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  #1  
Alt 18.09.2003, 15:41
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Beiträge: n/a
Standard Schwerbehindertenbescheid für Arbeitgeber?

Wenn der Arbeitgeber den Schwbeh.-Ausweis schon kopiert hat, darf er dann auch die Daten des Bescheides (ohne Schwerbeh.-Gründe-abgedeckt) kopieren? Dass Antrag auf Schwerbeh. gestellt wurde, wurde ihm mitgeteilt. Und für was könnte er diese benötigen? Ist es nicht so, dass der Ausweis reicht?
Grüsse Elke55
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  #2  
Alt 18.09.2003, 16:47
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Schwerbehindertenbescheid für Arbeitgeber?

Die Kopie des Ausweises reicht. Der Bescheid muss nicht hergezeigt werden; der Arbeitgeber hat keinen Anspruch darauf, die Gründe zu erfahren.
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  #3  
Alt 18.09.2003, 16:56
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Schwerbehindertenbescheid für Arbeitgeber?

Hallo Elke,
ich weiß nicht mehr, ob ich meinem AG seinerzeit auch den Bescheid gegeben habe, aber ich kann mir vorstellen, dass der AG natürlich einschätzen können sollte, wo die Behinderungen liegen, um den Arbeitsplatz ggfs. richtig umzugestalten bzw. auszusuchen. Du solltest darüber vielleicht mit Eurem Schwerbehinderten-Obmann im BR reden, so Ihr denn einen habt.
Ich persönlich hätte damit keine Probleme gehabt, aber ich meine, mein AG hat nur den Ausweis in Kopie bekommen.

Herzliche Grüße
Heino
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  #4  
Alt 18.09.2003, 19:53
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Schwerbehindertenbescheid für Arbeitgeber?

Hallo Jemand und Heino,

lieben Dank für Eure Auskunft, ich dachte mir schon etwas Ähnliches.

LG Elke55
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  #5  
Alt 23.09.2003, 23:25
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Schwerbehindertenbescheid für Arbeitgeber?

Hallo Elke,

du musst nur den Ausweis zum kopieren dem Arbeitgeber zur Verfügung stellen.
Normal geht dies über die Schwerbehinderten
Vertretung.
Den Bescheid musst du nicht vorlegen, bei
Beeinträchtigungen muss der werksärztlich Dienst
diese aufnehmen und ggf. der Abteilung mitteilen.
Dieser darf auch nichts zu deiner Krankheit
mitteilen, sondern nur ob du z.B. heben darfst,
lange stehen kannst, also deine festgestellten
Einschränkungen.
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