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  #1  
Alt 02.02.2009, 14:36
Ypsi Ypsi ist offline
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Standard Erfahrungen: Anträge für Pflege, Hilfsmittel etc.

Ihr Lieben,

vielleicht hilft es dem einen oder anderen Neuankömmling hier im Forum, ob nun Betroffener oder Angehöriger. Ich hatte, besonders zu Beginn der Krankheit, sehr oft das Gefühl, gerade von Behörden und Krankenkassen, ziemlich alleine gelassen zu werden…

Gerne möchte ich deshalb ein wenig von meinen/unseren Erfahrungen berichten und Tipps geben bezüglich diverser Anträge und Hilfen… Bitte versteht das nicht falsch, es geht natürlich um viel mehr als um finanzielle Unterstützung. Viele Familien werden jedoch durch die Krebserkrankung in finanzielle Nöte gebracht und da hilft jeder Euro…

Zunächst zu unserer Situation – jede Erkrankung ist natürlich anders, verläuft anders und auch die Voraussetzungen, ob nun wohnliche oder finanzielle Voraussetzungen, sind unterschiedlich. Das ist mir klar. Deshalb kurz zur Erklärung unserer Situation:
Mein Vater wurde wenige Wochen nach der Diagnose Lungenkrebs, nichtkleinzelliges Bronchialkarzinom, Stadium IV (nicht operabel, mit Wirbelsäulenmetastasen), im Juli 2008 zum so genannten Pflegefall. Mein Vater ist alleinlebend, meine Mum und er haben sich scheiden lassen. Ich bin das einzige Kind. Außer meiner Mutter und mir kümmert sich von der Familie (zwei Schwestern von ihm leben in unmittelbarer Nähe) Niemand.

Und noch eines vorab:
Verliert nicht den Mut, kämpft um euer Recht! Das kostet viel Energie, aber es lohnt sich.
Wichtig ist auch, sich bei der Krankenkasse mit dem zuständigen Sachbearbeiter persönlich zu treffen. Mit diesem Sachbearbeiter wird man sehr viel zu tun haben und wenn man sich einmal persönlich kennt, geht vieles leichter und schneller!

Antrag auf Zuzahlungsbefreiung:
Jegliche Ausgabe-Belege, die im Zusammenhang mit der Krankheit stehen, müssen gesammelt und aufbewahrt werden. Der Antrag auf Zuzahlungsbefreiung kann gestellt werden, sobald die Zuzahlungskosten 1% des Nettojahreseinkommens übersteigen. Dazu werden zwei Dinge benötigt:
- Bescheinigung vom Hausarzt, dass es sich um eine chronische Erkrankung handelt (diese Bescheinigung wird nicht von allen Krankenkassen eingefordert, aber von einigen). Normalerweise ist die Diagnose Krebs gleichbedeutend mit chronischer Krankheit.
- Antrag auf Zuzahlungsbefreiung bekommt man bei der Krankenkasse, bei manchen Kassen kann man sich das Formular auch von deren Homepage herunterladen.
Manche Krankenkassen lehnen einen Antrag im laufenden Kalenderjahr ab. Das ist nicht rechtens und dagegen kann und sollte man Einspruch erheben. Die Berechnung ist für die Krankenkasse einfach komplizierter, weil ja bis beispielsweise Mai normales Gehalt bezogen wurde und dann ab Juni die Krankschreibung erfolgte. Mit Beginn des neuen Kalenderjahres muss der Betroffene erneut einen Antrag stellen. D.h. auch dann muss man wieder die Belege sammeln, bis die Zuzahlungsgrenze erreicht ist und kann erst dann den Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen.


Anträge auf Fahrtkostenerstattung:
Kann der Betroffene selbst nicht mehr Auto fahren und/oder muss in Begleitung zu Behandlungen gebracht werden, kann man einen Taxischein bei der Krankenkasse beantragen. Für ambulante Chemotherapien beispielsweise wird dieser Taxischein manchmal auch direkt von der behandelnden Klinik ausgestellt.
Für Angehörige nicht vergessen: Bei der Einkommensteuererklärung kann man angeben, dass man einen Angehörigen pflegt. Dort kann man sowohl Fahrkosten als auch sonstige Ausgaben aufführen.

Arbeitgeber:
Aufgrund der Krankschreibung gilt zunächst ein besonderer Kündigungsschutz für den Betroffenen. Manche Unternehmen versuchen jedoch während der Krankschreibung eine so genannte Änderungskündigung oder eine Änderung des Arbeitsvertrages anzustreben. Lasst euch hier juristisch beraten.
Angehörige von Betroffenen haben das Recht, sich krankschreiben bzw. vom Arbeitgeber freistellen zu lassen. Letzteres ist oft nicht realisierbar. Auch hier kann ich Angehörigen nur den Rat geben, sprecht offen mit euren Vorgesetzten und auch mit euren unmittelbaren Kollegen. Bittet um Verständnis, nicht um Sonderbehandlung, aber um Verständnis. Bittet darum, das eine oder andere Telefonat und/oder Fax vom Arbeitsplatz aus erledigen zu dürfen. Mir ist klar, dass das nicht in jedem Beruf geht und auch nicht jeder Chef bereit ist, diesen Bitten zuzustimmen.

Pflege und Pflegedienst:
Das ist insbesondere am Anfang der Krankheit ein psychisch sehr schwieriges Thema. Für den Betroffenen muss es sehr schlimm sein, zuzugeben, dass Hilfe von außen benötigt wird. Und auch als Angehöriger braucht es seine Zeit, zu verstehen und sich selbst einzugestehen, dass man nicht alles alleine stemmen kann. Für den Betroffenen ist es ohne Zweifel schwierig, Hilfe zum Beispiel bei der Körperpflege anzunehmen. Für meinen Vater beispielsweise wäre es unvorstellbar, dass ich als Tochter ihn dusche oder wasche.
Der Betroffene muss auf jeden Fall selbst entscheiden… man kann Pflegedienste zu einem unverbindlichen Erstbesuch bitten, völlig unabhängig davon, ob der Antrag auf Pflegeleistung schon gestellt oder sogar schon genehmigt ist. Bereits bei der Vereinbarung des Erstbesuches sollte man so viele Informationen wie möglich an den Pflegedienst weitergeben, so kann ein guter Pflegedienst schon vorab versuchen, den richtigen Betreuer zu finden. Auch wird ein guter Pflegedienst Betroffene und Angehörige bei der Erstellung des Erstantrages unterstützen.
Den Antrag auf Pflege bekommt man von der Krankenkasse. Optimal ist, wenn dem Erstantrag eine Kopie der Diagnose beiliegt. Dieser Antrag geht dann an den so genannten Medizinischen Dienst weiter. Dort wird ein Gutachten erstellt, entweder nach Aktenlage oder nach einem „Begutachtungsbesuch“ durch Mitarbeiter des medizinischen Dienstes. Dieses Gutachten wird mit einer Empfehlung des medizinischen Dienstes an die Krankenkasse weitergegeben. In 99% aller Fälle wird die Krankenkasse der Empfehlung des medizinischen Dienstes folgen. Die letztendliche Entscheidung liegt jedoch bei der Krankenkasse selbst.
In unserem Fall wurde die Pflegestufe I nach Aktenlage genehmigt. Die Pflegestufe II wurde nach einer Begutachtung genehmigt. Wichtig ist: sollte ein Antrag abgelehnt werden (was oft passiert) kann Einspruch erhoben werden. Wird diesem Einspruch dann beispielsweise aufgrund einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes dann zugestimmt, so gilt das Datum des ursprünglichen Antrages als Beginn der genehmigten Pflege. In unserem Beispiel war es recht klassisch: Antrag auf Pflegestufe II im Oktober 2008, Begutachtung durch den medizinischen Dienst im November 2008, Ablehnung des Antrages auf Höherstufung von Pflegestufe I in II im Dezember 2008; Einspruch unsererseits aufgrund erheblicher Verschlechterung des Allgemeinzustandes / erhebliche Erhöhung des Pflegebedarfes (hier muss der Antrag erneut ausgefüllt werden), Genehmigung des Antrages dann im Januar 2009 (rückwirkend zum Oktober 2008).
Das Pflegegeld kann dem Betroffenen folgendermaßen zugute kommen: einmal als Geld- und einmal als Sachleistung. Als Geldleistung gilt, wenn der Betroffene einen nahen Angehörigen mit der Pflege betraut und diesem dann das Pflegegeld für dessen Ausgaben und Zeitaufwand gibt. Die Sachleistung kann und sollte direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet werden. Die Geldleistung beträgt etwa 50% der Sachleistung. D.h. lässt sich der Betroffene das Pflegegeld ausbezahlen, erhält er beispielweise in Pflegestufe I rund € 350,-; der Pflegedienst kann jedoch Sachleistungen bis zu € 600,- mit der Krankenkasse abrechnen. Es gibt bei den Pflegediensten auch bestimmte Bereiche, einmal die Hauswirtschaftshilfe (einkaufen, putzen etc) und die medizinische Hilfe am Patienten direkt.
Verhinderungspflege:
Jedem Betroffenen und dessen Angehörigem steht die so genannte Verhinderungspflege - unabhängig von der Pflegestufe zu. D.h. ist der Angehörige im Urlaub und/oder verhindert (Krankheit, Geschäftsreise), kann Verhinderungspflege beantragt werden. Diese wird einmal im Kalenderjahr zugesprochen. Die maximale Höhe beläuft sich auf ca. € 1.400,- Sachleistung. Auch diesen Antrag bekommt man von der Krankenkasse. Verhinderungspflege kann erst beantragt werden, wenn der Betroffene bereits volle sechs Monate eine genehmigte Pflegstufe hat.
Wird ein Antrag auf Pflege an die Krankenkasse gegeben, kann es teilweise Wochen oder sogar Monate dauern, bis eine Rückmeldung erfolgt. Hier zeigt sich wieder, wie wichtig es ist, mit dem Sachbearbeiter der Krankenkasse (persönlich) zu sprechen. Auch ist es möglich, mit dem medizinischen Dienst zu sprechen, die Situation nochmals am Telefon zu schildern und um rasche, eilige Bearbeitung zu bitten. Die Diagnose Krebs trifft leider oft Menschen, die mitten im Leben stehen. Von heute auf morgen müssen derlei Entscheidungen getroffen werden. Ich möchte die Situation älterer Menschen nicht schmälern oder die Schwierigkeiten, die deren Angehörige mit der Versorgung Ihrer Familienmitglieder haben. Dennoch ist es so, dass bei einer Krebserkrankung sehr viel schneller Veränderungen des Allgemeinzustandes eintreffen und man deshalb einfach schnellere Hilfe benötigt. Insofern sehe ich persönlich ein etwas „aufdringliches“ Nachfragen und Bitten bei der Krankenkasse, als auch beim medizinischen Dienst als legitim an.

Hilfsmittel, wie beispielsweise Greifhilfe, Rollstuhl, Sitzkissen, Badewannenlift, Toilettenerhöhung und und und
Der Hausarzt stellt ein Rezept über das benötigte Hilfsmittel aus, dieses Rezept muss bei der Krankenkasse eingereicht werden, dann erst kann die Bestellung bei dem Lieferanten erfolgen. Auch hier wird der Betroffene wieder von einem guten Pflegedienst unterstützt. Dort sind die Adressen von entsprechenden Lieferanten bekannt und auch die Ansprechpartner. D.h. im besten Fall stellt der Arzt ein Rezept aus und zwei Tage später wird der Badewannenlift schon geliefert und angeschlossen. Über weitere mögliche Hilfsmittel kann sowohl der Hausarzt, der Pflegedienst als auch die Krankenkasse Auskunft geben. Manchmal weiß man ja gar nicht, was es alles für Hilfsmittel gibt, welche dem Betroffenen Erleichterung verschaffen.

Wie gesagt, dieser nun doch recht lange Beitrag soll nur ein bisschen Unterstützung in Sachen Rechte und Hilfe in Sachen Pflege und sonstigen Dinge geben. Mag´ sein, hier sind Dinge aufgeführt, die für den einen oder anderen selbstverständlich sind.
Ich würde mich freuen, wenn weitere Informationen hier hineingeschrieben werden. Wenn Fragen sind, so versuche ich, sie gerne zu beantworten.

Ich habe bewusst versucht, die psychologischen Aspekte hier nicht aufzuführen, dass würde das Thema verfehlen und dafür bekommen wir alle Hilfe in unseren speziellen Untergruppen-Foren oder bei den Krebsberatungsdiensten der Kliniken.
Solltet ihr selbst, als Betroffene oder auch als Angehörige, dafür >kein Händchen< haben, sucht euch Hilfe. Wenn beispielweise die Schwester oder der Neffe ganz gut mit diesem Antrags-Brimborium (so sagt´s Paps immer) umgehen kann, bittet ihn oder sie um Hilfe. Für mich als Angehörige ist es ein gutes Gefühl, wenigstens dieses kleine bisschen tun zu können… weil ich ansonsten dieser Krankheit gegenüber doch sehr hilflos bin… und oft das Gefühl habe, einfach da zu sein, reicht nicht aus. Obwohl letzteres sehr sehr wichtig ist.

Viel Kraft euch Allen!

Liebe Grüße
Ypsi

Geändert von Ypsi (02.02.2009 um 14:42 Uhr) Grund: Thema Verhinderungspflege hinzugefügt
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  #2  
Alt 02.02.2009, 14:53
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Summer 175 Summer 175 ist offline
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Standard AW: Erfahrungen: Anträge für Pflege, Hilfsmittel etc.

Hallo, ihr ...
Was die Hilfsmittel betrifft, kann ich vielleicht auch was beitragen:
das Rezept wird ja erst vom Sanitätshaus an die Kasse geschickt, dann müsste die Bewilligung abgewartet werden. Das kann hin und wieder dauern, weil erst geprüft werden muss - bei meiner Mutter wurde z. B. der Wannenlifter abgelehnt, weil noch keine Pflegeeinstufung erfolgt war. Nach Einreichen eines neuen Attestes (gar nicht mehr gehfähig) ging's aber ruckzuck, bei einem Anruf sagte mir die zuständige Sachbearbeiterin genau, was sie haben müsste, um genehmigen zu können.
Die meisten Sanitätshäuser bieten auch an, dass das Hilfsmittel sofort geliefert werden kann. Man muss nur unterschreiben, dass man im Falle des Falles die Kosten selbst übernehmen würde - allerdings erst, wenn auch der letzte Widerspruch abgelehnt wurde.

Auch gibt es in vielen Orten Vereine für Alten- und Krankenpflege, wo man leihweise (für die Überbrückung) Pflegebetten, Rollstühle usw. teils kostenlos bekommen kann. Nachfragen lohnt auf alle Fälle - wir bekamen so innerhalb von 10 Minuten einen Rollstuhl, das Bett dauerte (weil zwei Männer nötig waren) dann halt drei Stunden ...

Fahrtkostenerstattung kann es auch für den eigenen PKW geben - mein Vater hat für die Bestrahlungsfahrten pro gefahrenen km 30 Cent erhalten (AOK Bayern).

Auf jeden Fall zahlen sich Hartnäckigkeit (in freundlichem Ton) und Geduld aus.

Lieben Gruß, Karin
__________________
"Das Leben ist keine Autobahn von der Wiege bis zum Grab, sondern ein Platz zum Parken in der Sonne."
(Phil Bosmans)
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  #3  
Alt 02.02.2009, 19:31
jutta50 jutta50 ist offline
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Standard AW: Erfahrungen: Anträge für Pflege, Hilfsmittel etc.

Liebe Ypsi, liebe Karin

bekommt man die Fahrten zum normalen Kontrollgespräch auch erstattet?

Dann müsste mein Papa nicht immer Chauffeur 'spielen'. Vor allem bei unserm Onkodoc sitzt man immer ewig.

lg
Jutta
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  #4  
Alt 02.02.2009, 20:22
Benutzerbild von buddylady
buddylady buddylady ist offline
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Standard AW: Erfahrungen: Anträge für Pflege, Hilfsmittel etc.

Hallo.
Ich war ganz erstaunt darüber das bei uns alles so reibungslos ging.
Die Hilfsmittel wie Rollstuhl, Krankenbett mit einer extra Matratze ( damit mein Mann sich nicht Wund liegt), Rollator und Urinflasche waren innerhalb eines Tages bei uns zu Hause. Wurde vom Sozialdienst des KH gemacht. Mein Mann brauchte nur zu unterschreiben. Genauso auch das Pflegegeld. Es wurde auch vom Sozialdienst angeleiert. Ich hatte dann einige Zeit später einen Termin bekommen damit sie sich angucken können in wie weit mein Mann Hilfe braucht. Ich mußte den Termin verschieben da an dem Tag mein Mann eigendlich Chemo hatte. Leider ist er voher verstorben. Letzte Tage hat man mich angerufen und mir mitgeteilt das ich das Geld auf jeden Fall für Pflegestufe 2 bekomme. Auch die Fahrtkosten, ich habe meinen Mann bis auf zwei mal gefahren, bekomme ich ohne Probleme. Ich bin dem KH sehr dankbar für alles, denn ich hätte von nichts gewußt.Aber der Sozialdienst hat uns alles erklärt und alles angeleiert.

Liebe Grüße Elke
__________________
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  #5  
Alt 05.09.2012, 16:27
Heike24 Heike24 ist offline
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Standard AW: Erfahrungen: Anträge für Pflege, Hilfsmittel etc.

Hallo Ypsi :-)
vorab schonmal danke !!

Leider werde ich mich mit diesem Thema auch auseinander setzen müssen und habe noch eine ganze menge fragen

Meine Mam hat die diagnose Lungenkrebs erhalten und wir versuchen uns durch den ganzen wust zu wurschteln..
Jetzt eine frage zur Pflegestufe, meine Mam würde sich am liebsten von mir betreuen lassen ( nicht Vollzeit, momentan nur Haushalt und Einkauf ) da sie sich noch waschen kann und wenn sie mal apetitt hat auch selber etwas kochen kann.
Anfrage an die Krankenkasse ob dies gehen würde ergab ein klares nein..

**Das Pflegegeld kann dem Betroffenen folgendermaßen zugute kommen: einmal als Geld- und einmal als Sachleistung. Als Geldleistung gilt, wenn der Betroffene einen nahen Angehörigen mit der Pflege betraut und diesem dann das Pflegegeld für dessen Ausgaben und Zeitaufwand gibt**

Würde dies also doch gehen ? und wenn ja was müßten wir bei der Krankenkasse angeben ?
Ich hoffe du kannst uns hier weiterhelfen .

Danke im vorraus

Heike :-)
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  #6  
Alt 06.09.2012, 15:36
Heike24 Heike24 ist offline
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Hallo LiebesMädl :-)

Ja, das ist mir leider erst nach dem senden aufgefallen ( steh etwas neben mir )

Danke für deine Antwort..werde mich dahinter klemmen und die Krankenkasse nochmals ansprechen..

LG Heike
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  #7  
Alt 06.09.2012, 16:10
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Liebe Heike 24,

du kannst bei der Krankenkasse Deiner Mutti einen formlosen Antrag auf Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz stellen. Es ist wichtig, diesen per Einschreibbrief zu senden, damit Du einen Nachweis besitzt, außerdem ist im Sozialrecht der Tag der Antragstellung sehr wichtig.

Es wird ca.6Wochen dauern, bis ein Gutachter des MDK zum Gespräch zu Euch kommt,diese Zeit erlaubt das Gesetz. Es gibt im Buchhandel etliche gute Ratgeber für Angehörige zur Pflegeversicherung oder man kann beim Bundesministerium für Gesundheit eine entsprechende Broschüre kostenfrei bestellen. Die Gutachter des MDK stellen sehr gezielte Fragen an den Patienten und seine Angehörige.
Es ist zur Zeit so, dass viele Anträge erst einmal abgelehnt werden, jedoch möchte ich Dir keine Angst machen.

Bitte schaue einmal hier:http://www.krebshilfe.de/material-fuer-betroffene.html

-->Heft 040 "Wegweiser zu Sozialleistungen" und Heft 042 "Hilfen für Angehörige"

außerdem gibt es hier Informationen:http://www.bmg.bund.de/pflege/hilfen...gehoerige.html


Habt Ihr daran gedacht, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen? Auch er bringt einige Erleichterungen, den Antrag kann man beim zuständigen Versorgungsamt (Adresse bei der Stadtverwaltung erfragen) stellen.


Ich hoffe, dass ich Dir ein Stück weiterhelfen konnte und wünsche Dir alles Gute,

Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (06.09.2012 um 16:13 Uhr) Grund: Ergänzung vorgenommen
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  #8  
Alt 07.09.2012, 15:11
Heike24 Heike24 ist offline
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Liebe Elisabethh.


Nein noch nicht..die Diagnose LK für meine Mam kam erst letzten Freitag :-(
Seitdem versuche ich mich mit alldem auseinanderzusetzen und einen guten weg für meine Mam zu finden.

Auch Dir ein dickes Dankeschön !!

LG Heike
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  #9  
Alt 08.09.2012, 00:03
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Liebe Heike,

du kannst gern Deine Fragen stellen, wir versuchen uns hier gegenseitig zu helfen,

Elisabethh.
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