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  #1  
Alt 28.09.2004, 19:40
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Beiträge: n/a
Standard Herabstufung GdB

Hallo,
meine Brustkrebserkrankung ist nun schon gut fünf Jahre her und die Heilungsbewährung (GdB: 50) läuft zum Jahresende aus. Ich hatte - zum Glück!!! - weder ein Rezidiv noch Metastasen. Zurückgeblieben sind "nur": psychische Probleme, schnelle Erschöpfung, Müdigkeit, extreme Hitzewallungen (verstärkt durch Tamoxifen, jetzt Arimidex), beginnender grauer Star (durch Tamoxifen).
Das Versorgungsamt hat jetzt neu geprüft und den GdB nunmehr mit 20 bewertet.
Kann mir jemand sagen, ob dieser Satz (GdB 20) korrekt ist? Hat jemand Vergleichsmöglichkeiten?
Bin für alle Tipps und Hinweise dankbar!
Liebe Grüße an alle
Gabi
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  #2  
Alt 28.09.2004, 20:45
Karin G. Karin G. ist offline
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Registriert seit: 15.04.2004
Beiträge: 101
Standard Herabstufung GdB

Hallo Icke,

ich habe das zwar schon öfter gehört, dass man so extrem heruntergestuft werden kann, aber immer bin ich darüber sehr verärgert. Meine Frage ist: Hast du die oben geschilderten Beeinträchtigungen denn angegeben, als der Ausweis verlängert werden musste? Wenn du im VDK bist, kannst du dich beraten lassen; sie würden für dich auch Widerspruch einlegen. Mein Ausweis läuft Anfang 2005 ab und ich bin schon sehr gespannt ...

Liebe Grüße
Karin
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  #3  
Alt 29.09.2004, 19:22
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Herabstufung GdB

Hallo Karin,
meiner Gyn. sind alle Beeinträchtigungen bekannt und wurden von ihr auch so an das Versorgungsamt weitergegeben. Im VDK bin ich nicht. Ich hatte halt gehofft, hier ein paar Info's zu bekommen. Aber wahrscheinlich lesen hier nur noch wenige mit, deren Erkrankung schon so weit zurückliegt.
Dir wünsche ich alles Gute und dass die Herabstufung nicht so grob ausfällt.
Liebe Grüße
Gabi
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  #4  
Alt 29.09.2004, 20:34
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Standard Herabstufung GdB

Liebe Gabi, hallo, liebe Karin,
nun, es wird uns jedoch alle einmal "erwischen", neu begutachtet zu werden ;-(. Die Frage, die sich mir stellt -> was hat sich geändert????
Da mir etliche Lymphknoten fehlen, kann ich nicht mehr so schwer Heben und Tragen. Schon das empfinde ich persönlich als erhebliche Einschränkung, obwohl ich dabei keine Schmerzen habe.
Ich bin auch 2005 mit einer "Neueinstufung" dran. Vermutlich werde ich vorher jedoch in den VdK eintreten.
Liebe Grüße Elfe
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  #5  
Alt 29.09.2004, 23:10
Karin G. Karin G. ist offline
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Registriert seit: 15.04.2004
Beiträge: 101
Standard Herabstufung GdB

Hallo Elfe,

nach meinen Informationen musst du mindestens 1 Jahr im VDK sein, damit sie die Kosten im Falle eines Rechtsstreites übernehmen. Man bekommst sonst trotzdem vom VDK Hilfe, muss jedoch anteilmäßig mehr dazuzahlen.

Viele Grüße
Karin
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  #6  
Alt 30.09.2004, 17:40
Elfe Elfe ist offline
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Beiträge: 525
Standard Herabstufung GdB

Liebe Karin,
danke für Deinen Hinweis :-). Das war für mich Anlass, nochmal genauer auf meinem Schwbh-Ausweis zu gucken. Siehe da, ich bin erst im Mai 2006 wieder dran ;-).
Na, ich bin auch sehr gut rechtsschutzversichert. Also, bis 2006 ist noch viiiiiiiel Zeit ...
Danke trotzdem
Liebe grüße Elfe
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  #7  
Alt 01.10.2004, 07:08
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Standard Herabstufung GdB

Hallo Elfe,

die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Anwaltskosten nicht. Erst wenn Du vor dem Sozialgericht klagst werden die Gerichtskosten übernommen.
Bis es zur Klage kommt können also schon hohe Kosten für den Anwalt entstehen.

Gruß Elke
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  #8  
Alt 01.10.2004, 14:40
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Beiträge: n/a
Standard Herabstufung GdB

Hallo Icke,
ich stehe vor dem gleichen Problem. Wurde von 50 % auf 30 % runtergestuft. Hast Du schon Widerspruch eingereicht? Das mußt Du innerhalb von vier Wochen machen. Ich habe mir ein Musterschreiben aus dem Netz gezogen und für meinen Fall umformuliert. Jetzt bin ich daran, die Widerspruchs-Begründung zu formulieren. Du kannst mich gerne anmailen, wenn Du Fragen hast: maldonado2@gmx.de.

Ansonsten wäre es auch für mich wichtig zu wissen, wie man am besten den Widerspruch begründet. Hat jemand Erfahrung damit?
Liebe Grüße Marie
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  #9  
Alt 01.10.2004, 18:49
Elfe Elfe ist offline
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Registriert seit: 27.03.2004
Ort: Berlin
Beiträge: 525
Standard Herabstufung GdB

Hallo, liebe Elke,
nun, meine Rechtsschutzversicherung hat mir zumindest zugesagt, erstmal die "Beratungskosten" beim Anwalt zu übernehmen. Selbstverständlich werde ich dann ziemlich fluggs vor dem Sozialgericht Klage einreichen! :-)
Ich habe übrigens festgestellt, dass die Rechtsschutzversicherungen unterschiedlich handeln und es ggf. auch von deinem gewählten "Tarif" abhängig machen, in welchen Fällen sie Dich vertreten (werden und wollen).
Ich habe ja noch ein wenig Zeit -> bis Mai 2006- wie gesagt.
Liebe grüße Elfe
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  #10  
Alt 02.10.2004, 11:48
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Hallo Marie,
Widerspruch ist noch nicht einzulegen, da ich jetzt zunächst nur eine "Anhörung gemäß §24 SGB X" bekommen habe. Nun werde ich mir erstmal eine Kopie des Berichtes meiner Ärztin an das Versorgungsamt besorgen, um zu prüfen, ob sie auch wirklich alles angegeben hat. Werde mich dann bei Dir melden - vielleicht können wir ja noch konkretere Angaben austauschen und vergleichen.
Liebe Grüße
Gabi
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