Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Krebsarten > Speiseröhrenkrebs

 
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 02.07.2012, 14:36
dreibein dreibein ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 26.05.2012
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 156
Standard Protonentherapie

Hallo allerseits,

bin ja nun noch recht neu hier, evtl. gab es ja schon seitenlange Diskussionen über das o.g. Thema. Für mich war es ein relativ neues Thema, die Informationstiefe ist sehr gut.

Ein Freund von mir dreht ziemlich am Rad in einem Landesverband einer großen Krankenkasse und hat mir folgende Pressemitteilung des gem. Bundesausschuss geschickt:



Pressemitteilung
Beschlussfassung der Protonentherapie zur Behandlung des Ösophaguskarzinoms wird ausgesetzt

Berlin, 15. Dezember 2011 – Bis zum Vorliegen ausreichend belastbarer Studienergebnisse wird die Beschlussfassung zur Protonentherapie bei der Behandlung des Ösophaguskarzinoms (Speiseröhrenkrebs) ausgesetzt. Einen entsprechenden Beschluss, der bis zum 31. Dezember 2018 gültig ist, fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute in Berlin.

Bis zum Ende der Aussetzungsfrist können Patientinnen und Patienten, die an einem Ösophaguskarzinom leiden, mit Protonentherapie behandelt werden, sofern die ebenfalls vom G-BA beschlossenen Qualitätsanforderungen erfüllt sind. Das Ösophaguskarzinom ist ein bösartiger Tumor der Speiseröhre, der aufgrund der meist späten Diagnosestellung häufig mit einer schlechten Prognose einhergeht.

Die Protonentherapie ist eine spezielle Form der Strahlentherapie. Für die Bewertung der Protonentherapie zur Behandlung des Ösophaguskarzinoms wurden die verfügbaren wissenschaftlichen Veröffentlichungen mit dem Ergebnis ausgewertet, dass noch keine abschließende Aussage über den Nutzen der Protonentherapie bei dieser Erkrankung abgeleitet werden konnte. Der G-BA sprach sich deshalb dafür aus, dass das Potenzial der Therapie bei der Behandlung dieser Erkrankung anhand von Studien systematisch untersucht und dabei auch die Bewertung der Lebensqualität einbezogen werden sollte.

Die Beschlüsse des G-BA werden dem BMG zur Prüfung vorgelegt und treten nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger, frühestens am 1. März 2012, in Kraft.

Der G-BA hat den Auftrag, Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die zu Lasten der GKV im Rahmen einer Krankenhausbehandlung angewandt werden oder angewandt werden sollen, daraufhin zu überprüfen, ob sie für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse erforderlich sind (§ 137c SGB V). Dabei besteht auch die Möglichkeit, eine abschließende Entscheidung bis zum Vorliegen aussagefähiger Studienergebnisse auszusetzen.

Weiterführende Informationen:

Beschlüsse zu dieser Pressemitteilung:
Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung (Protonentherapie beim Ösophaguskarzinom),

Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Protonentherapie bei Patientinnen und Patienten mit Ösophaguskarzinom


Vielleicht kann ja der Eine oder die Andere was damit anfangen. Falls das Thema schon ausgelutscht ist, dann lasst es mich wisssen ....

Zu mir selbst kann ich berichten, daß die neoadjuvante Chemo begonnen hat, mit allen (und noch einigen mehr ) Nebenwirkungen - evtl stellen wir um von E X O auf FLOT4 - wer mehr wissen will, ... s.u.

Herzliche Grüße aus KA


Andreas
Mit Zitat antworten
 

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:52 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55