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  #16  
Alt 29.11.2012, 12:38
Sascha A. Sascha A. ist offline
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Standard AW: Ist Knie-Tep Kennzeichen G berechtigt?

Zitat:
Zitat von Nina1995 Beitrag anzeigen
...Achso ich wusste nicht dass es bei 50 % was kostet...
Denke mit den Grundwert hat das nix zu tun, ich hab auch einen Gdb von 80 und G, muss aber meine 60 EUR bezahlen. Denke du hast bestimmt das AG drin oder?
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  #17  
Alt 04.12.2012, 15:58
Benutzerbild von Nina1995
Nina1995 Nina1995 ist offline
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Standard AW: Ist Knie-Tep Kennzeichen G berechtigt?

Jap das "außergewöhnlich Gehbehindert" habe ich in meinem Ausweis.. Meine mutter sagte aber auch dass diese marke für60 euro im jahr abgeschafft wurde, zumindest in Nrw
Nunja ist ja auch egal.. Ich find es gut dass es so vergünstigungen gibt.
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  #18  
Alt 17.12.2012, 20:42
Stuggi Stuggi ist offline
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Standard AW: Ist Knie-Tep Kennzeichen G berechtigt?

Es ist, wie Sascha es sagt: "G" = 60 Euro und "aG" (und schlimmer ... "H" usw.) = 0 Euro.
Ich glaub, das gilt auch in NRW
Vielleicht ist das bei "aG" noch bundeslandabhängig?

Hier z.B. Bayern:
http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/weg...echte.html#A30
(oder googelt nach "nachteilsausgleich freifahrt")
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  #19  
Alt 30.12.2012, 06:26
Kimiii Kimiii ist offline
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Beitrag AW: Ist Knie-Tep Kennzeichen G berechtigt?

Hi,

Nina, hast du das AG denn für deine Prothese bekommen? Genauso wie das B Oder woraus setzt sich das zusammen, wenn ich mal fragen darf ?

Denn ich habe eine Fussheberschwäche seit meiner Erkrankung, die sie auch erst nach Einspruch anerkannt haben und habe denn mit der "leichten Gehbehinderung" und der Krebserkrankungen eine Einstufung von 60% und kein Buchstabe.
Mich interessiert nur so, wonach die gehen, sodass ich das mal vergleichen kann.

Man muss zugeben, da ist es wirklich schwer da durch zu steigen. Meistens lehnen die sowieso erstmal alles ab und wenn man denn keine Ahnung davon hat, gibt man sich schnell damit zufrieden. Genau das falsche einfach!


Geändert von Kimiii (30.12.2012 um 06:28 Uhr)
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  #20  
Alt 18.01.2013, 00:24
Stuggi Stuggi ist offline
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Beiträge: 279
Standard AW: Ist Knie-Tep Kennzeichen G berechtigt?

Hi Kimiii,

ich hab auch ne Fussheberschwäche und "50%" + "G" erst auf Einspruch bekommen.
"G" ist bei mir so ... halbzutreffend: manchmal hab ich´s verdient, manchmal nicht.
Die Regel für "G" vor einigen Jahren (ähem: 20) war:
Gehstrecken über 500-1000m nur mit Schmerzen möglich.

Ich war bei der Amtsärztin und einige Punkte die aufkamen, waren:
- Schmerzen beim Gehen (nicht immer, aber doch recht oft)
- beim Treppensteigen Geländer nötig (ich kann, z.B., mein Bein aktiv nicht stark anwinkeln ... so 40-50°; passiv gehen 95°)
- keinen Führerschein, wegen Fussheberschwäche möglich (ich gestehe: jetzt hab ich ihn doch)

Der letzte Punkt dürfte wohl für die Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs ne wichtige Rolle spielen und mir geholfen haben, das "G" zu bekommen.

Die Amtsärztin ist nicht notwendig, auch der Hausarzt/-orthopäde darf das begründen.

Vielleicht hilft dir das ja und ja: wir haben so nen Shit erlebt und da darf man auchmal was kriegen
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  #21  
Alt 18.01.2013, 16:51
Benutzerbild von Nina1995
Nina1995 Nina1995 ist offline
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Ort: Willich - in der Nähe von Düsseldorf / Krefeld / Köln
Beiträge: 382
Standard AW: Ist Knie-Tep Kennzeichen G berechtigt?

Hallo Kimii,,

Ich habe das AG bekommen weil ich niemals ohne krücken laufen kann, und weil das eben eine Op mit verlust des knochens war. Ja ich denke auch dass es auf die außergewöhnliche prothese /op zurückzuführen ist...

Lg nIna
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  #22  
Alt 18.01.2013, 21:25
sailor1989 sailor1989 ist offline
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Standard AW: Ist Knie-Tep Kennzeichen G berechtigt?

Hallo,

ich bin völlig erstaunt, weil mir diese Aspekte vorher nicht bewusst waren.
Ich bekomme ja bald auch eine knie-tep, wobei so 12 cm tibia entfernt werden?
Bekomme ich dann automatisch eine Einordnung? Was für eine ist wahrscheinlich?
Muss ich die beantragen oder läuft das über die Angestellten des sozialmedizinischen Dienstes?
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  #23  
Alt 21.01.2013, 03:34
Kimiii Kimiii ist offline
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Beiträge: 26
Beitrag AW: Ist Knie-Tep Kennzeichen G berechtigt?

Hallo ihr Lieben,

Ja Stuggi das stimmt, man muss mitnehmen was man bekommt und da eine, leider nichts geschenkt wird muss man sich schon wirklich Rat in solchen Gruppen holen.
Denn ich habe lange überlegt ob da noch ein Buchstabe in Frage kommt, aber leider habe ich meinen Führerschein schon ne ganze Weile & jetzt nach 5 Jahren Schmerzen im Bein anzugeben ist wohl zu spät.

Aber ich bin gespannt was die jetzt errechnen, da mir aufgrund von Metastasen mehr als 1 Lunge entfernt wurde, da bin ich echt neugierig und erwarte eigentlich das schlimmste .

Sailor 1989 ich musste mich selbst drum kümmern, es hat mir damals niemand erzählt ob ich Ansprüche habe und ich dies beantragen sollte, da es erhebliche Vorteile hat. Musste mich dann beim zuständigen Landesamt für soziale Dienste melden und die haben mir Unterlagen zugeschickt, diese füllst du aus mit den ganzen Daten, Krankheiten, Einschränkungen usw. und dann beurteilen die das. Wenn nötig erkundigen die sich noch bei deinen Ärzten, dass werden die dir aber auch genau Erzählen was sie wollen und an Unterlagen brauchen.



Liebe Grüsse
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