Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 25.03.2008, 13:20
kerstin1 kerstin1 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 31.03.2005
Ort: os
Beiträge: 196
Frage 18.06.08 ausgesteuert und dann???

Liebe Forenleser und Forenleserinnen,

nun bräuchte ich doch mal wieder Hilfe.

Ich bin seit 08.01.07 Au und bin ab 18.06.08 ausgesteuert, so steht es im Brief der KK, den ich am We bekommen habe.
Heute war ich beim Arbeitsamt und bin arbeitssuchend gemeldet.
Ich war im Januar in der Reha, zu der ich von der KK aufgefordert wurde und laut Entlassungsbericht der Reha, sollte ich in Rente gehen. So ungefähr steht es dort drin.
Ich habe mir einen Termin beim Vdk geben lassen, den ich am 04.04.08 habe.
Nun meine Fragen:

Soll ich nun selbst den Rentenantrag stellen oder awarten, was sie mir beim Arbeitsamt weiter sagen???
Ich kann erst 4 Wochen vor Aussteuerung Arbeitslosengeld bzw. Nahtlosigkeitsgeld beantragen.

Irgendwie bin ich ganz verunsichert, weil ich dachte, die KK fordert mich direkt auf, einen Rentenantrag zu stellen. Oder macht es dann doch erst der MDK??

Über Hilfe von euch bin ich sehr dankbar.


Liebe Grüsse, Kerstin
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 25.03.2008, 15:02
Gloria-Beetle Gloria-Beetle ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 08.03.2006
Ort: Hessenland
Beiträge: 1.026
Daumen hoch AW: 18.06.08 ausgesteuert und dann???

Hallo Kerstin,

bei mir wars ähnlich nur bin ich einige Jährchen älter, also bezüglich der Rente eine andere Situation.

Ich habe die Rentenbeantragung soweit als möglich weggeschoben, da mein Arbeitslosengeld erheblich höher als die Rente war.

Da mußt Du also drauf achten. Du kannst ja auf Deinem letzten Rentenbescheid sehen, wie hoch Deine EU Rente ist.

Zeitlich läuft Dir im Moment nichts wirklich weg, laß Dich erst mal beim VDK beraten. Aber auch da mußt Du aufpassen, die sind manchmal nämlich auch ganz schön oberflächlich.

Aber über kurz oder lang wird Dich das Arbeitsamt sicher auffordern den Rentenantrag zu stellen, für die KK bist Du nicht mehr interessant, da Du an sie ja keine Ansprüche bezüglich Krankengeld hast.

Ich drück Dir die Daumen, daß alles zu Deinem Vorteil klappt und Du vor allem die Krankheit in den Griff bekommst.

Liebe Grüße Gloria

PS.: Wenn Du ganz spezielle Fragen hast, schick mir ne PN
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 25.03.2008, 20:55
kerstin1 kerstin1 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 31.03.2005
Ort: os
Beiträge: 196
Lächeln AW: 18.06.08 ausgesteuert und dann???

Hallo Gloria,

danke dir für deine schnelle Antwort.
Ich bin heute schon recht aktiv geworden.
Ich habe mir einen Termin für den 04.04. beim Vdk geben lassen, da ich am 08.04.08 zum Arbeitsvermittler gehen soll.
Beim Rentenbüro gab man mir auch den gut gemeinten Rat, dass ich erstmal das KK Geld bis zum 17.06.08 nehmen sollte, danach das Arbeitslosengeld. Mit dem Rentenantrag sollte ich mir ruhig Zeit lassen, da ich eh vom Arbeitsamt aufgefordert werde oder nicht.
Ich bin nur deshalb etwss verwirrt, weil sie mir in der Reha gesagt hatten, ich solle in Rente gehen und ich wohl von der Rentenversicherung selbst dazu aufgefordert werden sollte.
Bin seit dem 12.02.08 aus der Reha und nichts tut sich.
Aus meinem Entlassungsbericht werde ich auch nicht so ganz schlau, für mich als nicht wissender stehen da Sätze, wie, nicht arbeitsfähig, Gesundheitsstabilität ist nicht absehbar/erkennbar, Belastungen nicht gewachsen usw. drin, häuslichen und beruflichem Alltag nicht gewachsen usw.
Werde mir mal den Rat des Vdk einholen und dann abwarten.
Doch diese Warterei nervt und ich frage mich, wann man endlich Ruhe vor dieser Bürokratie hat, nicht, dass man schon selbst durch die ganze Krankheit Termine ohne Ende hat, nein, da muss man sich selbst schlau machen. Es ist doch zum K.....Sorry. Irgendwie ist das echt fies.
Ok, also wieder mal abwarten und Tee trinken*g*

Liebe Grüsse,

Kerstin
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 26.03.2008, 14:08
tronic tronic ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 20.10.2005
Ort: Raum Düsseldorf
Beiträge: 256
Standard AW: 18.06.08 ausgesteuert und dann???

hallo kerstin!

bei mir ist es auch ähnlich gelaufen. ausgesteuert und dann geld vom arbeitsamt. MICH hat das AA aber nicht aufgefordert einen rentenantrag zu stellen.
das geld von denen läuft ja auch nur ein jahr, dann wäre harzIV dran. dann hätte ich gar nichts mehr bekommen, da mein mann ja auch geld verdient.
ich habe letztes jahr im januar den rentenantrag gestellt, ca. ein halbes jahr bevor das AA nicht mehr zahlt.
das ganze hat auch so ziemlich dieses halbe jahr gedauert, bis der bescheid kam.
ich wurde rückwirkend zum 1.12.06 berentet.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 04.04.2008, 18:24
kerstin1 kerstin1 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 31.03.2005
Ort: os
Beiträge: 196
Frage AW: 18.06.08 ausgesteuert und dann???

Hallo Ihr Lieben,

so, nun kann ich weiter berichten und irgendwie raucht mir der Kopf ganz schön.
Nach dem ich nun zum 17.06.08 ausgesteuert werde, bin ich natürlich direkt zum AA. Dort gelte ich nun als arbeitssuchend und den Arbeitslosengeldantrag kann ich erst 4 Wochen vorher stellen. Am 08.04.08 muss ich zu meinem Arbeitsvermittler.
Am Donnerstag nun habe ich Post von der Rentenkasse bekommen.
In dem Brief steht, dass der Rehabericht sagt, dass meine Erwebstätigkeit nicht wieder her gestellt ist und sich ein nicht unerhebliche Minderung meiner Leistungsfähigkeit vorliegt, so dasa das Vorliegen von verminderter Erwerbsfähigkeit im rechtlichem Sinne, nicht ausgeschlossen werden kann.
Ich habe nun die Anträge für mein Rentenfeststellungsverfahren vorliegen.
Ich war dann noch heute beim VDK, der mir riet, nun meine Rente zu beantragen.
Irgendwie war das ne ganze Menge Info und ich bin da raus und hatte das Gefühl, so viele Infos bekommen zu haben, dass ich nun noch mehr verunsichert bin.

Daher habe ich noch Fragen, die ihr mir bestimmt besser beantworten könnt.
Antragstellung steht bei mir der 10.09.2007, weil ich zu diesem Zeitpunkt einen Rehaantrag gestellt hatte.
Vom 22.01.08-12.02.2008 war ich nun in der Reha.

1.Warum wählt der Rentenversicherungsträger dieses Datum???

2. Wenn ich rückwirkend berentet werde, hätte ich dann nach Ablauf der Berentung noch Anspruch auf Krankengeld, da ich ja nicht den ganzen Krankengeldanspruch genommen hätte??

3. Was ist mit meinem Beschäftigungsverhältnis??? Könnte mir der Arbeitgeber trotzallem kündigen???

4. Was ist mit meinem Resturlaub, verfällt er???

5. Würde mir nach Ablauf der Rente, wenn sie nicht weiter gewährt werden würde, Arbeitslosengeld-Nahtlosigkeitsgeld zu, wenn man keine Rentenverlängerung bekommt??

6. Welches Datum gebe ich nun am besten an??

7. Innerhalb welcher Zeit sollte ich den Rentenantrag zurück schicken??? Der VDK meinte innerhalb von 3 Wochen??!!!

8. Ist es sinnvoll, den kompletten Entlassungsbericht mitzuschicken oder haben sie ihn dort schon vorliegen oder nur eine Kurzform??

9. Was ist mit meiner Zusatsversorgungskasse???

Ich weiß, viele Fragen, doch in diesem Wirrwarr sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr.

Vielen Dank für eure Hilfe,

liebe Grüsse,

Kerstin
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 05.04.2008, 17:41
Benutzerbild von Gaby
Gaby Gaby ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2005
Beiträge: 288
Standard AW: 18.06.08 ausgesteuert und dann???

Hallo Kerstin,

ich versuche mal, einen Teil deiner Fragen zu beantworten.

1) Der Antrag zur Reha wird immer als Antrag zur Rente genommen( Reha vor Rente!)
Diese wird bei Genehmigung dann rückwirkend ab dem 10.9.2007 gezahlt. Es werden für den vergangenen Zeitraum die Ansprüche mit denen der bisherigen Leistungsträger (KK + Arge) verrechnet.
Falls dein Krankengeld/ ALG niedriger ist als die Rente, bekommst Du die Differenz nachgezahlt. Falls es höher ist, dann zahlt die DRV an die KK und Arge die Rente für den jeweiligen Zeitraum als Ausgleich, die Differenz geht zu Lasten der KK und Arge.

2) Anspruch von 78 Wochen Krankengeld besteht immer nur innerhalb einer Blockfrist von 3 Jahren, d.h. nach der Erstdiagnose max. 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren. Danach musst du dem Arbeitsmarkt mind. 6 Monate ohne Erkrankung mit der gleichen Diagnose zur Verfügung stehen ( auch arbeitslos), damit eine neue Blockfrist beginnt. Ich gehen mal davon aus, bis deine Rente durch ist und je nachdem, wie lange die Zeitrente erhälst, dass die 3 Jahre dann um sind. Es geht auch nur um den "Anspruch" auf Krankengeld, nicht darum, ob die KK auch tatsächlich zahlen musste.


3 + 4 müsstest du mit dem Arbeitgeber abklären. Soviel ich weiss, ist das unterschiedlich in den Tarifverträgen geregelt.

5) Wenn du im April 2008 ALG beantragst, dann hast du auf dieses ALG einen Anspruch von 12 Monaten innerhalb der folgenden 4 Jahre (aktuelle Regelung, man weiss nie, ob sich as nicht wieder ändert.) D.h. falls du z.B.eine Zeitrente fuer 2 oder 3 Jahre bekämst, hättest du im Anschluss daran noch Anspruch auf ALG. Hat nichts mir der Nahrlosigkeitsregelung zu tun! Die gilt nur als Übergangsregelung zur Rente, wenn absehbar ist, dass man nicht innerhalb der nächsten 6 Monate wieder arbeitsfähig wird.
Das Problem hatte ich im letzten Jahr nach Aussteuerung durch die KK. Der MDK der Arge hat gemeint, ich sei innerhalb der 6 MOnate wieder arbeitsfähig und dadurch hat die Arge die Zahlung von ALG komplett verweigert, da ich ich nicht unter die Nahtlosigkeitsregelung fiel und auch nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stand.

6) Du kannst angeben, was du willst, die DRV nimmt das Datum des Rehaantrags. Nehme doch einfach das aktuelle Datum, wann du den Antrag stellst.

7) Du könntest einen Termin mit der zuständigen Rentenstelle machen zwecks schriftlicher Antragstellung. Niemand verlangt von dir, dass du den Berg von Formularen selber ausfüllst.
Ruf mal im zuständigen Büro am Wohnort oder in der Nähe an und sag, du kannst die Formulare nicht selber ausfüllen. Dort kannst du auch hinterfragen, ob und welche Unterlagen du mitbringen sollst. Normalerweise bekommst du eine schriftliche Terminbestätigung, in der steht, was du mitbringen musst.
Bei uns muss man derzeit auf diesen Termin ca. 8 Wochen warten!! Falls du also mehr KK und ALG als Rente erwartest, dann ist so eine "Verzögerung" sicher dienlich.

9 müsstest du mit der Zusatzversorungskasse abklären. Das hängt von deinem Vertrag ab.

Hoffe, dass ich dir hiermit etwas helfen kann.

Alles Gute für Dich
Gaby
__________________
Gib jedem Tag die Chance, der schönste deines Lebens zu werden.
www.palliaktiv.de
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 05.04.2008, 18:01
kerstin1 kerstin1 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 31.03.2005
Ort: os
Beiträge: 196
Standard AW: 18.06.08 ausgesteuert und dann???

Liebe Gloria, Tina und Gaby,

danke euch für eure schnellen Antworten. helfen sie mir doch ungemein mich etwas zu beruhigen.
Ich stehe wie viele halt vor einem unbekannten Berg an Fakten und möchte natürlich keine Fehler machen.
Ich werde mir noch etwas Zeit geben und mir von der Rentenbeauftragten einen Termin geben lassen, damit sie beim Ausfüllen hilft. Soweit habe ich alles selbst schon ausgefüllt.
Ich habe einfach einen totalen Horror vor weiteren Ärzten oder Gutachtern. Hoffe jedoch, dass der Entlassungsbericht der Reha vor weiteren Gutachtern schützt.
Man liest immer einen solchen Horror, war die Reha schon zu viel für mich und ich habe mich langsam einigermaßen wieder im Griff und möchte nicht wieder zwei Schritte zurück machen.
Ich weiß nicht, aber ich kann den Begriff Arzt und die damit verbundenen Umstände einfach fast kaum mehr ertragen. plagen mich schon absolute Albträume deswegen, selbst, wenn ich auch sehr nette und vertrauensvolle Ärzte habe, wird mir das zuviel.
Bin seit meinem 11. Lebensjahr mit dem Thema Krebs vertraut, 2 mal meine Ma und zweimal ich selbst. Ein absoluter Begleiter in meinem Leben, den ich nicht einfach so abschütteln kann.
Egal, da muss ich weiter durch und deshalb bin ich auch bei der Psychotherapie, die mir wenigstens einen Teil meiner Pakete auf den Schultern abnimmt bzw, lindert.

Vielen dank euch allen, werde weiter berichten,

liebe Grüsse, Kerstin
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 10.04.2008, 13:30
kerstin1 kerstin1 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 31.03.2005
Ort: os
Beiträge: 196
Daumen hoch AW: 18.06.08 ausgesteuert und dann???

Hallo Ihr Lieben,

so, nun bin ich einen Schritt weiter.
war nochmals bei der Arge, bei meinem Arbeitsvermittler und er meinte, die sollte die Rente beantragen, stellt den Gesundheitsfragebogen des MDK zurück, damit ich nicht noch durch diese Instanz muss mit der Bedingung, dass ich bis zum 15.04.08 meinen Antrag abgebe.
Das werde ich auch nun machen.
Meine Rente und das Krankengeld sind ungefähr gleich, ohne die Zurrechnungszeiten.
Mal schaun, was mir das die Rentenversicherung noch für Beine stellt.

Ich werde euch weiter berichten und habe aber auch ein ganz schön mulmiges Gefühl im Bauch, wenn ich mich hier im Kompass so belesen, der blanke Horror.
Egal, muss ich ja nun mal durch.

Einen lieben und sonnigen Gruss,

Kerstin
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 11.04.2008, 09:03
tronic tronic ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 20.10.2005
Ort: Raum Düsseldorf
Beiträge: 256
Standard AW: 18.06.08 ausgesteuert und dann???

hallo kerstin!

nicht immer gibt es probleme mit der rentenversicherung.
ich hatte z.b. keine.
antrag gestellt, nach 3 monaten mal höflich nachgefragt, wie weit sie denn sind und ob noch unterlagen von meiner seite fehlen. dies wurde verneint und gesagt, so ein antrag braucht halt immer ein bißchen.
naja, das ganze hat dann nochmal 3 monate gebraucht, aber dann kam der bescheid.
ich brauchte zu keinem gutachter, brauchte keinen widerspruch stellen oder was es sonst so für erfahrungen gibt.
also mach dir jetzt noch keine angst, was kommen könnte, denn es muss ja nicht.
drück dir dafür die daumen!
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 23.05.2008, 13:38
kerstin1 kerstin1 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 31.03.2005
Ort: os
Beiträge: 196
Standard AW: 18.06.08 ausgesteuert und dann???

Hallo an alle, die mich hier immer super unterstützt haben,

heute mal eine super nachricht. Ohne weiteres zutun, habe ich heute meinen rentenbescheid bekommen. Ich bin bis zum 30.06.210 berentet.

Super, mir fällt ein dicker Stein vom Herzen.

Danke, danke an alle und besonders an NORMA, die mir immer zur Seite stand!!"!!


Lg Kerstin
Mit Zitat antworten
  #11  
Alt 23.05.2008, 13:53
regba regba ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 16.05.2006
Ort: Celle
Beiträge: 135
Standard AW: 18.06.08 ausgesteuert und dann???

Hallo Kerstin1,
ich gratuliere Dir erst einmal, dass es mit einer Rente bei Dir geklappt hat, ohne dass Du noch vorher zum Amtsarzt o.ä. musstest.
Ich habe das wohl noch alles vor mir, ich stehe vor einem ähnlichem Problem.
Ich wurde im Juli 2007 ausgesteuert, dann riet man mir erst einmal zur AA zu gehen und Alg zu beantragen, obwohl ich noch krank geschrieben war. Die AA forderte von mir mich gesund schreiben zu lassen, weil ich sonst dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen würde und dann gibts es auch kein Geld.
Jetzt fahre ich zur Reha und will im Anschluss einen Rentenantrag stellen, ich hoffe es geht bei mir so unproblematisch wie bei Dir. Ich habe auch schon Horror vor dem ganzen Kommenden.

L.G.
Regine
Mit Zitat antworten
  #12  
Alt 23.05.2008, 14:00
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 25.12.2003
Ort: Alfter
Beiträge: 1.153
Standard AW: 18.06.08 ausgesteuert und dann???

Hallo zusammen

ja ja das "Arbeitsamt"..... lass dich nicht irritieren und bleibe Krank geschrieben, ansonsten wird es schwierig mit der Rente; am besten überhaupt nix arbeitsmäßig tun!!!
Das Geld zwischen Aussteuerung und Rente entspricht den Leistungen des ALG1 ist aber genau für den Fall gedacht raus aus dem Krankengeld und noch kein Rentenbescheid. Dies wird auch Nahtlosigkeitsgeld genannt und gilt für alle die die dem Arbeitrsmarkt nicht zur Verfügung stehen (§125).
Also keine Angst, dass Arbeitsamt muss zahlen.

Gruß
barbara

@ Kerstin Glückwunsch
Mit Zitat antworten
  #13  
Alt 23.05.2008, 18:31
kerstin1 kerstin1 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 31.03.2005
Ort: os
Beiträge: 196
Standard AW: 18.06.08 ausgesteuert und dann???

Liebe Barbra, liebe Regine,

so, jetzt habe ich erstmal etwas Luft. Puh.
Ich habe mir die ganzen Texte vom RV durchgelesen und da tun sich bei mir doch wieder Fragen auf.

Die Post hatte ich heute im Briefkasten mit Nachzahlungen, die mir zustünden, nicht ausgezahlt werden, da mit KK usw zu verrechnen sind. Ok, verstanden, denn mein KK Geld war um 200 Euro höher, also nichts zurück, ist auch super ok.

Doch nun frage ich mich, muss ich mich selbst nun um die KZVK (öffentlicher Dienst Zusatsversorgungskasse) melden um meine betriebliche Altersvorsorge zu bekommen??

Wird das wieder von meiner Rente abgezogen???

Was ist mit meinem alten Urlaub beim Arbeitgeber, verfällt er??? Schicke ich den Rentenbescheid zum Arbeitgeber mit dem Zusatz, dass mein Arbeitsverhältnis jetzt ruht??

Was ist mit evt Versicherungen, wie private Zusatzversicherung bei Krankheit, muss ich das alles mitteilen???

Welche Rechte habe ich als Rentner???

Wie sieht das mit Zuzahlungen bei Medikamenten???


Oh, mann ich bin schon wieder einen Schritt weiter und ich weiß, es klingt etwas komisch, anstatt mich zu freuen, was ich wirklich tue, habe ich aber immer ein mulmiges Gefühl, denn ich möchte nichts falsch machen.


Vielen Dank, lg

Kerstin
Mit Zitat antworten
  #14  
Alt 23.05.2008, 18:40
kerstin1 kerstin1 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 31.03.2005
Ort: os
Beiträge: 196
Standard AW: 18.06.08 ausgesteuert und dann???

Woher weiß ich, dass dieser Bescheid so ok ist??

Kann man das überprüfen lassen???

Lg Kerstin
Mit Zitat antworten
  #15  
Alt 23.05.2008, 19:16
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 25.12.2003
Ort: Alfter
Beiträge: 1.153
Standard AW: 18.06.08 ausgesteuert und dann???

Hallo Kerstin

versuche ein paar Fragen zu beantworten

Dein Arbeitgeber braucht den Rentenbescheid, da die Rente befristet und voll erwerbsgemindert ist, ruht das Arbeitsverhältnis automatisch.

Mein AG hat das für mich mit der Zusatzversicherung geregelt, da da auch Dinge vom Arbeitgeber ausgefüllt werden müssen.

Die Zusatzrente wird nicht von der Rente abgezogen, sie steht dir also voll zu

In der Regel werden von der DRV die eigentlich gesetzeswidrigen Abschläge für die unter 60 jährigen abgezogen (finden tuts du das bei der "Hochrechnung" der Rente... die wird dann nur bis zu deinem 60 Lebensjahr hochgerechnet, ist auf einer der Seiten mit vielen Datumszahlen), wenn du in einem Sozialverband bist (Sozialverband oder VDK) kannst du den Rentenbescheid da prüfen lassen. Es gibt da auch zum Download die Widersprüchsschreiben wegen der Abschläge. Bist du dir nicht sicher kannst du immer noch Widerspruch einlegen mit dem Vermerk Begründung folgt, dann ist die Frist gewährt.

Soweit ich weiß verfällt der Urlaub

Ich habe meinen Versicherungen nichts mitgeteilt (nur meiner privaten BU)

Du hast evtl. Vergünstigungen bei Veransteltungen (Rentner ermäßigt) meist steht da aber Rentner ab 60... somit nix für uns aber durch den SB Ausweis hat man ja Vergünstigungen

Bei den Zuzahlungen ändert sich nix, durch den Krebs wirst du so oder so die 1% Grenze haben

gruß
Barbara
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 00:12 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55