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Alt 11.03.2011, 09:18
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Registriert seit: 25.12.2003
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Beiträge: 1.152
Standard AW: MItbewohner steht ohne Einkommen da

Hallo
Hartz4 als hartz 4 bekommt man nur wenn man arbeitsfähig ist, bekommt man keine Rente mit Grundsicherung, bekommt Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes (dort ist man nicht mehr vermittelbar(arbeitsfähig), aber halt kein Rentner (weil die Vorraussetzungen nicht erfüllt sind). (pumba billa schrieb es).
Da alle drei Leistungen (Hartz 4 Grundsicherung und Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes (alle gleiuch hoch)) Sozialleistungen sind, witrd geprüft ob es eine Bedarfsgemeinschaft ist.
Also letzendlich egal, wie die Leistung heißt sie bleibt von der Höhe gleiuch hoch.

bei einer potentiellen Bedarfsgemeinschaft wird evt vor Ort geprüft:
getrennte betten/Schlafzimmer
getrennte Kühlschränke (falls nur einer da ist, müssen Lebensmittel gekennzeichnet sein, welche Butter gehört wem)
und so weiter.

Ich kann das Amt verstehen. gerade wird bei Bedarfsgemeinschaften gemogelt, nur damit der bedürftige seine Sozialleistungen bekommt. ich selbst kenne solche Fälle. Leider fallen die darunter, wo es keine solche ist, sondern nur eine WG oder ähnlich.

Ich kann mir den KK Betrag nur so vorstellen, wenn er keine Leistung bekommt und die Ämter von einer Einstandsgemeinschaft ausgehen, wird dein Einkommen als Grundlage für den KK betrag genommen, und können es 160 werden.

Bei einer Betreeung kann man jemanden vorschlagen (oft ist das gericht dankbar). Jedoch sollte der hausarzt dies tun. Man kann persönliche betreuung und finnazielle betreeung von einander trennen. Er kann sofern er noch im besitz seiner geistigen Kräfte ist, dir auch Vollmachten erteilen, dann wäre eine gerichtliche bestellte betreeung überfällig.

Barbara
__________________
Liebe Grüße
Barbara
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