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  #1  
Alt 26.02.2013, 09:11
AnLiBo AnLiBo ist offline
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Beiträge: 166
Standard Widerspruch oder in 6 Monaten Verschlimmerungsantrag?

Nachdem meine erste Wut über meinen Schwerbehindertenausweis verraucht ist, habe ich eine wichtige Frage.

Mir wurden mit Brustkrebs 50% bescheinigt, obwohl ich einen befallenen Lymphknoten habe, und mir allein schon deswegen 60% hätten zustehen müssen. Es gibt aber noch einige andere Faktoren, wie Neuropathien, nicht berücksichtigte Arthrose etc, die eine andere Einstufung hätten bewirken müssen.

Meine Frage ist nun, ob es sinnvoller ist, jetzt einen Widerspruch einzulegen, oder in 6 Monaten, wenn sich auch gezeigt hat welche weiteren Nebenwirkungen vielleicht dauerhaft erhalten bleiben, einen Verschlimmerungsantrag zu stellen.

Weiß hier jemand, welches Vorgehen besser wäre?
__________________
Ich halte nichts von Diktatur - und eher selten meinen Mund!

2000 CiS mit Hysterekt. 2012 invas.-duct. Mammakarzinom pT 2m ( pN 1a (1/1) MO, G 2 RO pL1 ER: 70 % (IRS:9 ) pos PR: 80 % (IRS:9 ) pos, CerB2 : 10% keine Überexpression, Ki-67 : 10 %
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  #2  
Alt 26.02.2013, 13:18
Vampirin Vampirin ist offline
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Ort: Mannheim
Beiträge: 138
Standard AW: Widerspruch oder in 6 Monaten Verschlimmerungsantrag?

Als ich meinen ersten Antrag für den Ausweis abschickte, hat man nur den Brustkrebs und den Bluthochdruck bewertet. Weder die Knochenmetastasen noch die in der Lunge wurden in irgendeiner Form berücksichtigt. Ich habe daraufhin ein zweiseitiges Schreiben dorthin geschickt, meine Problematik geschildert, also erklärt, welche Einschränkungen ich habe und wodurch mir dies oder jenes im Ausweis zustehen würde. Ich habe auch aus dem Gesetz zitiert. Das hat genügt, ich habe alles bekommen was ich beantragt hatte. Ich würde es also mit einem Widerspruch versuchen und dort eben ausführlich erklären worum es geht.
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  #3  
Alt 26.02.2013, 15:32
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Registriert seit: 25.12.2003
Ort: Alfter
Beiträge: 1.153
Standard AW: Widerspruch oder in 6 Monaten Verschlimmerungsantrag?

hallo
ich würde in den Widerspruch gehen.
Am besten du legst ihn ein (um die Frist zu wahren) mit dem Satz "Begründung folgt".
Nun hast du Zeit den Widerspruch zu begründen.

Eine Diagnose alleine reicht nicht aus, du musst schildern, was du nun alles nicht mehr kannst oder wo du eingeschränkt bist.

Bei diversen Erkrankungen wird der GdB nicht addiert, sondern das Gesamtbild gesehen.
__________________
Liebe Grüße
Barbara
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