung gemacht. Und dann mit Resturlaub nehmen bis zur Ablehnung gearbeitet. Seitdem bin ich wieder krankgeschrieben. Das ist jetzt 3 Wochen her. Ich möchte ja sehr gerne arbeiten, aber ich weiß, daß ich das auf Dauer in Vollzeit nicht durchziehen kann. Finanziell kann ich es mir anders nicht leisten. Aber ich finde diese Situation schon sehr frustierent.
Danke, daß Du mir etwas Mut machst, es doch durchzuhalten. |
#4
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AW: Teilerwerbsminderung
Guten Morgen!
Tja, das ist eine schwierige und auch belastende Situation, kenne ich so gut. Wenn Du natürlich noch gearbeitet hast und erst jetzt krankgeschrieben bist, dann kriegst Du doch erstmal Krankengeld von der Krankenkasse. Wenn Du nach Ablauf des KG immer noch nicht arbeiten kannst, dann wirst Du ausgesteuert und mußt einen Rentenantrag stellen. Bis dieser dann genehmigt ist bekommst Du vom Arbeitsamt Nahtlosigkeitsgeld. So ist der normale Lauf und so war es auch bei mir. Ich bekam kein Krankengeld, weil ich im Erziehungsurlaub war - wurde einfach gestrichen . Du siehst, Du hast genügend Zeit Dich zu erholen und Kraft zu tanken. Kein Arzt schickt Dich zur Arbeit, wenn Du nicht kannst. Wenn Du noch mehr wissen willst, frag einfach! Schönen Tag Christine
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Da wo ich bin ist oben! |
#5
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AW: Teilerwerbsminderung
Kannst du mir eventl. mitteilen auf welcher Grundlage dieses Natlosigkeitsgeld berechnet wird?
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#6
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AW: Teilerwerbsminderung
Hallo Marmey,
mein Nahtlosgeld beträgt 60% der letzten 3 Nettogehälter und ist im Bescheid als Leistungsart gem. § 117 SGB III angegeben. Der Anspruch ansicht erfolgt wohl aus § 125 SGB III.
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Gruß floh |
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