Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #16  
Alt 04.08.2011, 14:05
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 25.12.2003
Ort: Alfter
Beiträge: 1.153
Standard AW: Rentenbescheid

Hallo Altfrau
wie schon mal gepostet, reiche eine Untätigkeitsklage ein da braucht frau nicht unbedingt einen Anwalte
1. zuständiges Sozialgericht
2. Antrag vom ...... bei DRV
3.l Antrag auf Altersrente
4. bis heute nicht beschieden.

Dann muss die DRV binnen 14 Tage bescheiden.

Bei einem Anwalt kostet das Schreiben viel geld...kansste auch als fax senden.
Du kannst auch Anwaltshilfekostenm beantragen, wenn du zuwenig verdienst.

Gruß
Barbara
__________________
Liebe Grüße
Barbara
Mit Zitat antworten
  #17  
Alt 05.08.2011, 11:32
Altmann Altmann ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 22.02.2007
Beiträge: 605
Standard AW: Rentenbescheid

Danke Barbara,
sehr nett, Deine Vorschläge.
Danke auch für die sorgenden Gedanken.
Ja, wenn jetzt die nächsten Tage nichts kommt,
bleibt mir nichts anderes übrig.
Gruss Altmann
Mit Zitat antworten
  #18  
Alt 12.08.2011, 11:26
Altmann Altmann ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 22.02.2007
Beiträge: 605
Standard AW: Rentenbescheid

Hallo,
wass soll ich Euch sagen. Heute kam der Bescheid, nach 9 Monaten.
Gestern kam nochmals eine blöde Aufforderung bzw. ein Antrag wegen
Zuschuss zur KK und ich dachte, jetzt verschleppen die das doch total.
Die hatten doch alles vorliegen. Aber weil es schon so lange her ist,
muss etwas Akutelles her. Es ist doch zum verrückt werden.
Irgendwie komme ich mir jetzt auch blöd vor, ich bin jetzt Rentner.
In meinem jugendlichen Alter.
Hä, mir kann mans nicht Recht machen, was ?
Gruss Altmann
Mit Zitat antworten
  #19  
Alt 14.08.2011, 12:16
Altmann Altmann ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 22.02.2007
Beiträge: 605
Standard AW: Rentenbescheid

Hallo,
ja ich muss mich nochmals melden.
Habe ja den Bescheid bekommen und jetzt genau studiert.
Es fehlen glatt Zeiten der Arbeitslosigkeit, welche nicht aufgeführt sind.
Muss also in Widerspruch gehen.
Ich kann nur jedem raten, die Bescheide genau zu durchforsten, auch
wenn er ellenlang ist.
Die Zeiten ergeben zwar keine höhere Rente, aber wer weis für was man die
braucht, ich lasse mich da auf nichts mehr ein.
Gruss Altmann
Mit Zitat antworten
  #20  
Alt 15.08.2011, 15:59
kleinzelliger kleinzelliger ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 15.12.2010
Beiträge: 177
Standard AW: Rentenbescheid

hallo alttmann,
in den zeiten wo du arbeitslos warst,
kannst du ja bescheinigung von der agentur für arbeit nach reichen.
oder von der agentur neu bestätigen,
da kommen ja auch kleine beträge in rentenkasse.

gruß
helmut

Mit Zitat antworten
  #21  
Alt 16.08.2011, 11:03
Altmann Altmann ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 22.02.2007
Beiträge: 605
Standard AW: Rentenbescheid

Hallo Kleinzelliger,
danke für die Info.
Habe ich schon gemacht per Einschreiben eigenhändig.
Ich habe ja alles vorliegen, auch meine AU-Bescheinigungen.
Am Telefon hat mir der Mann von der DRV sogar erklärt, dass
das AA die entsprechenden Zeiten gemeldet hat. Nur diese sind
im Verlauf nicht enthalten. Ich sag ja, wenn man nicht alles nachschaut.
Also auf die Höhe der Rente wirkt sich das nicht aus, denk ich mal.
Aber da geht es um Zeiten, die noch irgendwann mal interessant
werden könnten, z.B. bei der Berechnung der Altersrente dann bei mir
mit 65. Ich lass mich da auf nichts mehr ein.
Ausserdem will ich nicht die ganze Tretzerei beim AA umsonst gemacht
haben. Massnahmen ohne Leistungsbezug. Die fragten mich alle, ob das
wirklich so ist, also die Mitkomolitonen. Die hielten mich für blöd.
Dann will ich es wenigstens im Versicherungsverlauf haben. Da bin
ich genau.
Ich hatte der DRV dies alles haarklein mitgeteilt, alles ignoriert. Mir
wurde gesagt, es liege vor, aber ignoriert. Dumpfbacke.
Also habe alles weggeschickt, jetzt bin ich wieder auf die Antwort
gespannt.
Danke für Deine Gedanken.
Gruss Altmann
Mit Zitat antworten
  #22  
Alt 18.08.2012, 22:29
korina korina ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 04.03.2012
Ort: Aachen
Beiträge: 28
Standard AW: Rentenbescheid

hllo ihr lieben!
habe meine rente bewilligt bekommen, aber keine zahlung rückwirkend
sondern 7 monate nach antragstellung die erste zahlung und das nur für 17 monate was soll das?
die können doch die 17 monate ab antragstellung zahlen.
wovon soll mann (in mein fall ab 1.12.2012 und zahlun immer am monatsende rückwirhend) bis da leben?
hat jemand die gleiche erfahrung?
kann man da gegen was machen?
hat jemand bei dek RV nachgefragt warum das so ist?
gruß korina
Mit Zitat antworten
  #23  
Alt 19.08.2012, 00:56
Norma Norma ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 06.11.2005
Beiträge: 1.157
Standard AW: Rentenbescheid

Ein typischer Fall für einen Sozialverband.
Also nix wie hin!

Allerdings... das mit den 7 Monaten ist leider richtig (bei mir gewesen).

Da ich aber eh im Krankenstand war und das Krankengeld weiter lief, waren diese Monate nicht existenzbedrohend.

Die 7 Monate nach Antragstellung waren bereits verstrichen.

Rente für 17 Monate finde ich ungewöhnlich. Bisher gab es in meinem Umfeld immer nur ein oder mehr Jahre.

Lass dir das alles mal ganz genau bei einem Sozialverband erklären! Für den eventuellen Widerspruch hat man meines Wissens 4 Wochen Zeit.

Alles Gute!
Mit Zitat antworten
  #24  
Alt 19.08.2012, 09:45
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 25.12.2003
Ort: Alfter
Beiträge: 1.153
Standard AW: Rentenbescheid

Hi
ja lege Widerspruch ein "Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom.... Begründung folgt"
Dann hast du die Frist (4 Wochen) gewahrt und hast Zeit den Widerspruch zu begründen.
__________________
Liebe Grüße
Barbara
Mit Zitat antworten
  #25  
Alt 19.08.2012, 10:38
J.F. J.F. ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 18.04.2007
Beiträge: 1.485
Standard AW: Rentenbescheid

Hallo zusammen,

mit einem der Sozialverbände habe ich keine guten Erfahrungen gemacht. Leider. Inspiriert von Euren Lobpreisungen bin auch ich dort vorstellig geworden. Mir wurde gesagt, dass - in meinem Fall - das Versorgungsamt IMMER zu Gunsten der Betroffenen entscheidet. Ah..ja... Aber egal, das ist ein anderes Thema.

Hallo Korina,

§ 101 SGB VI
Beginn und Änderung in Sonderfällen
(1) Befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden nicht vor Beginn des siebten Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet

aus http://www.sozialgesetzbuch.de/geset...orm_ID=0610100
Hier hat wohl der Sachbearbeiter das Antragsdatum genommen? Und nicht die Erstdiagnose. Die laut Deinem Erstposting irgendwann im Februar 2012 war. Das Datum müsste der Rechenbeginn für die Frist darstellen.

§ 102 SGB VI
(2) Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und große Witwenrenten oder große Witwerrenten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit werden auf Zeit geleistet. Die Befristung erfolgt für längstens drei Jahre nach Rentenbeginn. Sie kann wiederholt werden.


Aus dem Paragraphen kannst Du ersehen, dass es dem Sachbearbeiter vorbehalten bleibt die Dauer der Rente festzusetzen.
Interessanterweise ergibt die Summe der sieben Monate und der 17 Monate die Summe von zwei Jahren. Ob da ein Denkfehler vorlag? Oder ist das nur ein Zufall? Denn viele haben zwei Jahre befristet die Rente bewilligt bekommen.

Die Frage, ob jemand den Hörer in die Hand genommen hat und bei der DRV nachgefragt hat, ist müßig. Jeder Sachverhalt und jeder Sachbearbeiter ist anders. Ruf doch einfach mal an. Du kennst Deine Daten am Besten. Einspruch kannst Du danach immer noch einlegen. Eventuell sogar mit noch mehr Möglichkeiten der Argumentation, da sich diese im Telefonat herauskristallisiert haben.
__________________
Alle im Forum von mir verfassten Beiträge dürfen ohne meine Zustimmung nicht weiterverwendet werden.
Mit Zitat antworten
  #26  
Alt 19.08.2012, 22:58
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 08.04.2009
Beiträge: 2.241
Standard AW: Rentenbescheid

Liebe Korina,

Zitat:
zahlun immer am monatsende rückwirhend)
Es hat vor ca.5 Jahren eine Gesetzesänderung gegeben, seitdem bekommen alle Neurentner, ihr Geld erst am Monatsende ausgezahlt.

Zwei Jahre nach der Erstdiagnose findet eine Überprüfung statt, ob die Rente weitergezahlt wird, dies ist eine zur Zeit übliche Praxis.

Es darf nur eine Sozialleistung bezogen werden , deshalb gibt es entweder Krankengeld oder Rente.

Liebe Korina, hast Du einen Schwerbehindertenausweis?

Alles Gute,

Elisabethh.
Mit Zitat antworten
  #27  
Alt 20.12.2012, 22:30
korina korina ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 04.03.2012
Ort: Aachen
Beiträge: 28
Standard AW: Rentenbescheid

Hallo Ihr lieben!
Konnte mich vorher nicht melden,
danke für die vielen Antworten,
ich habe 80% ohne Buchstabe bekommen.
Also ich habe zum ersten Bescheid Einspruch eingelegt dieser wurde abgewiesen,
mir wurde mit der Abweisung mitgeteilt das ich jetzt nur über das Landesgericht einspruch legen könnte, ich habe mich dadurch nicht einschüchtern lassen und bin mit dem ganzen zu meinen Anwalt gegangen jetzt ist abzuwarten.
Grüße korina
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 21:27 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55