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Alt 11.06.2014, 12:57
mugeli mugeli ist offline
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Ort: Bayern
Beiträge: 20
Standard AW: Augen GvhD nach allogener SZT

Hallo,

Silence - Zitat: Der Verbrauch und die Kosten sind enorm ...

Ganz allgemein zur Info:

Tränenersatzmittel sind nicht verschreibungspflichtig und werden von vielen Ärzten dem Patienten als nicht erstattungsfähig "verkauft". Hier wollte ich auf die OTC-Liste hinweisen "Zugelassene Ausnahmen zum gesetzlichen Verordnungsausschluss nach § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB V (OTC-Übersicht)" die vom Gemeinsamen Bundeausschuss erlassen wird. Es gibt keine Regel ohne Ausnahme ...
Hier Punkt 41.: Synthetische Tränenflüssigkeit bei Autoimmun-Erkrankungen (Sjögren-Syndrom mit deutlichen Funktionsstörungen [trockenes Auge Grad 2], Epidermolysis bullosa, okulä-res Pemphigoid), Fehlen oder Schädigung der Tränendrüse, Fazialisparese oder bei Lagophthalmus.

Auf dem Rezept sollte ein Hinweis stehen, sinngemäß "Zustand nach allogener Stammzelltransplantation, chronische Schädigung der Tränendrüse".
Kann sein, dass es trotzdem zu ner Zuzahlung kommt, und meine Apothekerin sagt, es seien nicht alle Tropfen erstattungsfähig (wenn ich das richtig verstanden habe ist entscheidend, ob diese als Hilfsmittel oder als Medizinprodukt laufen? Eventuell findet sich ein anderes Produkt mit der richtigen Deklaration.)

Falls sich der Augenarzt pelzig stellt, einfach die Liste präsentieren:

https://www.g-ba.de/downloads/83-691...2013-06-05.pdf

Wenn es einmal durch ist, funktioniert es reibungslos.

Das gleiche gilt u.a. auch für Abführmittel unter Morphingabe. Hab das selbst in der Familie erlebt, dass der Patient das über Jahre hinweg aus eigener Tasche bezahlt hat.

LGe
Monika
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