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  #1  
Alt 17.09.2011, 22:23
PetraK PetraK ist offline
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Standard AW: Reha-Bewilligung u. Aufhebungsbescheid

Hallo det 55,

ja,es ist leider so, du bekommst während der Reha Übergangsgeld und mußt dich direkt (spätestens am nächsten Tag) wenn du zurück kommst, wieder arbeitslos melden. Normalerweise muß man dann tatsächlich einen komplett neuen Antrag stellen. ich hatte letztes Jahr Glück (und einen netten Sachbearbeiter) und da ich genauso AU aus der Reha kam, mußte nicht nochmal alles neu beantragt werden, hatte den Vorteil, dass ich mein Geld relativ nahtlos weiter bekam, aber offiziell gilt tatsächlich :Neuantrag !

Liebe Grüße

Petra
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  #2  
Alt 18.09.2011, 08:58
Det55 Det55 ist offline
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Standard AW: Reha-Bewilligung u. Aufhebungsbescheid

Moin
Danke Petra
Naja man kann es auch kompliziert machen,wenn`s auch einfach geht.Kein Wunder,das der Verwaltungsaufwand in D so hoch ist und die Mitarbeiter nicht hinterher kommen.
Ich mache nun auch schon seit 6 Wochen Rehasport und habe bisher keine Besserung meines Zustandes feststellen können.Nun habe ich da so meine Zweifel,ob mir da die Reha weiter helfen wird oder kann.Wenn man als AU wieder zurück kommt,kann man ja gleich die Rente beantragen.
Lust auf Rente habe ich im Prinzip noch nicht,denn als Werktätiger hätte ich wesentlich mehr Geld.Aber wenn es nicht nicht mehr geht,gesundheitlich,kann ich auch nichts machen.
Dann will ich mal hoffen,das mir die Ärzte und Therapeuten eventuell helfen können.In wie weit die Beurteilung der Ärzte dort über mein Befinden,Auswirkung auf einen eventuellen Rentenantrag hat,kann ich leider nicht sagen.

LG und einen schönen Sonntag noch an Alle
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  #3  
Alt 27.09.2011, 20:49
Det55 Det55 ist offline
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Standard AW: Reha-Bewilligung u. Aufhebungsbescheid

Guten Abend
Bin nun ich seit einer Woche bei der Reha und vertrage die Therapien so leidlich.
Hier hat man ja da auch Einzelgespräche mit Sozialarbeitern,Psychologin und nun kommt auch noch ein Berater des DRV Bundes,wo ich am Freitag einen Termin habe.Aber im Vorfeld lag in meinem Postfach ein Formular der DRV "Anlage zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Berufliche Rehabilitation),welches ich schon mal bis zum Freitag ausfüllen soll.
Nun bin ich mir da nicht so sicher,was du für mich zu bedeuten hat.Vorschnell was falsches ausgefüllt und unterschrieben,wollte ich eigentlich vermeiden.Zumal ich nicht weis mit welchem Ergebnis die Reha enden wird.
Meine HÄ hatte mich aber vorsorglich bis 25.10 Krank geschrieben und ich befinde mich noch in der Aussteuerung nach §128 SGB III und ALG1.
Kann mir beim besten willen keinen Reim drauf machen was die RV jetzt von mir will.
Hat jemand das auch schon mal gehabt und wie wurde da gehandelt?
Danke schon mal für die Hilfe.

LG
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  #4  
Alt 28.09.2011, 07:34
gabgo gabgo ist offline
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Beiträge: 31
Standard AW: Reha-Bewilligung u. Aufhebungsbescheid

Hallo Det...,

ich hatte damals auch erst einen Antrag auf Teilhabe ausgefüllt und dann später nach der Reha den Antrag für die Rente. Die Rentenkasse wartet den Abschlussbericht von der Reha ab und wandelt den Antrag auf Teilhabe in einen Rentenantrag um. Das geht normalerweise schnell, bei mir damals ist einiges schief gelaufen, deshalb ist fast ein Jahr vergangen bevor ich Rente bekam, rückwirkend für ein Jahr.
Aber so ist alles schon mal in Bearbeitung und sie können alle weiteren Arztberichte einsehen bis der Bericht von der Reha kommt und dann kann schnell entschieden werden.
Der Rentenantrag ist auch verkürzt der dann kommt, also keine große Sache mehr. Und die Rentenkasse schickt ihn dir nach Hause, man hat so keine Rennerei mehr.
Aber alles kommt auf die Beurteilung von der Reha an, ich hab damals den Oberarzt gefragt was er denn in den Bericht reinschreibt, damit ich wußte wie es weiter geht.
Also, frag dort ruhig nach......Fragen kostet ja nix.

LG
Gabi
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  #5  
Alt 28.09.2011, 21:38
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: Reha-Bewilligung u. Aufhebungsbescheid

Lieber Det!

Zitat:
Kann mir beim besten willen keinen Reim drauf machen was die RV jetzt von mir will.
Hat jemand das auch schon mal gehabt und wie wurde da gehandelt?
Die DRV muss alle Möglichkeiten der Rehabiltation ausschöpfen, ehe sie sich entschließt, eine Rente zu zahlen.

Zitat:
"Anlage zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Berufliche Rehabilitation),welches ich schon mal bis zum Freitag ausfüllen soll.
Mit diesem Antrag hat die DRV die Möglichkeit, Maßnahmen zur Umgestaltung eines Arbeitsplatzes zu unterstützen bzw. zu finanzieren. Außerdem kann der Arbeitgeber bei der Wiedereingliederung in den Beruf finanziell unterstützt werden.

Ich drücke Dir ganz fest die Daumen, dass Ihr gemeinsam eine tragbare Lösung für Dich findet!

Es hat mich sehr gefreut, dass Du in die Reha fahren konntest.

Tschüß!

Elisabethh.
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  #6  
Alt 29.09.2011, 11:35
Altmann Altmann ist offline
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Standard AW: Reha-Bewilligung u. Aufhebungsbescheid

Hallo,
meine Erfahrung!
Reha vor Rente, ja so heisst es immer.
DRV-Beraterin bei Reha gab den Vorschlag, Antrag auf Teilhabe zu stellen.
Reha-Ärzte entschieden: unter 6 Stunden arbeitsfähig.
Teilhabe von der DRV abgelehnt.
Dass die dann automatisch einen Rentenantrag in Empfang nehmen und
den aufbereiten halte ich für ein Gerücht, volle Ablehnung.
Gutachtertermine und was dabei raus kommt . . . . . ?
Also wenn man alles hinbekommt, was es auch manchmal gibt, sage ich
"Glück gehabt". Ich habs nicht hingekriegt.
Gruss Altmann
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  #7  
Alt 29.09.2011, 20:30
Det55 Det55 ist offline
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Standard AW: Reha-Bewilligung u. Aufhebungsbescheid

Hallo Altmann
Was du da schreibst verwirrt mich ja noch mehr und wirkt für mich noch komplizierter.
Mir kommt es so vor,als ob der Reha-Arzt zu gunsten der RV entscheiden wird.Eines sagte er mir aber schon,was unter anderem in dem Bericht erscheinen wird,das ich noch psychologische Betreuung brauche,nach der Reha brauche,vielleicht auch mehr,was weis ich.Den Arzt direkt daraufhin an zu sprechen,mag ich nicht so richtig.
Die Amtsärztin des AA hatte mir beim "Antrag auf Rehabilitationsleistungen oder Erwerbsminderungsrente" mitgeteilt....
"Sie sind in Ihrer Leistungsfähigkeit so weit gemindert,dass Sie nur noch weniger als 15 Stunden wöchentlich arbeiten können".
Muss ich also annehmen,das dieser Satz keinerlei Bedeutung für die RV hat?

LG Detti

Geändert von Det55 (29.09.2011 um 20:36 Uhr)
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