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Alt 24.03.2005, 19:16
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard hh-modell auf insgesamt 6 wochen gekürzt

hallo ihr alle! kurz zu mir: bin letztes jahr an lymphdrüsenkrebs erkrankt und hatte bis dato im bereich szenenbild gearbeitet. da das die letzten monate körperlich nicht möglich war, habe ich mit der bkk zusammen beschlossen, mir ein büro zu suchen, daß mich in meinem gelernten beruf als architektin im rahmen des hamburger modells unterstützt. so weit so schön. ich habe ein büro gefunden; und mit diesem und der ärztin vereinbahrt, vom 1. märz bis 31. mai eine berufliche wiedereingliederung durchzuführen. die kasse bewilligt jetzt allerdings lediglich 3 wochen à 4 stunden und danach noch mal 3 wochen à 6 stunden. und geht davon aus, daß ich nach diesen 6 wochen voll einsatzfähig bin. -was aber utopisch ist! 4 stunden sind kein problem (aber da ich 5 jahre aus dem job raus bin, muß ich abends sozusagen im selbststudium dinge wieder auffrischen. zumal mein arbeitgeber unter diesen neuen gesichtspunkten davon absieht mich in diesem stadium (bin einfach noch nicht voll belastbar) voll einzustellen. in dem fall bin hab ich also nicht nur den neuen job verloren sondern bin in zwei wochen arbeitslos - was heißt : noch 4 tage arbeitslosengeld und ab da hIV.nun die frage an euch: ist es wirklich willkür eines sachbearbeiters , die eingliederungszeiten festzulegen? oder gibt es irgendein gesetz?
meine ärztin schlug vor mich wieder krankzuschreiben. (78 wochen müßte die kasse bezahlen?), war sich aber nicht sicher, ob nicht doch der arbeitgeber dann meine lohnfortzahlung leisten müßte, was sichernicht förderlich wäre, da ich ja sozusagen gerade "probezeit" bin. wer wäre denn hierfür ein ansprechpartner? arbeitsamt? medizinischer dienst? ich gebe zu, meine situation ist hier sicherlich spezieller, aber vielleicht hat ja doch jemand ähnliches erlebt.
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