#8
|
||||
|
||||
AW: Aufhebung Schwerbehindertengrad
hallo Gummi
zu deinen Fragen: Ob dir ein Ausweis zusteht hängt von mehreren Faktoren ab: hast du ein MH oder ein NHL bei dem NHL unterscheidet man auch wieder. Hast du zum Beispiel ein NHL wo man nur beobachtet und du hast keine wesentlichen Beeinträchtigungen steht dir ein max. GdB von 40% dies würde bedeuten kein Ausweis aber die Chance auf einen Gleichstellungsantrag bei der Agentur für Arbeit. Wird dieser bewilligt hättest du den gesetzlichen Kündigungsschutz den auch Schwerbehinderte haben. Ich gebe dir mal einen Link wo du schauen kannst, was auf dich zutrifft. Ich würde den Antrag auf jeden Fall stellen, um dann evtl. wenn du im MOment keine Therapie brauchst zumindestens die Chance auf den Kündigungsschutz hast. Zu deiner anderen Frage: du bekommst die Anträge beim Versorgungsamt, in manchen Städten auch bei den Bürgerbüros der Stadt (aber das ist in jeder Stadt anders) oder bei der Schwerbehindertenvertretung deines Arbeitgebers. Bist du im VDK oder Sozialverband ? da bekommst du auch die Anträge. Die letzten drei können dir auch beim ausfüllen helfen. Wenn du in therapie bist, bekommst du auch die Formulare über den Sozialdienst der Klinik. Wemm noch Fragen offen sind, dann frage. Aber wie geht es dir? (hätte ich eigentlich zu erst fRagen sollen-sorry) hier der Link: http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/ Barbara |
Lesezeichen |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|