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  #1  
Alt 10.02.2013, 10:29
PetraS61 PetraS61 ist offline
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Standard Schwerbehinderung - Überprüfung

vor Ablauf der Gültigkeitsdauer

Hallo,

ich würde mich freuen, wenn mir jemand erläutern würde, was es auf sich haben könnte, wenn eine Anfrage vom Versorgungsamt kommt und der Schwerbehindertenstatus schon 1 Jahr vor Ablauf der Stempelung auf dem Ausweis überprüft werden soll.

Ist es dringend erforderlich, "umgehend" zu antworten auf den vorgegebenen 4 Zeilen, wozu in dem Begleitschreiben aufgefordert wird, oder hat man eine gewisse Frist? Ich frage mich nämlich, welche Frist einzuhalten ist, denn "umgehend" ist im Prinzip dehnbar wie ein Gummiband, wenn der Ausweis eigentlich noch ein Jahr Gültigkeitsdauer aufweist.

Für eine Unterstützung in dieser Fragestellung wäre ich sehr dankbar.
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  #2  
Alt 10.02.2013, 11:23
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Schwerbehinderung - Überprüfung

Hallo Petra
das klingt nach einer Anhörung? Ich würde antworten (normale Frist ich meine 4 Wochen) und antworten

Ich hatte das auch und prompt bekam ich eine Verlängerung.

Vielleicht hat dein Ausweis eine Heilungsbewährung und das Amt möchte wissen wie es dir jetzt geht?

Also antworten (schreiben wie es dir geht) abwarten was das Amt sagt (die schicken dann einen Bescheid) evtl. gegen den Bescheid Widerspruch einlegen......
__________________
Liebe Grüße
Barbara
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  #3  
Alt 10.02.2013, 15:53
Heino* Heino* ist offline
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Beiträge: 374
Standard AW: Schwerbehinderung - Überprüfung

Hallo Petra,

ich habe auf einem gesonderten Blatt meine Beschwernisse aufgezählt, weil sie auf den 4 Zeilen nicht unterzubringen waren. Außerdem habe ich von allen Arztbriefen eine Kopie beigelegt. Danach hatte ich sehr schnell Antwort mit der Maßgabe, dass mein Ausweis (GdB 100%) nun unbegrenzt gültig ist. Weil ich mir schon immer von allen Befunden eine Kopie geben lasse, konnte ich tatsächlich umgehend antworten.

LG, Heino.
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  #4  
Alt 10.02.2013, 16:49
PetraS61 PetraS61 ist offline
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Beiträge: 56
Standard AW: Schwerbehinderung - Überprüfung

Hallo Barbara und Heino*,

vielen herzlichen Dank für Eure Antworten.

Es könnte sich tatsächlich um diese Anhörung handeln, aber warum dann "Überprüfung" geschrieben und keine Frist genannt wird, ist etwas seltsam, finde ich.

Ich bin jetzt irgendwie aber trotzdem im Zwiespalt, ob ich richtig Gas geben sollte mit der Antwort auf meine Überprüfung, da mein Ausweis eigentlich noch ein Jahr Gültigkeitsdauer hat?!
__________________
lg,
Petra
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  #5  
Alt 12.02.2013, 11:23
Rauchquarz Rauchquarz ist offline
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Registriert seit: 06.11.2012
Beiträge: 101
Standard AW: Schwerbehinderung - Überprüfung

Hi Petra!
Wäre es nicht eine Idee, persönlich oder tel. mit dem Versorgungsamt Kontakt aufzunehmen? Beim hiesigen sind sie total nett und fix in der Bearbeitung, wenn es sein muss.

Viele Grüße,
RQ
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