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Alt 20.09.2011, 18:23
floh floh ist offline
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Registriert seit: 02.10.2005
Beiträge: 156
Standard AW: Reduzierung der Arbeitszeit nach Brustkrebs

Hallo,

grundsätzlich gilt:

Teilzeitarbeit:

Schwerbehinderte ArbeitnehmerInnen haben ferner einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen der Art und Schwere der Behinderung notwendig ist und soweit die Erfüllung dieses Anspruches für den Arbeitgeber zumutbar oder nicht mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden wäre oder soweit die staatlichen oder berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzvorschriften oder beamtenrechtlichen Vorschriften nicht entgegenstehen. Voraussetzung für den Anspruch ist, im Gegensatz zum Anspruch der übrigen nicht schwerbehinderten ArbeitnehmerInnen, allerdings nicht, dass der Arbeitgeber ausschließlich der Auszubildenden regelmäßig mehr als 15 ArbeitnehmerInnen beschäftigt.

Letztendlich musst Du selber entscheiden, inwiefern Dir deine Gesundheit wichtig ist. Ich sage immer... wir haben nur 1 Gesundheit!!!!!

Wie sieht es mit einem Antrag auf Erwerbsminderungsrente aus? Wenn Du bsp. weise Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung hättest, könntest Du deine Arbeitszeit auf 50% reduzieren und erhälst noch eine halbe Rente.
__________________
Gruß floh
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