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#1
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Schwerbehinderung - Grad der Behinderung
Einen schönen sommerwarmen Gruß an alle Frauen!
Wer ist ähnlich betroffen und kann mir antworten? Im Oktober 2007 OP brusterhaltend. Daraufhin Antragstellung auf Schwerbehinderung. Der Bescheid wies dann 40 v.H. aus. Im April 2008 Ablatio der Brust. Von mir Antragstellung wegen Verschlechterung der Situation. Antwort des Versorgungsamtes: Ablehnung des höheren Grades der Behinderung. Für mich fast wie ein Hohn: eine Nachprüfung soll in fünf Jahren erfolgen. Gehen die davon aus, dass die Brust wieder nachwächst? Bei der Reha traf ich eine Frau, der 50 v. H. nach der Amputation zuerkannt wurden. Da ich nicht die Nerven weiter aufreiben will mit Widerspruch erstmal hier mein Versuch eine Antwort zu finden. |
#2
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AW: Schwerbehinderung - Grad der Behinderung
Hallo
unter folgendem Link gibt es eine 280 Seiten starke PDF-Datei, in der man für alle möglichen Krankheiten den Grad der Behinderung nachlesen kann. http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de9216 Gruß Regina |
#3
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AW: Schwerbehinderung - Grad der Behinderung
Da scheint es, trotz aller Bemühungen um Einheitlichkeit, doch gravierende Unterschiede zu geben.
Vielleicht findest du hier mehr dazu: http://www.betanet.de/betanet/sozial...erung-532.html Dort gibt's auch einen Download bezüglich der Anhaltspunkte.
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Birgit64 במאי יש לך תמיד סיבה מספיק להתלונן |
#4
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AW: Schwerbehinderung - Grad der Behinderung
40% sind einfach zu wenig!
Der Anwalt vom VdK würde höchstwahrscheinlich einen Schreikrampf bekommen. ;-) Definitiv: unbedingt in den Widerspruch gehen!!! Am besten mit dem VdK... Ich habe auch Ablatio und 60% für 5 Jahre erhalten. Danach wollte man mich auf 30% runterstufen... und nach Widerspruch sind es nun 50%... aber dafür auf Lebenszeit. Ohne den VdK hätte ich das allerdings wohl kaum erreicht. Liebe Grüße Norma |
#5
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AW: Schwerbehinderung - Grad der Behinderung
Hallo Hoffnungsvoll,
ich kann mich Norma nur anschließen. Ich habe für brusterhaltend, allerdings befallenen Lymphknoten 80 % bekommen für 5 Jahre. Dann sieht man weiter. Also auf jeden Fall Einspruch einlegen. Ich wünschen Euch allen einen wunderschönen Tag ohne Sorgen. Liebe Grüße Mary |
#6
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AW: Schwerbehinderung - Grad der Behinderung
Hallo Hoffnungsvoll,
da würde ich noch mal nachhaken.Ich habe 60% bekommen,bin Brusterhaltend operiert,keine Lymphknoten befallen und auch sonst nichts.In meinem Bericht steht das ich die 60% 1.Teilverlust der Brust(obwohl man garnichts sieht) 2.Verlust der Gebärmutter und Eierstöcke(aufgrund der Antihormontherapie) für 5Jahre Noch superschöne Sommertage Tina |
#7
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AW: Schwerbehinderung - Grad der Behinderung
Hallo Mary
das ist schon interessant, wie unterschiedlich d a s eingeschätzt wird ich hab' nach brusterhaltender OP, 30 LK entfernt (Chemo, Bestrahlungen, AHT) für 5 Jahre 60 % erhalten - danach hat man mir 30 % eingeräumt......... LG
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Ilse |
#8
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AW: Schwerbehinderung - Grad der Behinderung
Hallo, ich sehe du kommst auch aus Berlin. Meine Tochter 22 Jahre jung, ist im Februar brusterhaltend operiert, keine Metastasen und hat mitlerweile den Bescheid mit 50 % erhalten. Du solltest auf jeden Fall in Widerspruch gehen, falls es dafür nicht zu spät ist. Aber wende dich doch mal an den Sozialdienst in deiner Nähe. Vielleicht können die dir behilflich sein. Meine Tochter hat den Antrag mit Hilfe des Sozialdienstes des Krankenhauses gestellt.
LG Heike |
#9
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AW: Schwerbehinderung - Grad der Behinderung
Hallo,
ich habe den Antrag erst vor 5 Wochen gestellt und weiß noch nix, komisch, dass das so unterschiedlich lange dauert, manche erhalten den Bescheid schon nach 4 Wochen, andere wiederum erst nach einem halben Jahr, was ich aber schon fast unverschämt finde! Mir wurde aber von anderen (Berlinerinnen) gesagt, dass man bei Ablatio für 5 Jahre auf jeden Fall 50% erhält, also würde ich an deiner Stelle auf jeden Fall Widerspruch einlegen, vielleicht ja auch mit einem Hinweis aus dem Sozialgesetzbuch. Ich bin auch schon ziemlich gespannt, in anderen Bundesländern scheint es aber teilweise großzügiger gehandhabt zu werden. Kannst dich ja nochmal melden, was draus geworden ist! Würde mich sehr interessieren. Viele Grüße Maggy
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Es gibt nichts Gutes, außer man tut es! (invasiv lobuläres Mamma-Ca T3, G2, ER+, PR+, HER2neu- entdeckt im Juni '08) |
#10
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AW: Schwerbehinderung - Grad der Behinderung
Hallo Chrissie !
Nach einer Ablatio bekam ich 50% und habe nun nach 5 Jahren von dem zuständigen Amt einen Fragebogen bekommen. Mit Sicherheit wollen sie mich herunterstufen. Wahrscheinlich denken die netten Leute dort, daß mir der Busen (wie Hoffnungsvoll es schon erwähnte) wieder nachgewachsen ist. Aber ich werde dann auch Einspruch erheben, denn mit Brustkrebs ist man nie "aus dem Schneider" und 100% geheilt. Da ich im Sozialverband Deutschland (früher Reichsbund) bin, werde ich mir dort helfen lassen. Allein auf sich gestellt, ist man den Behörden gegenüber meistens verraten und verkauft. So wie es scheint, wird es tatsächlich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt. Ich lebe im südwestlichen Niedersachsen. Euch allen ein schönes und sommerliches Wochenende, verbunden mit lieben grüßen Amazona |
#11
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AW: Schwerbehinderung - Grad der Behinderung
Hallo
Ich glaube manchmal die Einstufung erfolgt nach Ermessen des Bearbeiters. Ich bin aber eigentlich mit meiner Einstufung einverstanden... nach Ablatio und 7/32 Lymphknoten befallen G3 Einstufung auf 80%, war sehr schnell bearbeitet nach ca. 3 Wochen. Was passiert eigentlich, wenn die 5 Jahre rum sind? Margit sorry, das mit dem Fragebogen hab ich grad gelesen... Geändert von megjabot (01.08.2008 um 22:47 Uhr) |
#12
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AW: Schwerbehinderung - Grad der Behinderung
Hallo Megjabot !
Wenn Du dann nach 5 Jahren die freundliche Aufforderung vom Amt bekommst, den Fragebogen auszufüllen, würde ich es doch unbedingt mit dem behandelnden Arzt zusammen machen. Von anderen Frauen weiß ich nämlich, daß er oder sie (die Halbgötter in weiß) auf Anfrage der örtlichen Versorgungsämter nichtssagende Antworten gaben und schwupps waren die Frauen auf 30 % oder sogar auf 20 % heruntergestuft. Schönes Wochenende Amazona |
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