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Alt 23.03.2009, 22:21
caster caster ist offline
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Standard AW: ALG I nach §125 und Bewerbungen schreiben - ich verstehe nur Bahnhof!

Liebe Gabi!

Dann drücke ich die Daumen, damit bei dir alles gut läuft.
Ich habe heute die Info-Nummer beim Arbeitsamt angerufen und gefragt, warum nach §117 ALG bewilligt wurde. Erklärung ist denkbar einfach. Es ist im Computer keine Sondernummer für 125 vorgesehen. Also hefte ich den Bescheid weg und hoffe sehr, dass damit alles seine Richtigkeit hat.

Ich habe mir übrigens von allen abgegebenen Sachen eine Kopie geben lassen, bis auf eine Mitarbeiterin haben sie mir auch alle den Empfang mit Datum und Unterschrift quittiert. Nur mal so als Tip.

Also das mit der Gesundheitsprüfung ist OK, schliesslich haben die ja sonst keine Möglichkeit, die Angaben abzuchecken.
Von mir wollten sie nicht einmal weitere Krankenscheine haben. Auch dafür gibt es eine einfache Erklärung:
Falls eine Mitarbeiterin dann nicht beachtet, dass nach §125 bewilligt wurde, fliegt man nach sechs Wochen Krankheit aus dem ALG raus, weil dann ja die Krankenkasse zahlen würde............... und solche Fälle hatten sie schon häufiger. Ich hebe also meine kleinen Krankenscheine auf und kann sie bei Bedarf immer vorlegen, bis jetzt gingen die immer noch an meinen Arbeitgeber.
Also dann bericht e doch, wenn du magst, wie es bei dir lief.
Und nun die Daumendrücker
Christina
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