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Alt 25.06.2008, 16:33
sandra090774 sandra090774 ist offline
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Frage Habe ich als arbeitslose kein Recht auf eine Reha ?

Ich bin 2005 an Brustkrebs erkrankt,habe Chemo und Bestahlung hinter mich gebracht und durfte September 2006 mit meinem Sohn, als Begleitperson,in die AHB. Ein Jahr später habe ich bei der LVA erneut einen Antrag auf Reha gestellt und bekam eine Ablehnung,dagegen habe ich Wiederspruch eingelegt,der wurde auch abgelehnt,denn die LVA ist nach ärztlicher Untersuchung zu dem Entschluß gekommen,das eine Reha für mich ja nicht dazu dient,mich wieder berufsfähig zu machen, hatte auch EU-Rente beantragt,wurde aber auch abgelehnt. Ich habe ja nur ne mitteschwere Depression und ein leichtes Lymphödem rechts. Ich hatte es jetzt nochmal bei der Krankenkasse im Rahmen einer Mutter-Kind-Kur, in Gömitz versucht,denn mein Sohn ist mit Ängsten aufällig und der Kinderarzt,hatte ihn auch traumatisiert eingestuft und hatte ihn auch als Patient angemeldet,nicht als Begleitperson. Heute kam von der AOK die Ablehnung,mit der Begründung,das Lymphdrehnage und Psychotherapie vor Ort ausreichen würden,eventuell noch ne Selbsthilfegruppe und das war`s, von meinem Sohn war keine Rede !Ist das alles nur,weil ich nicht erwerbstätig bin ? Selbst die Arge ist der Meinung,das ich unter dieser Depression nicht fähig bin arbeiten zu gehen . Wer weiß Rat ? Hatte auch auf Gömitz gehofft,als Hilfe für mein Kind. LG Sandra & David
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